Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!
Da steht doch ganz klar (in Amtsdeutsch), daß Farzeugteile, die dieser Verordnung unterliegen, ein Prüfzeichen haben müssen, wenn sie im Bereich der STVO verwendet werden.
Übersetzt heißt es nur, daßß du ein Ersatzteil nur als vollwertiges Ersatzteil verkaufen darfst, wenn es geprüft wurde. Verkaufst du ein nicht geprüftes Teil (also ohne "E-Zeichen"), dann darfst du es natürlich verkaufen, musst nur dazu schreiben, daß es nicht im Rahmen der StVO verwendet werden darf.
Das war schon immer so....