Beiträge von JayDee82

    Sobald man bei Grail eine Abgasanlage bestellt, hat man keine Möglichkeit mehr diese zu stornieren da die Abgasanlage Speziell angefertigt wird und somit vom Widerruf ausgeschlossen ist.

    Was ist daran speziell? Das Grail keine Lagerhaltung haben möchte?


    Ich sehe da keinen Punkt, der da speziell ist oder nach Kundenspezifikation gefertigt wird, was ein Ausschluss des Widerrufs rechtfertigen würde.

    Soweit ich weiß wird nur im Stand gemessen aber auch das ist nicht sinn der Sache...
    Wie gesagt am liebsten würde ich die Anlage stornieren und die MPPSK bestellen


    Finde es blöd dass Grail nicht transparent genug ist was dieser Steuerung angeht.
    Bei Nachfrage zu dieser Sache bekommt man leider nur die Information die bereits auf der Seite steht erneut zugeschickt...

    Was hindert dich an einer Stornierung?

    Fahrgeräusche sind noch mal anders als Standgeräusche.


    Auch hier gibt es unterschiedliche db Werte, wenn ich es richtig im Kopf habe.


    Ergo wenn das Standgeräusch eongehalten wird, bedeutet es nicht zwingend, das auch das Fahrgeräusche, im vorgesehenen Bereich, eingehalten wird

    JayDee82 Wir fassen zusammen, Grail sagt:
    - Die Klappen müssen zwischen 20-80 km/h geschlossen bleiben, sodass die gesetzlich zulässige Geräuschkonform eingehalten werden

    - Die Seriensteuerung kann das Klappensystem nicht so genau steuern, wobei es zu Unregelmäßigkeiten der geschwindigkeitsrelevanten Bereiche kommen kann
    => Die Seriensteuerung kann die Klappe zu jeder beliebigen Geschwindigkeit öffnen
    - und somit die Klappe im nicht zulässigen Bereich offen wäre

    Viel "könnte" und "wäre" und um abgesichert zu sein verbau die Grail Steuerung um 100% und ohne wenn und aber in den Messebereichen legal zu sein.


    Die Serien Steuerung ist und bleibt legal, nur in Verbindung mit der Grail KANN es vielleicht, vielleicht auch nicht, zu Abweichungen im Messbereich kommen.

    Ich lese es etwas anders.

    Es ist eine Empfehlung die Grail Steuerung zu nehmen, somit ist das es eine KANN Option und keine MUSS Option.


    Man schützt sich davor, wenn jemand nur mit der Seriensteuerung fährt und diese in den relevanten Bereichen nicht so genau steuert wie die von Grail und es dadurch zu Problemen kommt.


    Ich vermute eine Klappe kann zu schwach bzw. zu langsam sein und daher wurde eine 2. Klappe verwendet.


    Screenshot_20251227-230048.png


    Zitat

    GRAIL empfiehlt die ECE-konforme Steuerung auszuwählen, sodass die Klappen zwischen 20-80 km/h geschlossen bleiben und so die gesetzlich zulässige Geräuschkonform einhalten. Die Seriensteuerung kann das Klappensystem nicht so genau steuern, wobei es zu Unregelmäßigkeiten der geschwindigkeitsrelevanten Bereiche kommen kann und somit die Klappe im nicht zulässigen Bereich offen wäre.

    Die Anlage ist eintragungsfrei mit EG-Typgenehmigung.

    Vorteile dieser Abgasanlage:

    • maximaler Klang
    • hochwertiger L304 Edelstahl
    • Fahrzeugspezifische Entwicklung für hohe Passgenauigkeit
    • mit ECE-Genehmigung - eintragungsfrei

    Hinweise:

    • Der Hersteller empfiehlt die Verwendung der GRAIL ECE-Klappensteuerung, da die serienmäßigen Klappen-Steuerungen unter Umständen die Klappen nicht nach den gesetzlichen Vorgaben steuern.
    • nicht passend für Fahrzeuge mit serienmäßigem Otto-Partikelfilter (OP

    Prinzipiell muss ja die Seriensteuerung ausreichen, ansonsten wäre ja die ECE Genehmigung nicht erteilt worden.


    Im Text steht ja nicht drin, dass die Steuerung von Grail verbaut werden muss, es ist lediglich eine Option.


    Die Frage ist, ab wann müsste die Grail Steuerung Zwingend verbaut werden und wann ist es eine Option .

    Ja das geht, dass die Eintragung als Referenz genutzt wird

    Musst aber leider trotzdem das gesamte Prozedere durch machen. Auch die Kosten sind nicht geringer.

    Weil jedes Fahrzeug ja sooooooo individuell ist und die Bauteile ja unterschiedliche Toleranzen haben.


    Beim gleichen Prüfer wirst du aber weniger Probleme/Aufwand/Erklärungen haben, wie bei einem anderen Prüfer.

    Da bin ich gespannt. Denn laut BMW papieren ist sie ja nur mit der dazu gehörigen software legal. Selbst mit oem Software, sprich non mppsk, ist sie ja "illigal" was ich schon quatsch finde, da sie so nicht lauter sein sollte.

    Eben das ist ja der Punkt.

    Also möglich ist alles oder besser gesagt vieles, die Frage ist eben nur mit welchem Aufwand und Kosten.

    Ich auch, werde von der Eintragung berichten.

    Ich hab die Tage mal bei meinem Gutachter angefragt, ob es möglich ist die Abhasanlagen vom Mppsk ohne Software sondern mit der Stage 2 einzutragen.


    Bzw. Ob es überhaupt machbar ist die AGA aus dem Mppsk Paket ohne original BMW Software einzutragen