Jop wird mir jetzt auch so angezeigt. Hätte man vielleicht füher so umsetzten sollen. Gerade wenn man ne BlackWeek startet ![]()
Beiträge von n.c.white
-
-
Was ist jetzt aus deiner Meldung im iDrive geworden?
-
EssaH1412 wenn das gewünschte Fahrwerk keine TTG hat, dann wird es mMn. so sein. Sprich jetztige Gutachten sind dann nach diesem Stichtag nichtmehr verwendbar zum eintragen.
JayDee82 so siehts aus, die meisten kommen oft von denen. Und wenn du wie du sagst eh keine Pops&bangs hast, dann passiert da nichts.
-
Wenn ich jedoch die gerissenen HJS DPs sehe, Frage ich mich ob der mehr Preis gerechtfertigt ist.
Lass dir gesagt sein, wenn du die Pops and Bangs im Zaun lässt passiert da nichts großartig. Erfahrung statt Mythen sind hier vorhanden

-
Solange das passt, wird das Fahregeräusch auch keiner jemals messen

Ich hoffe dass das auch lange Zeit dann noch so bleibt. Bei den alten E36/46 bekommt man das öfters mit, dass auf Grund Alterung die DB nichtmehr passen

-
Alles anzeigen
Ein leidiges Thema: das Fahrgeräusch – besonders für diejenigen relevant, die eine geänderte Abgasanlage verbaut haben und ihre Stage über §19.3 in Verbindung mit §21 (Vollabnahme) eintragen lassen möchten.
Hier ein zusätzlicher Hinweis für euren TÜV-Prüfer, warum beim Fahrgeräusch 74 dB(A) eingetragen werden sollten:
Für das neue TTG (Teiletypgenehmigung) hat das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) eine sogenannte „grüne Liste“ mit prüfbaren Bauteilen veröffentlicht. (KBA-Website → „Grüne Liste“ suchen → Link)
In dieser Liste ist der Punkt „Änderung der Motorsteuerung“ als zulässig markiert. Für die Fahrgeräuschmessung soll laut KBA die EU-Richtlinie 70/157 angewendet werden. Die aktuellste Fassung findet ihr hier: Link.
Darin ist unter § 2.1.1. für „Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz“ ein maximal zulässiger Fahrgeräuschwert von 74 dB(A) festgelegt.
Zur Erinnerung:
Das KBA ist die nationale Bundesoberbehörde, die für Typprüfungen, Teiletypgenehmigungen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie für Homologationen und die Anerkennung technischer Dienste (z. B. TÜV) zuständig ist.
Jede Teiletypgenehmigung wird vom KBA freigegeben, bevor der TÜV diese in Fahrzeugpapiere übernehmen kann. Das bedeutet: Eine Prüforganisation erstellt ein Gutachten, das KBA erteilt die Zulassung des Gutachtens und dann prüft ein Sachverständiger im Einzelfall lediglich, ob der technische Zustand des Fahrzeugs diesem Gutachten entspricht. Bei Vollabnahmen richtet sich der TÜV vollständig nach den Vorgaben des KBA.
Fazit: Mehr als 74 dB(A) Fahrgeräusch sind nicht erlaubt. Exakt 74 dB(A) hingegen sind immer zulässig und können im Rahmen einer Vollabnahme problemlos eingetragen werden.
Wenn ein Sachverständiger dies nicht eintragen möchte, liegt das entweder daran,
a) dass er nicht ausreichend informiert ist oder
b) dass seine Organisation interne Vorgaben hat (z. B. „Wir unterstützen keine lauten Fahrzeuge / Poser“).
Aus gesetzlicher Sicht und gemäß klarer Vorgaben des KBA ist die Eintragung von 74 dB(A) jedoch ohne Weiteres möglich – es steht überall schwarz auf weiß.
Darüber hatte ich mit meinem Prüfer damals auch gesprochen gehabt, ob er nicht anhand dieser Vorgaben das Fahrgeräusch erhöhen kann. Jedoch war er davon kein Fan gewesen und hat, da alles ja E-Prüfzeichen hat, es so eingetragen. Standgeräusch passt gerade Arsch auf Eimer. Beim Fahrgeräusch bin ich mir da nichtso sicher. Bisher hat das aber noch keiner gemessen

-
Außerdem hat man als Empfänger rechtlich kein Vetragsverhältnis mit dem Versanddienstleister, weil ja in der Regel der Versender diesen beauftragt. Das durfte ich auch mal lernen, als ein Paket nicht auffindbar war, das aber angeblich zugestellt wurde.
Eine Ähnliche Erfahrung hab ich dieses Jahr auch machen müssen, leider. Paket sei abgegeben worden, war aber niergends auffindbar gewesen. Bis ich dann mein Geld hatte war ein rießiges hin und her, weil der Shop ständig auf den Versanddienstleister verwiesen hat. Bis ich dann, nicht gewollt, mit der rechtlichen Keule ausgerückt bin und denen gesagt hab, dass ich von denen (also Shop) das Geld zu bekommen habe. Wie die dann mit dem Versanddienstleister verbleiben ist dann nicht mein Bier. Keine 2Tage später war das Geld da. Das ganze ging fast 4Wochen.
-
Ist 55Parts schon ein TTG? Oder ist es noch ein TGA mit Bestandsschutz?
Die neuen Stages jetzt sollten glaub nach dem neuen Verfahren zugelassen worden sein. Also TTG?
-
Ne es war DHL.
Bereue schon jetzt die Bestellung, eig bin ich der leebmann Kunde und bei den war alles iO im Mai bei der hinteren Bremse.
Reklamation ist raus, bin mal gespannt was als Ausrede kommt.
Reklamation an Baum oder DHL? Baum kann ja im prinzip nichts dafür wenn der Versanddienst so mit dem Paket umgeht. Das mit dem Sensor geht zwar professioneller aber tut dem Teil kein Abbruch.
-
Ist nur eine Vermutung, bei der Stage 2 die Downpipe als Pflicht Bauteil ist Marketing mäßig super😆.
Die hätten einfach für beide Stages die Chargepipe lassen sollen und als Sahnehäubchen die Downpipe, das wäre mit Sicherheit für einige „Kosten günstiger“.
Ich kenn mich mit diesen neuen Richtlinien für die TTG's nicht all so gut aus, kann mir aber vorstellen dass es evtl. nicht machbar war 2 verschiedene Stages mit dem selben Hardwareteil zu TÜVen.