Da müsste man jetzt exakt in der Genemigung der ECE R-Nummer nachsehen, ob da nicht die Steuerung "mit in Kombination als ein Bauteil" gelistet ist ![]()
Das ist nämlich möglich & damit wäre die ECE-Zulassung nur in zwingender Kombination legal zulässig...
"Prinzipiell muss ja die Seriensteuerung ausreichen" => Genau das verneint Grail ziemlich professionell:
Zwar würde die originale Steuerung des Fahrzeugs funktionieren, allerdings wurde sie nach einer älteren Zulassung mit anderen Messwerten genehmigt. Dadurch kann es sein, dass die Klappen im relevanten Geschwindigkeitsbereich zu lange offen bleiben und das Fahrzeug damit außerhalb der zulässigen Geräuschgrenzwerte liegt