Beiträge von neXus

    Ich frage mich, warum man meint, eine (auch nur kurzzeitige) AGM-Batterieladespannung von mehr als 14,8V wäre noch im Bereich dessen, was für eine AGM-Batterie normal ist.

    Überall ist jedenfalls von fachkundiger Seite (Batteriehersteller) zu lesen, dass die Spannung nicht über 14,8V liegen darf. Die Ladespannung kann auch durchaus wenige Zehntelvolt niedriger sein. Aber höher als 14,8V darf die Spannung auf gar keinen Fall sein. Also: maximal 14,8V!

    Die maximale Ladespannung von 14,8V ist auch nur bei einer Temperatur von 25°C anzusetzen. Bei anderen Temperaturen gelten andere Bedingungen.

    Wie man sehen kann, ist der Ladespannungsbereich einer AGM-Batterie eine genau definierte Angelegenheit und von großer Bedeutung für die Betriebssicherheit und Lebensdauer der Batterie.

    Falls jemand tatsächlich (auch unter irgendwelchen Bedingungen) z.B. 15V Ladespannung gemessen hat, dann ist das eben nicht in Ordnung. Entweder ist dabei die Messung fehlerbehaftet, oder das Lademanagement funktioniert nicht richtig.

    Und nebenbei bemerkt, ist prinzipiell eine erhöhte Ladespannung von z.B. 0,3V (von 14,8V auf 15,1V) kein alleiniges Maß für einen gewünschten erfolgreichen Schnellladevorgang. Die Ladung der Batterie würde sich alleine dabei nur um 2% erhöhen. Dies würde aber durch die Verletzung der gegebenen technischen Eigenschaften der Batterie und damit ihrer Schädigung letztendlich teuer erkauft werden. Es ist also technisch und wirtschaftlich gar nicht wünschenwert oder sinnvoll, die Ladespannung über den maximalen Wert von 14,8V anzuheben.

    Ja klar, man könnte das Thema Versicherungen hierbei auch totdiskutieren.

    Muss nicht sein - jeder hat dazu eine Meinung und eine Diskussion darüber wird diese unterschiedlichen Ansichten nicht aus dem Weg schaffen.

    Der alleinige Hinweis auf den Paulanergarten ist alles andere als zielführend.

    Wenn das alles sein sollte, was man zu einer Diskussion beizutragen hat, dann kann man auch ganz schnell auf der persönlichen Liste landen.

    Also ich kann jedem empfehlen das Kleingedruckte in der Vollkasko zu lesen.

    Ja genau, leider etwas spät die Erkenntnis. Dies meine ich jetzt ohne Häme. Wer liest sich schon das Kleingedruckte durch. Sollte man aber. Aber auch dann ist man nicht vor einer eventuellen Verweigerungshaltung der Versicherung aufgrund irgendeiner Vertragsbedingung gefeit.

    Es ist eben so, dass Versicherungen nicht gerne zahlen. Wenn die einen Weg sehen, eine Zahlung zu umgehen, werden sie dies auch tun. Daran sollte man immer denken.


    Wie geht die Sache vor Gericht. Du als Kläger?

    Hast Du diese Vollkasko jemals vorher in Anspruch genommen?

    Ich sage nicht, dass eine Werkstatt automatisch prüft. Ich sage nur dass eine gesetzliche Pflicht besteht dass die Werkstatt auf gefährliche Zustände am Fahrzeug hinweisen muss, tut sie das nicht kann diese ebenso in Haftung genommen werden sofern es zum Unfall kommen sollte.

    Sofern so etwas hätte erkannt werden müssen, d.h. das Erkennen sich unmittelbar aus den durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug ergeben könnte. Bei einem Ölwechsel eine nicht ausreichende Profiltiefe eines Reifens an der Hinterachse unmittelbar erkennen zu müssen, erschließt sich mir nicht. Bei einer Bremsenreparatur an der Hinterachse wäre das schon etwas anderes.

    Das ganze Seitenteil neu zu machen, halte ich je nach dem für übertrieben. Das wäre zwar technisch und mit erheblichem Aufwand machbar, ist aber der Sache nicht unbedingt angemessen. Es ist auch ausreichend, nur unten ein Stück anzusetzen. Sollte ein Karosseriebauer hinbekommen und reduziert die Kosten beträchtlich. Wenn man die Reparatur bezahlt bekommt, dann kann die Luxusvariante Seitenteil komplett gewählt werden.

    Das ist nicht schön. Kannst aber irgendwo froh sein, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist.

    Ich gehöre jetzt nicht zu deiner Frage-Zielgruppe, aber hänge mich doch mal rein.

    Bin nicht vom Fach. Eventuell kann das ein engagierter Karosseriebauer wieder geradebügeln ohne schneiden zu müssen. In meiner persönlichen Ahnungslosigkeit würde ich aber schätzen, dass unten ein neues Stück angesetzt werden muss. So etwas geht dann auf jeden Fall gut. Die ganze Angelegenheit wird ein bisschen was kosten. Wenn das Auto sonst noch gut ist und du es noch ein paar Jahre fahren möchtest, lohnt sich das.

    Der eCall ist nicht mehr möglich. Keine Ahnung warum das auch bei derzeit noch funktionsfähigem 2G-Netz so ist. Das 2G wird aber auch bald Geschichte sein.

    Ich weiß leider auch nicht, wie das intern speziell in meinem Auto (CIC, Combox) technisch gehandhabt wird. ConnectedDrive ist ja im Auto auch nicht mehr aktiv.


    Falls der eCall nach damaliger Technik (2012) nur über die Combox ausgeführt wurde, könnte es sein, dass der eCall nicht mehr funktioniert, weil eventuell die Combox ausschließlich 3G-fähig ist. Es könnte sein, dass ein Rückfall auf 2G in der damaligen Combox technisch gar nicht vorgesehen ist, da dabei die damit verbundene Einschränkung für das ConnectedDrive für BMW nicht akzeptabel war. Alles Vermutungen - ich weiß es nicht.


    In neueren F30-Baujahren musste ja von Gesetz wegen der eCall auf technisch andere Beine gestellt werden, weshalb dann dort auf jeden Fall ein eCall auch ohne vorhandene Combox gewährleistet sein muss.

    Wen's interessiert ... bei meiner alten Karre aus 2012 sieht nach 3G-Abschaltung ein versuchter Notruf so aus:


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    Übrigens - während eines USA-Urlaubs vor Jahren hatte ich mal im Leihauto die Notruf-Klappe aufgemacht, um meiner Familie für den Notfall die Notruftechnik zu zeigen. Beim Schließen der Klappe bin ich dummerweise auf den Tastknopf gekommen. Die Notrufzentrale hat sich dann recht schnell gemeldet. Konnte die Angelegenheit unserem Gegenüber erklären und die Sache war damit erledigt. Test erfolgreich! 8)