Genau so sollte es sein.
Wenn man über Änderungen mit Teilegutachten spricht, sind im Rahmen der Abnahme ggf. im Gutachten enthaltene Vorbedingungen und Auflagen und der korrekte Einbau bzw. die Programmierung nachzuweisen bzw. eben durch den Sachverständigen zu verifizieren. Das Grobe hat der Hersteller schon prüfen lassen und am Ende kam dann das Teilegutachten samt Prüfbericht heraus.
Welche Auflagen alles im Detail zur Zulassung bestehen, ist ganz interessant, aber am Ende für den Kunden nicht mehr unbedingt relevant. Und ob die Nachweise im Einzelfall durch ein individuelle Prüfung der (Serien-)Teile erbracht wurden oder indirekt, weil es aus dem Originalgutachten der Teile schon hervorgeht, bauartbedingt sowieso erfüllt oder was auch immer... Gleiches Spiel, macht das Gutachten evtl. aufwändiger oder teurer, aber solange du nicht selbst Anbieter für so etwas werden möchtest, auch nur eine nette Hintergrundinformation.
Die Ms haben mit den AG Modellen außer der Nummer und ein Bisschen Ausstattung nicht so richtig viel gemeinsam, damit wird man sich im Regelfall nicht weit argumentieren können.