Das Verbot gilt nur für neu zu homologierende Modelle. D.h. die F30 und F31 werden auch weiterhin auf das MPPSK zugreifen können.
Beim F32/33 und F82/33 kommt es jetzt drauf an, ob neue homologiert werden muss. Wenn ja, dann gilt das Verbot für Klappenabgasanlagen auch für die 4er LCI Modelle. Unabhängig ob OEM oder Aftermarket.
Diese Unsicherheit ist übrigens der Grund, warum es bei mir kein 440i LCI wird
Wenn schon 40i, dann nur mit MPPSK.
Beim G2x greift die Regelung dann endgültig und wir dürfen uns auf Lautsprecher an der AGA einstellen.