Ich meinte es nicht so rum dass die Verkehrs RSV nicht zahlt in diesem Fall, sondern dass bereits eine ganz normale RSV ausreicht weil der Streitpunkt eben Sachmängelhaftung ist.
Verkehr, Beruf und Mietrecht sind ja meistens zusätzliche Bausteine zur „normalen“ RSV.
Eine Verkehrs RSV würde ich schon alleine deswegen empfehlen wenn es zu einem unverschuldeten Unfall kommt und die Gegenseite einem eine Teilschuld reindrücken will.
Die ein oder anderen Punkte in Flensburg inkl Bußgeld lassen sich dadurch auch sparen 
Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
Wird dem TE. aber auch nicht nützen, da der „Schadensfall“ ja in der Vergangenheit liegt und deswegen nicht mitversichert ist.
@Hirschfelder
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt und ist meist mit 80-150€ erledigt. Das Problem in deinem Fall sehe ich eher darin BMW nachzuweisen dass die Geräusche nicht normal sind. Das geht nur über einen Gutachter und der kostet mehrere Hundert Euro
Es ist übrigens mitnichten so dass die RSV alles übernimmt
viele Leute denken das ist der kostenlose Freifahrtsschein für „ich verklage xy“. Gerade aber bei den Fällen wo man selbst Kläger und nicht Beklagter ist kommt es auf das Kleingedruckte an und die RSV hat z.B normal das Recht im Vorfeld die Erfolgsaussichten zu bewerten und kann bei entsprechend schlechten Aussichten eine Kostennahme verweigern.