Kollege von mir hat sich einen gebrauchten e92 mit knapp 100.000km auf der Uhr gekauft.
Jetzt hat er ca 1 Monat nach Kauf einen Schaden. Fängt, wenn ich ihn richtig verstanden habe ab Kat das wegrosten an, sehr fortgeschritten. Seine Werkstatt meinte, das muss eigentlich schon etwas länger sein.
Er will jetzt zum Käufer gehen und den in Haftung nehmen, habe ihm aber gesagt, dass kann er gleich vergessen, weil Privatverkauf ohne Gewährleistung.
Er meint aber, wenn er Gutachter feststellen würde, dass der Schaden schon vor Verkauf war bzw. seinen Ursprung hat, müsse er zahlen.
Wer hat recht?
Private Verkäufer müssen genauso haften, ich verweise mal auf §444 BGB. Hier stellt sich natürlich die Frage der arglistigen Täuschung. Fraglich ist, wie dies ein Richter auslegen würde, den Wagen vor Kauf auf eine Bühne zu stellen. Ich persönlich sehe die Chancen eher mau, da es ja eigtl üblich ist, einen Gebrauchtwagen vor Kauf intensiv zu prüfen.