Sollte also ein 330i mit Schiebedach, Lenkradheizung, M-Paket etc. geklaut werden, sucht der Gutachter nach einem Fahrzeug
das MÖGLICHST genau so aussieht und ausgestattet ist. Dieser Preis ist dann die Basis für die Erstattung.
Das ist mir schon klar, nur wird dabei, nicht zwischen Privat- und Händlerangeboten unterschieden? Zwischen Privatangeboten und Händlerpreisen können beträchtliche Unterschiede sein. Ein Händler muss Gewährleistung erbringen, und das ist halt im Preis drin, hingegen private Angebote keine Gewährleistung haben, und der Karren kann schon runtergerockt sein.