Das passt halt perfekt in die Aufnahme unten am Wagen, somit kann nix verdrückt werden. Wer mal selbst die Reifen gewechselt hat sollte es kennen.
Naja, ich hab halt eine Hebebühne...
Das passt halt perfekt in die Aufnahme unten am Wagen, somit kann nix verdrückt werden. Wer mal selbst die Reifen gewechselt hat sollte es kennen.
Naja, ich hab halt eine Hebebühne...
Entschuldigt die Frage, aber wozu braucht man das?
Ich war heute bei der BMW NL München Frankfurter Ring (ist direkt ans Werk angegliedert) und die meinten, daß es sich um einen Irrtum handelt. Es waren nie Blackline Rückleuchten für F3x geplant gewesen und es werden auch keine kommen. Es handele sich um einen "Fehldruck" auf der DVD.
Bei mir wurde Kulanz abgelehnt, aber Wagen hatte auch schon 130.000km runter
Welches Stück Hartplastik denn?
Und die Filzabdeckung ist so wie auf den Bildern. Man sieht ja, daß die auch komplett verschraubt ist. Da kommt nix mehr drüber.
Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!
Da steht doch ganz klar (in Amtsdeutsch), daß Farzeugteile, die dieser Verordnung unterliegen, ein Prüfzeichen haben müssen, wenn sie im Bereich der STVO verwendet werden.
Übersetzt heißt es nur, daßß du ein Ersatzteil nur als vollwertiges Ersatzteil verkaufen darfst, wenn es geprüft wurde. Verkaufst du ein nicht geprüftes Teil (also ohne "E-Zeichen"), dann darfst du es natürlich verkaufen, musst nur dazu schreiben, daß es nicht im Rahmen der StVO verwendet werden darf.
Das war schon immer so....
Ja ich weiß das hatte ich damals auch so gemacht damals im E87
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Aber ich glaube zu dem Zeitpunkt waren die Gesetze noch nicht ganz so genau.
Nur ein deutscher wird sie wohl kaum einfach so auf seiner Webseite anbieten. Man muss warscheinlich die richtigen Fragen stellen und dann führt er dich ins Hinterzimmer, wo das gute Zeug liegt.
Es ist doch nicht der Verkauf verboten, sondern nur die Verwendung im Bereich der StVO
Du kannst sie auch mit roten Blinkern problemlos in dein Fahrzeug einbauen... mit US Import darf man hier ja auch rumfahren.
Müsste man dann aber vermutlich eintragen lassen...
Die Blinker dürfen aber nicht rot blinken und du bekommst das auch legal nicht eingetragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge bis EZ 06/1969. Alle späteren Fahrzeuge müssen auf gelbes Blinklicht umgerüstet werden. Und ja, man sieht immer wieder moderne Fahrzeuge rumfahren, die rot bzw übers Bremslicht blinken. Nur legal ist es nicht....
Einzige Ausnahme für spätere Erstzulassungen: Wenn es technisch einen derart großen Aufwand bedeuten würde, dass es praktisch nicht möglich ist oder dadurch die Voraussetzungen für ein "H" verlieren gehen (was aber bei einem F3x weder technisch problematisch ist, noch der schon ein Oldtimerkennzeichen bekommt)
Ich finde es ja schon wieder sehr dubios, daß ein 1-Jähriger nur an Gewerbetreibende verkauft werden soll
Moment mal....Also ich glaube du misverstehst da etwas
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Diebe sind nicht zwingend auf "gute" Ausstattung aus. Die meisten serien BMW`s werden aufgebrochen, um Ersatzteile verkaufen zu können. Das kann ein neues NBT sein oder auch ein gebrauchtes Businessradio sein.
Also zumindest hier im Forum wurde noch keinem das 08/15-Sportlenkrad und ein Business-Navi aus dem Auto geklaut