Beiträge von Realist

    Willkommen in der komplexen Welt der „Einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen“, in der für den F3x 40i Non-OPF geltenden Fassung. (Mit OPF ist wieder alles anders)


    Ich habe beim Tippen der Antwort gemerkt, dass es einfach zu lang wird. Es ist auch nicht kompliziert – aber einfach zu umfangreich. Daher bitte das gesamte Dokument selbst lesen. Einzelne Teile bringen nichts.


    Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass entweder:

    - mehrere Messreihen mit verschiedenen Geschwindigkeiten unter Volllast im normalen Getriebezustand „D“ durchgeführt werden, wobei dann trotzdem (auch ohne Kickdown) in den zweiten Gang heruntergeschaltet wird und sich die Klappen öffnen,

    oder

    - das Getriebe im höchsten Gang in „M“, der mindestens (und maximal) 2 m/s² Beschleunigung ermöglicht, verriegelt wird. Da das Gaspedal vollständig durchgetreten wird (ohne Kickdown) und anschließend schlagartig losgelassen wird, kommt auch bei Seriensoftware und im Comfort-Modus hinten kurz ein kleines Blubbern (kein Knallen) heraus.


    Es müssen mehrere Messreihen durchgeführt werden. Die lauteste zählt. Die Messreihen dürfen untereinander nicht abweichen. Sonst muss wiederholt werden.


    Weil 71db bei offener Klappe glaub ich nicht.

    Bingo. Entweder öffnen sich die Klappen und führen zur Überschreitung der Grenzwerte, oder der verriegelte Gang erzeugt trotz Comfort-Modus ein zu lautes Nachblubbern.

    Übrigens: Weder das MPPSK noch die 'alte' 55 Parts Map verändern die Burbles oder das Knallen. Das ist alles in der Seriensoftware enthalten. (Mit Serien-ESD hört man das aber fast nicht)

    Wird die Fahrgeräuschmessung mit über 4000rpm gemacht? Ich kenne noch die alte Din, da würde bei unseren Fahrzeugen bei 3750 rpm soweit ich das im Kopf habe die Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden.

    Bei der ECE R51.2 findet zur Fahrgeräuschmessung eine starke Beschleunigung statt. Dabei öffnet die Klappe selbstständig.



    Eventuell verwechselst du da etwas mit der Standgeräuschmessung.
    Bei der Standgeräuschmessung wird die Drehzahl auf 3.750 U/min erhöht und dann schlagartig das Gaspedal losgelassen.

    Update: ohne Standgeräuschmessung+Fahrgeräuschmessung ist die Stage 1/2 bei MPPSK nicht eintragbar.

    Es wird eine dB Erhöhung empfohlen.

    Also bleibt es wie beim alten für die MPPSK fahrer.

    Nur das es jetzt eine Stage 2 gibt die 15Ps und ne Downpipe beinhaltet


    Das deckt sich genau mit dem, was meine Erfahrungen & Recherchen ergeben haben.


    Du brauchst einen Amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) der ein Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 StVZO erstellen darf.

    Grundsätzlich sagt dir aber nicht jeder TÜV-Prüfer sofort, ob er ein aaPmT, aaP, aaSmT oder ein aaS ist. Nicht jede Prüfstelle hat überhaupt einen aaS.

    Weiterhin muss der Prüfer gewillt sein, alle Dokumente zu lesen, zu verstehen und die notwendigen Prüfungen durchzuführen.

    Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung und Fahrgeräuschmessung durchgeführt.

    Ist so nicht korrekt. Das MPPSK ist nach ECE R51.2 geprüft [Link].

    Bei der Fahrgeräuschmessung ist es so, dass zwar beim Prüflauf mit geschlossener Klappe eingefahren wird, sich jedoch die Klappe automatisch öffnet, weil die 4.000 U/min überschritten werden....

    Eine Erhöhung des Standgeräusch ist auch bei 84db(A) nicht notwendig.

    Das MPPSK ist beim Fahrgeräusch von Werk aus lauter als per Schein erlaubt.

    Keine Ahnung, wie BMW das geschafft hat.

    Das hat nichts mit 55 Parts zu tun, fällt dann aber eben auf

    Wenn dein Prüfer sich mit der Standgeräuschmessung abfrühstücken lässt, wird es eingetragen.

    Die 90db(A) reichen für die Standgeräuschmessung locker aus.

    Weil aber Kombinationsabnahme brauchst du dann trotzdem eine §21 Abnahme.

    Laut 55 Parts wird das Standgeräusch dadurch nicht erhöht, kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen (?)

    Das Auto wird mit Klappe geschlossen gemessen. Damit bleibt man mit 300 Zeller innerhalb der Toleranz (90db Standgeräusch+ 5db Toleranz).

    Das reicht um Standgeräuschmessung zu bestehend - Eine Fahrgeräuschmessung wird damit aber nicht bestanden.

    Selbst wenn der 300 Zeller eingetragen ist, fliegt dir das bei einer Fahrgeräuschmessung um die Ohren. Nur die wird nahezu nie durchgeführt.
    Bei meinem Fahrzeug (Serien DP + MPPSK) wurde eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt, mit dem Ergebnis: Das MPPSK ist zu laut.
    Details gibts alles im 55 Parts Thread

    Ich versteh auch nicht wieso 55parts die dB Erhöhung nicht mitgemacht hat, das wäre für alle Parteien eine WIN WIN Situation.

    Ich glaube, das geht im Rahmen eines TGA nicht.

    Für die Anpassung der Dezibel ist eine §21 Abnahme notwendig. Da wird dem Fahrzeug die bisherige Betriebserlaubnis entzogen und anschließend wird geprüft, ob das Fahrzeug im Einklang mit nationalem und EU-Recht steht.
    Solange das Fahrzeug dem geltendem Recht entspricht gibt es eine neue Betriebserlaubnis. Deshalb können dabei auch nahezu alle Werte angepasst / geändert werden. §21 Vollabnahme eben.

    Bei einem § 19 (3) Teilegutachten sind da Grenzen gesetzt.Das wäre sonst wiedersprüchlich zum Teilegutachten als Konzept.