Die NSW dürfen aufgrund ihrer potenziellen Blendwirkung nur eingesetzt werden, wenn der Nutzen die Risiken übersteigt. Das ist einerseits bei wetterbedingt schlechter Sicht der Fall (gibt zwar kein Tempolimit für die NSW vorne, aber “angepasst“ gilt ja immer) und unter 40km/h die Ausnahmeregelung durch die ECE R119 für die Verwendung beim Abbiegen. Für andere Zwecke gibt es eben keine Zulassung.
Indirekt schon, da die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 100m erlaubt sind und da muss die Geschwindigkeit so sein, dass du in der Zeit auch zum stehen kommst, was nach reiner Fahrschulmathematik auch irgendwas um die 100km/h sind.
Bei der Nebelschlussleuchte ist die Grenze bei Sichtweite 50m...