Nicht ganz gleich, da MPPSK und der MP ESD unterschiedlich zugelassen sind, aber im Grunde bist du hier mit mehreren Komponenten auch im Bereich der Einzelabnahme. Möglich ist einiges und ich behaupte mal, wenn man's mit der MPPSK Abgasanlage schafft, dann schaffst du es auch. Eventuell sogar ohne zusätzliche Geräuscherhöhung, aber das hat in der Kombi mWn. noch keiner gemessen.
Beim Abgasverhalten wird's noch etwas aufwändiger, als bei der Geräuschmessung. Das wäre natürlich schick, wenn maan das mit Papieren wegargumentieren könnte.
Ist aber in jedem Fall keine "einfache" Abnahme mehr und da musst du schon einen Prüfer mit Expertise haben, der Willens ist das durchzuziehen.
(oder einem, dem vieles egal ist, aber soll ja denke ich auch Bestand haben die Nummer)
es wurde Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich habe das Risiko auf mich genommen und habe die "55Parts B58 Stage 1" in Kombination mit dem MPPSK Auspuff beim TÜV im Rahmen eines Vollgutachtens gemäß §21 StVZO vorgeführt.
In *Teil 1 (Klick)* hatte mich die Neugier (und Furcht) gepackt, ob das MPPSK die eingetragenen Geräuschwerte einhalten würde.
In *Teil 2 (Klick)* habe ich dann mit einem Messaufbau (gemäß der geltenden EU-Verordnung) das Standgeräusch ermittelt. Ergebnis:…
Eine "Einzelabnahme nach §19.2 StVZO" und insbesondere das "Vollgutachten nach §21 StVZO" haben jedoch erweitere Möglichkeiten. In der StVZO steht:
"[Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. [...] Für die Erteilung einer…