Sind 2 Fahrzeuge, einmal Umzug nach Spanien, einmal Verkauf nach Frankreich.
Wobei der mit der ausländischen Zulassung auch nicht ganz so trivial ist. Je nach nationaler Rechtsprechung 6-12 Monate maximal und was die Versicherung dazu sagt ist nochmal ein anderes Thema.
(Grenzgänger, Dienstwagen, o.Ä. mal außen vor, gibt ein paar Ausnahmen)
Klar, wo kein Kläger und so, soll erstmal einer nachweisen, dass der Wagen nicht nur temporär dort läuft, aber halt auch nicht richtig. Dass man alle 2 Jahre zur HU eine deutsche Prüfstelle aufsuchen darf könnte auf Dauer eventuell auch etwas nerven. Da müsste der Wagen schon ein ganz besonderes Unikat sein, damit es mir das wert wäre.