Beiträge von nexo

    Geschwindigkeitsindex kleiner Vmax ist (in Deutschland) außerdem nur bei M+S Reifen (also Winter- und Ganzjahresreifen) zulässig (§36 Abs. 1 StVZO), von daher ist es kein Zufall, dass man die Aufkleber meistens im Winter sieht. Bei reinem Sommerreifen hilft der Aufkleber nicht, da muss man wohl mit dem richtigen Index fahren.


    Aber sind wir mal ehrlich, an den Wintertagen wo man 250 und mehr guten Gewissens ausfahren kann, wäre man ohnehin besser mit Sommerreifen unterwegs.

    Kann mich bei meinem (Originalteile nachgerüstet) auch nicht an Platzprobleme erinnern. Fand eher, dass der Ölkühler beim Anschrauben gestört hat aber die Abstände waren in der Erinnerung alle OK.


    Der Nachrüstsatz ist halt Plug&Play, keine Codieung, nichts was irgendwo im Fahrzeugauftrag hinterlegt werden muss und keine Update-Probleme. Kann damit nahezu jeder verbauen ohne „Voodoo“ beherrschen zu müssen. Die anderen sagen das Kabelzeug ist unnötig kompliziert, immer eine Frage der Betrachtung und der eigenen Fähigkeiten.


    Ich weise beim Service jedes Mal drauf hin, dass ein FEM Update die Meldungen NSW-Defekt, Schaltwippen nicht codiert, etc. nach sich zieht, weil mir bislang keiner den FA über PUMA ändern wollte. Entweder man lässt es dann einfach bleiben oder bleibt daneben stehen und stellt die Änderungen kurz mit dem eigenen Laptop wieder her. Beruhigt zwar, weil man den Wagen „sauber“ übergibt, aber etwas nervig ist es schon.

    Nochmal an/abstecken kannst du dir i.d.R. sparen, die HU wird nach der Codierung ohnehin neu gestartet und dann sollte es mit angehen - vorausgesetzt die Hardware ist korrekt.


    PS: OK, man kann den Satz auch anders lesen. Wenn du bei der Codierung noch das alte dran hast, musst du es offensichtlich nachher Umstecken ;)

    Das gilt prinzipiell für jedes (Re-)Import-Fahrzeug, das in entscheidenden Merkmalen von der heimischen Variante abweicht (Abgasnormen, Lautstärke, Leistung, Maße, ...). Bei EU Fahrzeugen kann es abweichen bzw. genullt worden sein, muss aber nicht.


    Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung (steht in beiden Teilen) ganz oben in die Felder 2.1 und 2.2 verrät dir, was Sache ist. Herstellerschlüssel (2.1, tendenziell 0005 bei nicht-M Modellen) bleibt meist unverändert. Typschlüssel (2.2) kann die üblichen Werte enthalten oder genullt sein.
    In letzterem gilt so gut wie garnichts mehr an Gutachten. Wenn etwas sinnvolles drinsteht, dann muss man das mir mit den Zahlen im Gutachten abgleichen.

    Ich wage mal vorsichtig anzuzweifeln, dass du der erste bist, der einen F30 318dX tieferlegen möchte, aber ich kann mich auch irren. Bei dem Wagen ist ja schließlich vieles anders, als bei den übrigen Varianten, sodass selbst Profis daran verzweifeln können...


    => Alles rund um TIEFERLEGUNGEN


    Bei all den genannten Details fehlt z.B. die Ausgangslage beim Fahrwerk (würde ohne Angabe erstmal Serie Standard unterstellen und nicht adaptiv, aber wer weiß). Und natürlich das Ziel. Reine Optik, Fahrverhalten, beides? Auch 5/10mm können einen gewaltigen Unterschied machen, auch wenn's optisch kaum wahrgenommen wird.

    Das Phänomen ist aber weder neu, noch primär der aktuellen Lage geschuldet. Habe auch vor Jahren schon Händler erlebt, die einfach nicht verkaufen wollten oder nicht das, was ich kaufen wollte. Dass man bei Gebraucht-Finanzieurng schnell Neu-Leasing als Gegenvorschlag macht, mag noch halbwegs nachvollziehbar sein - wobei es natürlich für beides Argumente gibt, wenn der Kunde also trotzdem nicht möchte, kann man das theoretisch auch einfach akzeptieren.


