Das alte Fahrwerk habe ich leider verkauft... Das weiß ich jetzt für's nächste mal, dass das keine gute Idee ist.
Ich hätte erwartet, dass wenn die geschulte KW Werkstatt den Fehler bestätigt, dass KW dann einen neuen oder meinetwegen auch generalüberholten Dämpfer rausschickt.
Selbst wenn ich das alte Federbein noch hätte, mehr als damit von der Bühne auf den Parkplatz fahren kann man damit ja auch nicht, weil das Fahrzeug in dem Zustand (zurecht) keine Betriebserlaubnis hat. Man müsste also das gesamte Fahrwerk zurückbauen, Änderung vom TÜV abnehmen und das KW V3 aus dem Fahrzeugschein austragen lassen, nur damit man nach 3 Wochen alles wieder rückabwickeln muss?! Das ist doch völlig realitätsfern.
In dem Fall würde man auch eher einfach das originale Fahrwerk einbauen und gut ist. Warum denn nochmal den serienzustand abnehmen lassen und warum vor allem das KW austragen lassen. Eingetragene teile müssen nicht verbaut sein. Ist doch bei gabz vielen mit serienfelgen im Winter und Zubehörfelgen im Sommer nicht anders.
Wurde das Rädchen evtl mal zu weit verstellt?