Ist leider imho so nicht in der Kombination legal, sondern müsste abgenommen werden, da zweimal eine Modifikation an der gleichen Baugruppe und auch wenn beide einzeln eine ABE haben, so bedeutet das nicht, dass dies auch in Kombination so ist. Gibt aber sehr viel Diskussion zu dem Thema, was aber nichtig wird, wenn die Rennleitung dich zum TÜ schickt.
Im Falle der Downpipe wird aber selbst von HJS behauptet, dass quasi ein Ersatzteil ist. Also eine ECE Zulassung und eben nicht "nur" eine ABE vor liegt. Gleiches gilt eigentlich beim Performance-ESD. Würden nur ABEs vorliegen, würde ich es ganuso sehen, aber hier sind beides quasi nur Ersatzteile und können daher durchaus gemeinsam verbaut werden.
Im Endeffekt das gleiche, wenn man irgendwelche Querlenker und Federn ausm Zubehör verbaut, nur mit dem feinen Unterschied, dass Downpipe und ESD, tatsächlich das Fahrzeug verändern wohingegen es bei meinem Beispielk mit den Fahrwerksteilen prinzipiell gleich bleibt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich es auch abnehmen lassen.