    Nicht immer direkt nachvollziehbar, warum man ein Gebrauchtwagen-Geschäft in Höhe eines durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommens (ohne Finanzierung, also Geldfluss innerhalb einer Woche) ausschlägt. Aber wenn man mehr mit der Bank verdient, als mit dem Auto und Neu-Verkaufszahlen der Wert, nach dem man bemessen wird...
    Dann eben nicht, bekommt halt wer anders den Zuschlag.


    Aber auch schon beim Neukäufen erlebt, dass das Auto der Begierde schlecht geredet wurde. Und später blöd gucken wenn man mit den selben Argumenten fragt, warum der dann nicht entsprechend günstiger ist, wo man ihn doch nur ach so schwer loswird.

    Solche Auflagen stehen in vielen Dokumenten, z.B. auch im Teilegutachten nahezu aller Spurplatten. Letztlich Ermessensspielraum des Prüfers, ob es ohne Umbauten abgenommen wird.
    Kommt immer auf das Gesamtpaket an, insb. auch die ET der Felgen. Und einen wichtigen Punkt hast du schon indirekt zitiert: nicht jeder Reifen baut gleich breit.
    Und bim Lesen hier Aufpassen, Radkästen vom 3er und 4er sind nicht gleich.


    Wenn Auflagen bestehen, musst du immer eine Abnahme machen lassen. Entweder die ABE hat Auflage A01 für die gewünschte Kombination oder du hast „nur“ ein Teilegutachten. Beides einfache Änderungsabnahme §19. Einzelabnahme §21 nur ohne spezifisches Gutachten (also Traglast-, Material-, Vergleichsgutachten, etc.) oder bei Änderung mehrerer Komponenten der selben Baugruppe, falls nicht explizit abgedeckt. ABE ohne Auflagen findet man eig. nur bei sehr Seriennahem Dimensionen.


    Fahr im Zweifelsfall einfach mit dem Gutachten zur nächsten Prüfstelle und frage nach. Erfahrungsgemäß sind viele Prüfer glücklich, wenn Leute vorher fragen, anstatt hinterher blöd zu gucken wenn’s nicht geht. (wobei Vorabauskunft i.d.R. unverbindlich ist)

    War vor 2 Wochen erst noch mit dem GC in Koblenz bei einem Kundentermin und in den letzten Monaten mehrfach durchgefahren... Zu spät gefragt, die nächsten Wochen steht nichts in der Richtung an.


    Stören tut es mich nicht wirklich, meist nehme ich es ich es nicht bewusst wahr. Z.T. aber auch bei gemütlicher Fahrt auf der AB (100-120) und geschlossenen Fenstern leicht hörbar, wenn man nichts wichtigeres zu tun hat, als drauf zu achten - meist nur mit Beifahrer(n) und entsprechend leiser Musik.
    Hängt aber von einigen Faktoren ab wie gut man es tatsächlich hört. Könnte schwören, dass es auch schonmal mehrere hundert km still war.

    Garantie geht theoretisch bis zu 6 Jahren. 2 Standard + 1 Anschlussgarantie + 2 PremiumSelection Gebrauchtgarantie + 1 Verlängerung (immer auch mit Blick auf die Laufleistung). Einwandfreie Historie vorausgesetzt dann noch Kulanzspielraum danach, aber damit zu kalkulieren ist kaum sinnvoll.


    Tuner geben i.d.R. auch Garantien in Abhängigkeit des Alters und der Laufleistung. Chipst du einen gebrauchten mit 150.000km gibt dir niemand seriöses eine Motorgarantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung auf die Arbeiten selbst). Z.B. Schnitzer begrenzen auf max. 5 Jahre / 120.000 ab Erstzulassung unabhängig vom Zeitpunkt des Tunings und das ist schon recht großzügig.

    Jeder weiss, was sein Auto ihn an Fixkosten ca. durchschnittlich kostet, sonst würde man es nicht besitzen oder bezitzen können...

    Gewagte These :D


    Sagen wir Mal jeder sollte es wissen. Da kenne ich leider zu viele Gegenbeispiele, egal in welcher Fahrzeugklasse und egal ob Eigentum, Finanzierung oder Leasing, wo man im Grunde nur den Kopf schütteln kann.