Beiträge von dreini1985

    Folgende Antwort kam:

    folgende Rückmeldung habe ich aus der BMW Fachabteilung für Fahrzeugdokumente erhalten:

    Das COC Dokument beschreibt den Zustand des Fahrzeuges „am Bandende“ (gesetzliche Anforderung der EU), können / dürfen wir als Hersteller kein COC mit einen Zubehörpaket ausstellen.

    In Deutschland werden auch bei Eintragungen von typgenehmigten Änderungen (z.B. mittels Auszug aus der Typgenehmigung) die Variante und Version des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren ZB I und II nicht verändert, sondern „nur“ die geänderten technischen Eigenschaften eingetragen.

    In Frankreich werden teilweise die Variante / Version der genehmigten Zubehörversion eingetragen. Aber ein anderes COC wird auch dort nicht ausgestellt.


    Also Pustekuchen. Habe das dem Käufer mal weitergegeben. Mal sehen was die französischen Behörden jetzt machen.

    Rückmeldung kommt wenn ich was zu berichten habe.

    München hat mich an den Händler verwiesen. Nachdem ich dann schrieb das es eigentlich nicht akzeptabel ist mich immer an andere zu verweisen und wenn die WLTP Angabe nicht korrekt wäre das dann alles mögliche so schnell wie möglich geändert werden würde, schrieb man mir das man mir in anderen Sachen gerne helfen könne, aber meine Argumentation nichts daran ändert, dass ich mich an den Händler wenden soll.

    Der Händler sitzt in Syke. Zu weit weg.

    Habe meinen Servicepartner kontaktiert und das Problem geschildert, Ur mit der Begründung das ich selber umziehe. Ist aber nebensächlich und ändert nichts am Problem der Zulassung in Frankreich.

    Es interessiert ihn selbst und es wurde irgendein Antrag an Bmw gestellt. Welcher genau, sagte mir die Dame am Telefon nicht, aber er scheint wenigstens etwas zu versuchen.

    Zählt dort anscheinend nicht. Ich habe ihm sogar den Einbaunachweis mitgegeben. Mit Fahrgestellnummer und Datum der Rechnung.

    Bei importierten Fahrzeugen sind halt die CoC Papiere das maßgebende. Ist bei uns hier aber doch auch so.

    Ich hoffe nun nur, dass die mir neue Papiere ausstellen.

    Der vom Autohaus war da jetzt richtig scharf drauf. Mal sehen ob sie mir die CoC Papiere ändern. Ihn selbst hat das auch sehr interessiert.

    Dem Kaufinteressenten habe ich den Einbaunachweis von 06/2017 zukommen lassen. Vielleicht reicht denen das ja als Nachweis das das vor 2018 eingebaut wurde.


    Wir reden immer über EU und alles leichter und am Ende hast da ein Auto welches man zwangsläufig verkaufen muss wenn man auswandern würde. Behämmert.

    Ist es ja auch. Aber das die Leisting im CoC abweicht bzw. geringer ist als tatsächlich, wissen die französischen Behörden nicht wann das MPPSK eingebaut wurde. Und die interessieren sich nur für das CoC. Stünde dort nun 265kW drin, wäre alles kein Problem.