Beiträge von 3er BMW

    In meinem Fahrzeugschein steht nur der 225/50 R17 94W, welcher momentan als Winterreifen auf dem Fahrzeug ist.
    Gem. der Liste, welche ich mir von BMW zusenden haben lassen habe, darf ich die 225/45 R18 mit IS 34 (=ET?) nutzen.
    Laut der ABE von RIAL für die X10 (HIER) darf ich aber auch den 225/40 R18 verwenden.


    Müsste ich den 225/45 R18 vom TÜV abnehmen lassen, weil er nicht im Fahrzeug schein steht? Wenn ich den
    Schritt eh gehen müsste kann ich doch auch direkt auf die günstigeren 225/40 R18 wechseln, oder?


    In dem von Dir erwähnten Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist immer nur die kleinste zulässige Größe/Dimension für Dein Fahrzeug festgehalten. Das war früher mal anders, ist aber lange her & bei der heutigen Vielfalt der durch den Hersteller alleine schon homologierten Größen wohl nicht mehr praktikabel. Alle Deine relevanten & zugelassenen Größen für Dein Auto/Fahrzeug speziell, stehen in der zum Fahrzeug gehörenden & mit ausgelieferten " EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG ". Die Angabe zur kleinsten zulässigen Reifengröße sind unter Punkt 35. zu finden, ergänzend zu Punkt 35. in den Anmerkungen Punkt 52. alle weiteren zulässigen Rad-Reifenkombinationen.


    Als weitere Antwort zu Deiner Frage, siehe >>> hier <<< . . .

    Hab mir soeben die Felge angeschaut, interessant ... eine der wenigen Zubehörfelgen, die mir gefallen könnten. Aber ... soweit ich auf der Seite von Motec herausfnden konnte, gibt es entweder eine 8,0 J mit einer ET von 30, oder eine 8,5 J mit einer ET von 45. Wo liegt der (Dein ?) Fehler ?
    Desweiteren heißt die Felge Ultralight ... das MCR2 & die Ziffern dahinter benennen den genauen Felgentyp zwecks Lochkreisdurchmesser & ET.


    Kein Fehler.
    Ja, die Felge heißt offiziell MOTEC Ultralight und der Tp ist MCR2
    und dir gibt es in 8,5 x 19 ET35
    siehe z.b.
    https://www.ebay-kleinanzeigen…-91-92/824005215-223-6709


    Bin nochmals auf der Seite von Motec gewesen, tatsächlich ist die 8,5 J (Lochkreis 5x120) mit einer ET von 35 angegeben, also richtig von Dir recherchiert & mein Fehler. Keinen Schimmer wie ich zu meinen falschen Angaben gekommen bin ... sorry für die ev. Verwirrung, vielleicht war ich ja besoffen :beer: ... :D

    Ich hab mich jetzt entschieden
    und möchte Rundrum 8,5x19 ET35 fahren.
    MOTEC MCR2 Nur 9,3 Kg pro Rad


    Sollte passen.


    Nun die Fragen welche Reifen?


    Hab mir soeben die Felge angeschaut, interessant ... eine der wenigen Zubehörfelgen, die mir gefallen könnten. Aber ... soweit ich auf der Seite von Motec herausfnden konnte, gibt es entweder eine 8,0 J mit einer ET von 30, oder eine 8,5 J mit einer ET von 45. Wo liegt der (Dein ?) Fehler ?
    Desweiteren heißt die Felge Ultralight ... das MCR2 & die Ziffern dahinter benennen den genauen Felgentyp zwecks Lochkreisdurchmesser & ET.


    Die Reifenfrage ... es gibt einen User der 245 rundum fährt, allerdings in 20" soweit ich das noch richtig weiß, die ET fällt mir nicht mehr ein.
    Auch hier wäre ich eher bei der 8J-Felge rundum mit der ET von 30 & einem 235/35 R19, ein 245er dürfte aber ev. genauso passen.

    Moin,


    gibt es jemanden, der Erfahrungen mit der Styling M 408 auf F3x hat ... oder kennt jemanden, der das umgesetzt hat ? Laut Hendrics Liste ja auch aussichtslos :S ... dieses sch...-Felgenthema, ne OEM Felge die einem gefällt, passt nie ... manno ! :ireful:

    Hallo


    Ich hatte diese Felgen gesehen und konnte den Preis auf 1100 drücken, da die Reifen abgefahren sind.
    Ich habe die 18“ Felgen für 850€ gekauft. Nun bin ich auf der Suche nach Sommerreifen. Laut Leebmann24 kommen ja 225/45 r18 drauf. Habe jetzt aber auf eBay sehr gute Angebote für 225/40 r18 gesehen.
    Wo kann ich nachschauen, ob diese Reifen auch dafür zugelassen sind?


