Musste es dafür extra schon wieder ein neuer Thread sein ? ? ?
Sowas steht alles schon mehrfach im Forum geschrieben, oder man hätte seine Frage in vorhandenen Threads stellen, oder einfach mal Google bewegen können
...
Und nein, Du hast einen vom Hersteller definierten Abrollumfang, mit dem dieses Fahrzeug homologiert wurde & eine BA bekommen hat. Der Gesetzgeber erlaubt in einem gewissen Rahmen Abweichungen, die aber je nach Sichtweise in Deutschland +4% und - 1% betragen ... wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
Man kann kleinere Reifengrößen fahren, da bei z.B. 225/50 R17 die Abweichung 3,4% (also im gesetzlich erlaubten Rahmen der 4%) liegt, damit dieTachoanzeige bei Tempo 100 km/h 103,4 km/h beträgt. Umgekehrt darf die Abweichung aber nur 1% betragen ... Hintergrund dazu: ... nehmen wir die 3,4%, dann würdest Du bei Tachoanzeige 100 km/h aber in real 103,4 km/h fahren, das erlaubt der Gesetzgeber nicht.
Heisst konkret im Klartext für Dich, Du kannst die 225/50 R17 fahren, musst Dein Fahrzeug aber zu einer Prüfstelle (DEKRA/TÜV) schaffen, die Dir eine Sonderabnahme nach Paragraph irgendwas (glaub 21) machen ... was natürlich mit Kosten verbunden ist
, und im Ernstfall nicht bedeutet, das der Prüfer dem auch statt geben muss.
Die 225/45 R17 haben eine Abweichung von 6,6% ... also vollkommen außerhalb irgendwelcher Realitäten . . .
Die eigentliche Frage ist hier wohl aber, welchen Sinn das Ganze machen soll ... wenn Dir Deine Räder/Felgen zu klein sind/vorkommen, dann kauf Dir größere Felgen, damit's für Dich wieder stimmig aussieht. Die Frage der Kosten stellt sich natürlich, aber da erkundigt man sich eigentlich im Vorfeld des Autokaufes ... die paar Piepen die Du bei den 50ern einsparst, plemperst Du bei TÜV/DEKRA wieder zum Fenster heraus.
Glaube hier kann wohl zu . . .