Ehrlich gesagt habe ich noch nie Spurplatten mit einer ABE gesehen.
ABE bedeutet ja, daß man die Platten einfach anschrauben und gleich damit rumfahren darf, wobei es
ausreicht die ABE mitzuführen. Ganz ohne Sichtprüfung und Verschränkung der Achsen ???
Das kann ich mir so nicht vorstellen.
Eine ABE bezieht sich zudem immer auf ein Fahrzeug im ORIGINALZUSTAND , somit auch mit ORIGINALEN Felgen.
Sind Felgen eines Fremdherstellers montiert, erlischt die ABE, selbst wenn diese Felgen die gleichen Maße und Daten besitzen.
Dann ist definitiv eine Neuabnahme und Eintragung fällig. Gleiches gilt bei Tieferlegung.
ABE bezieht sich immer auf Originalzustand eines KFZ
Den Spurplatten liegt meist ein GUTACHTEN bei.
Dieses Gutachten bringt je nach Felgenmaße und Bereifung gewisse Auflagen mit sich.
Diese Auflagen müssen erfüllt sein, der TÜV prüft es nach und schaut auch nach der Freigängigkeit.
Ist alles OK, werden meist 50 Euro für das Eintragungsprotokoll fällig. Ab hier ist man auf der legalen Seite.
Anhand des Protokolls kann man die Abnahme noch in den Fahrzeugschein schreiben lassen, was meist nochmal
so 10-15 Euro kostet. Es reicht aber auch wenn man das TÜV Protokoll mit sich führt.
Dieser Vorgang ist eine normale Eintragung anhand eines Gutachtens.
Es bietet sich an bei weiter geplanten Änderungen (z.B. Fahrwerk oder Fremdherstellerteilen) gleich alles in einem Rutsch abnehmen zu lassen,
sonst muß man ja wieder zahlen.
Übel wird es, wenn nicht mal ein Gutachten vorhanden ist.
Dann kommt es zu einer Einzelabnahme, die deutlich teurer ausfällt.
Bei Spurplatten dürfte dies auch schwierig werden weil man dann mindestens noch einen
Festigkeitsnachweis braucht. Hat der Hersteller sowas nicht, dann wird es auch nichts mit einer Eintragung.
Falls der Hersteller eine Freigabe vorweisen kann, geht es dann weiter wie oben unter dem Punkt "Gutachten" beschrieben.
Und noch was:
Nur weil die Platten z.B. bei den 19 Zöllern mit 255er Reifen eingetragen sind, heisst das nicht daß man die
Platten jetzt auch bei den schmaleren Winterfelgen fahren darf.
Man könnte es zwar so annehmen, da es bei schmaleren Rädern wohl erst recht nicht scheifen kann,
aber hierfür ist wieder eine Abnahme fällig.