Beiträge von Realist

    Das Anlegen der Schlüsselnummern beim KBA und die Homologation sind zwei Paar Schuhe.


    Alpina B3 ist mit 440PS auf derselben Karosserie in Serie ausgeliefert worden. Der B4 Edition 99 im Coupe mit 452PS. Wenn man es so spielt, dann müssten doch locker 616PS bzw. 632PS möglich sein. => Ist es aber auch nicht!


    Weil: In der Homologation vom Alpina steht, dass die Karosserie nicht verändert wurde und der 340i die Basis ist. Trotz anderer HSN/TSN. Also geht nicht mehr. Und gleiches gilt für die HSN/TSN von der 360PS 40i Schlüsselnummer.


    MPS hat Recht. 456PS ist das legale Maximum ohne Karosserie Nachweise.

    Ohne eine Diskussion anstoßen zu wollen: Im Rahmen einer §19.3 i. V. m. §21-Abnahme kann der gesetzlich zulässige Spielraum vollständig ausgeschöpft werden. Nahezu jede TÜV-Lokalorganisation verfügt über einen Tuning-Spezialisten, der die gesetzlichen Vorgaben kennt, versteht und korrekt anzuwenden weiß. EssaH1412 Du wohnst doch gar nicht weit entfernt von hier: https://www.tuvsud.com/de-de/k…sued/projektleiter-tuning => Er kann dir helfen und trägt dir 55Parts in Kombination mit MPPSK ein, sofern du alle geforderten Nachweise erbringst. Dann funktioniert das auch – nimm das Geld in die Hand, das Ergebnis ist dann zu 101 % wasserdicht.

    JayDee82 Da widerspricht sich 55Parts allerdings auch selbst: Ihre eigene ECE-Downpipe sowie die von HJS sind ausdrücklich geprüft – andere hingegen nicht.

    Bei den Abgasanlagen sollen dann plötzlich wieder alle funktionieren? Das passt nicht ganz zusammen...


    Der Prüfer muss mindestens eine Standgeräuschmessung durchführen, um eine gegenseitige Beeinflussung auszuschließen. Für eine wirklich 100 % sichere Eintragung führt letztlich jedoch kein Weg an einer Einzelabnahme inklusive Fahrgeräuschmessung vorbei. Ich kenne deine Abgasanlage nicht und kann daher schwer einschätzen, wie erfolgversprechend das Ganze in deinem Fall wäre.

    Der Prüfer schaut sich das Gutachten von 55parts an und vergleicht die Nummern auf dem Fahrzeugschein/Brief, stimmen die überein, trägt er das ein.

    Wie viel Schnaps soll der Prüfer den gesoffen haben, dass er das einfach blind macht???

    Durch die veränderte Abgasanlage wird das komplette Gutachten für die Software nichtig. Es läuft zwangsweise auf eine Einzelabnahme bei MPPSK hinaus, und das immer und bei jedem Tuner, bis einer ein Gesamtgutachten fertig erstellt. Die Nachweise kosten Geld, sind aber nicht unmöglich.

    Aber wieso ist es nicht wirklich 100% Safe?

    Serienabgasanlage + 300 Zellen-ECE-Downpipe erfüllen alle Anforderungen der Stand- und Fahrgeräuschmessungen. Sofern JayDee82 aktuell eine serienmäßige Abgasanlage verbaut hat und lediglich auf die entsprechend geforderte Downpipe umrüstet, stehen ihm aus emissionsrechtlicher Sicht keine Hindernisse im Weg.

    Handelt es sich zudem um ein sauberes, vollständiges Gutachten, das alle relevanten Punkte abdeckt, sehe ich keinen Grund, weshalb die Eintragung nicht problemlos und safe erfolgen sollte.


    EssaH1412 bezieht sich vermutlich auf seine eigene Situation mit der MPPSK-Abgasanlage.

    Diese überschreitet – unabhängig von Downpipe oder Software – die zulässigen Fahrgeräuschwerte. Das hat zunächst nichts mit DP, MPS oder 55Parts zu tun.

    Bei der Eintragung werden die entsprechenden Werte jedoch geprüft – und dabei fällt die Überschreitung auf. Wer (MPPSK, Downpipe oder Software) der eigentliche Verursacher ist, spielt dann keine Rolle.


    Je nach Aufbau des jeweiligen Gutachtens kann es aber sein, dass es nicht einmal für eine individuelle Einzelabnahme in Kombination mit dem MPPSK geeignet ist.

    (Das ältere 55Parts-Gutachten war dafür nutzbar. Ob das neue ebenfalls geeignet ist, kann ich nicht sagen, da ich es noch nicht gesehen habe. Das MPS-Gutachten kenne ich ebenfalls nicht.)

    In solchen Fällen müssen sämtliche geforderten Nachweise eigenständig erbracht werden. Das ist entsprechend kostspielig.