Ab einem bestimmten Baujahr ist das VORHANDENSEIN einer Start/Stop Automatik gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet aber nicht daß sie nicht abschaltbar sein darf. Sie muss lediglich vorhanden sein und funktionieren.
Wie ein Hersteller nun damit umgeht bzw. ob man sie nie oder nur teilweise abschalten kann (z.B. Sportmodus) bleibt offen.
Sie ist jedenfalls Bestandteil der zugehörigen Euronorm und hat somit Einfluß auf das Abgasverhalten, denn wenn man sie
gänzlich ausbauen würde wäre es theoritisch sogar eine Art von Steuerhinterziehung (ähnlich als wenn man den Kat ausbaut)
Abschaltbar darf sie zwar sein, es besteht aber die Auflage daß sie sich beim nächsten Motorstart wieder neu aktiviert.
Das ist alles. Wenn ich nun beim Anhalten die Kupplung trete, den Blinker einschalte oder das Lenkrad etwas eindrehe, dann
wird der Motor nicht abgeschaltet. Bin ich nun ein Steuersünder oder habe ich was illegales getan, wenn ich auf diese Weise
verhindere daß der Motor abgeschaltet wird ? Habe ich dadurch auf hinterhältigste Weise die Funktion manipuliert ? Nö !
Codiert man jetzt seine Start/Stop Automatik in dem Sinne daß sie die letzte Einstellung dauerhaft behält, befinde ich mich
in einer rechtlichen Grauzone.
Einerseits hätte ich dadurch die Start/Stop Automatik zwar nicht entfernt und gegen die Euronorm-Auflage verstossen, jedoch
wird die Vorschrift zur automatischen Aktivierung nach erneutem Motorstart nicht erfüllt.
So ganz legal ist diese Sache also nicht, aber deswegen wird man auch nicht bei einer Kontrolle vor Ort enthauptet.
Das System könnte schließlich auch einfach nur kaputt sein. Da wäre wahrscheinlich nur eine Mängelkarte drin, oder eben
das Verweigern der TÜV Plakette.
Baue (programmiere) ich hingegen das System vollständig aus, kann krimineller Vorsatz bewiesen werden.
Ich für meinen Teil schlafe mit einer dauerhaft deaktivierbaren Start/Stop Automatik wie ein Baby.