    In Deinen COC-Papieren, dort ist diese Größe durch den Hersteller nicht aufgeführt & auch nicht homologiert worden. Durch den Hersteller ist ein bestimmter Abrollumfang definiert worden, und durch eine ABE für diesen Fahrzeugtyp zugelassen worden. Der Gesetzgeber erlaubt in einem gewissen Toleranzrahmen Abweichungen, die aber durch jeweils TÜV/DEKRA abgenommen werden müssen ... das was Du bei Deinen Reifeneinkauf sparst, schmeisst Du bei TÜV/DEKRA wieder zum Fenster heraus. Zusätzlich stimmen zwar, ev. abgenommen, Deine Abrollumfänge nicht mehr, und der Hobel fährt auch noch langsamer als der Tacho eehhh schon definiert durch den Hersteller abweicht ... macht also alles aus meiner Sichtweise nicht wirklich Sinn.


    Außerdem ist diese Info schon mehrfach hier im Forum niedergeschrieben worden, diese Fragen kommen jedes Jahr immer wieder ... und mit ein bisschen Arbeit, Suche & Lesen wärest Du selber zu dieser Info gekommen.


    Die Endrohrfrage ist ein leidiges Thema, zumindest beim 30d ... bei den anderen Modellen gibt es seitens BMW teilweise (z.B. 20d) original gedachte Nachrüst- Aufrüstlösungen. Ob das für alle Modelle (Motoren) zutrifft, kann ich nicht sagen. Ein Kollege von mir fährt nen VFL 30d, dort sind die Endrohrblenden definitiv etwas kleiner, als beim FL 30d ... das konnten wir vor meinem Umbau recht gut vergleichen. Nach meinem Umbau sieht's >>> so aus, guckst Du hier ! <<< Das ist aber ne Bastel- Schweißlösung, die im Rahmen eines Werkstattaufrüsttermins :D mit vereinbart wurde.



    Moin ...


    mal zur Info aus dem Gesetzestext ...


    Zitat:


    II. Rechtliche Grundlage
    Für die Beschaffenheit des Geschwindigkeitsmessers verweist § 57 Abs. 2 StVZO auf die Anlage. Diese nimmt Bezug auf die Richtlinie 75/443/EWG (Link). Dort heißt es:


    4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen:
    O <= V1 - V2 <= V2/10 + 4 km/h


    Zu "gut" Deutsch: Der Geschwindigkeitsmesser darf nie zu wenig anzeigen. Der Geschwindigkeitsmesser darf mehr anzeigen. Die Abweichung darf dabei +10% + 4km/h nicht überschreiten.
    Dies gilt nicht für den Wegstreckenzähler. Hier sind 4% die Grenze, § 57 Abs. 3 StVO.


    Zitat Ende


    Reinhard hat das schon ganz richtig geschrieben (ich hatte noch ne andere Regelung im Kopf), aber ... da der Wegstreckenzähler aus meiner Sichtweise mit der Tachoanzeige gekoppelt ist, ist man auf die +4% mehr oder weniger festgenagelt. Anhand des Beispieles des TE, ist er also an der VA schon fast an der äußeren Grenze des Machbaren (rein rechnerisch, die kommende Abnutzung des Reifens & damit Vergrößerung der prozentualen Abweichung noch gar nicht eingerechnet) ... und dann kommt ja noch die Hürde mit TÜV/DEKRA. Wenn er da auf nen Prüfer trifft, der pingelig oder oberschlau (dumm X/ ) ist, war's das mit der Eintragung. Dann hat er Kosten gehabt & nichts erreicht.
    Ich würde so wie Hendric schrieb, den sicheren Weg gehen, die alten Pellen verticken, und dann die richtigen Größen kaufen.
    Zumal sich bei der Verkleinerung des Abrollumfanges, sich aus meiner Sichtweise auch die Belastung für die ohnehin schon als anfällig bekannten VTGs eventuell prozentual nochmal bemerkbar machen könnte. :gruebel:

    Habe mich nun auch für den PS4S entschieden und bei einem befreundeten KFZ Betrieb bestellt. Den Satz (225/255 19“) bekomme ich für 775€.


    Die Conti SC6 hätte ich für 660€ bekommen, aber die sind mir dann doch zu schnell weggerubbelt.


    Bin gespannt - fahre ja aktuell noch die Bridgestone RFT welche ja kein Grip-Wunder darstellen... :)


    Ohja, Paddi ... dann aber bitte unbedingt nicht vergessen zu posten, wie Deine Erfahrungen beim direkten Umstieg sind ... bin auch schon länger am überlegen & mit Dutte330 im Austausch, allerdings hat er sich noch nicht wieder gemeldet & konnte berichten . . .

    Auch wenn ich nicht so recht daran glaube, dass Du diese Aussage jemals schriftlich von ARAL bekommen wirst, wollte ich dennoch nachfragen, ob Du die zugesagte E-Mail erhalten hast und was dort drin steht.


    Du wirst lachen, ich habe sie nie bekommen . . . es war es mir aber auch nicht wert, dort nochmal vorzusprechen. Die für mich wichtigen Info's habe/hatte ich ja bereits am Telefon mündlich bekommen & hier mitgeteilt.