Die Daten, die im COC drin stehen, sind die gleichen, die sowohl Behörden als auch Prüforganisationen über ihre Computer abrufen können.
Wenn etwas nicht bei denen im PC drin steht, steht es auch nicht in den COC drin.
Die Daten, die im COC drin stehen, sind die gleichen, die sowohl Behörden als auch Prüforganisationen über ihre Computer abrufen können.
Wenn etwas nicht bei denen im PC drin steht, steht es auch nicht in den COC drin.
Ich hab eine ähnliche Geschichte hinter mir mit den 20" in Styling 404. Diese sind bei mir auch nicht in den COC drin gewesen (nur bis 19"), obwohl BMW die als passend führt. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hab die extra eintragen lassen (müssen), da diese Größe schlicht und ergreifend nicht homolgiert war bei Auslieferung.
Wenn selbst in den COC keine größeren Räder als 16" drin stehen, ist es vollkommen egal, ob es ein EDE, Import oder sonstwas ist und was BMW als passend und nachrüstbar anbietet. Dann dürfen ohne Eintragung (auch einer Serienfelge!) keine anderen Räder gefahren werden.
sollte....aber wie sieht es in der Realität aus? AW,AW, AW....und Prämien nur, wenn man mehr AW schafft, als man muss. Also "spart" man sich das ![]()
zumal mir keine Werkstatt bekannt ist, die für das Wechseln der Bremsflüssigkeit unterschiedliche Preise aufruft (was aber eigentlich logisch wäre).
Wo es sicherlich eher mal unter den Tisch fällt, sind Fronttriebler. Da musst idR den Luftsilterkasten und noch bisserl was ausbauen. Bei den Hecktrieblern kommt man ja gut ran.
Weil du geschrieben hast, dass du noch kein Fahrzeug hattest, welches den HU-Termin nicht anzeigte. Ich fahre noch heute Autos, die nicht mal eFh haben und erst recht keine Meldung geben, sie möchten einen Service haben ![]()
Komisch. Hatte bislang noch nie Fahrzeuge in denen das nicht angezeigt wurde, aber man soll ja niemals nie sagen
Wie alt bist du und wieviele Autos hattest du bisher?
Die NSW dürfen aufgrund ihrer potenziellen Blendwirkung nur eingesetzt werden, wenn der Nutzen die Risiken übersteigt. Das ist einerseits bei wetterbedingt schlechter Sicht der Fall (gibt zwar kein Tempolimit für die NSW vorne, aber “angepasst“ gilt ja immer) und unter 40km/h die Ausnahmeregelung durch die ECE R119 für die Verwendung beim Abbiegen. Für andere Zwecke gibt es eben keine Zulassung.
Indirekt schon, da die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 100m erlaubt sind und da muss die Geschwindigkeit so sein, dass du in der Zeit auch zum stehen kommst, was nach reiner Fahrschulmathematik auch irgendwas um die 100km/h sind.
Bei der Nebelschlussleuchte ist die Grenze bei Sichtweite 50m...
Hast du AFL? Vielleicht hängt es damit zusammen. Bei mir leuchten die auch bei Lenkradeinschlag beim rangieren, hab aber auch Xenon mit AFL.
Nein, hab ganz normale Xenons und meine leuchten auch beim Rangieren mit Lenkradeinschlag
Ich habe bei mir auch den originalen Nachrüstsatz verbaut (der mit den Lastwiderständen) und da geht das Abbiegelicht auch ohne Blinker bei Lenkradeinschlag bis zu einer gewissen Geschwindigkeit (30km/h?) an.
Wenn der Starter wieder schwer dreht, dann nimm mal ein Starthilfekabel (nur die schwarze Seite) und leg zusätzlich Masse von Karosserie auf den Motor. An der Karosserie bzw im Motorraum hast du ja den Massepunkt. Den mit dem Kabel mit dem Motor (gute, blanke und metallische Stelle suchen) verbinden und starten. Wenn der Starter dann normal arbeitet, hast du ein Masseproblem.
Das war bei mir ein Fehler.
Ich habe damals auch neue Batterie und neuen Starter verbaut (Starter lief aber auf der Werkbank einwandfrei) und hab danach den Startzähler im MSG resettet (über das Programm, dessen Name nicht genannt werden darf, IST Aber bekannt).