Beiträge von Realist

    Nach mehrmaligem hin und her, habe ich endlich eine Rückmeldung diesbezüglich bekommen.


    Die Abgasanlage würde bei einer Standmessung je nachdem welche BMW Software drauf ist, mit der Serienklappe die Werte einhalten, jedoch bei einer Fahrgeräusch Messung definitiv durchfallen.


    Mein Reden seit 3 Seiten... Wer wollte nochmal zweifeln???


    Für einen legalen Betrieb ist die Steuerung zwingend notwendig. Fertig, wurde jetzt schriftlich bestätigt.


    Wird im Fall der Fälle das Fahrzeug dem Gutachter vorgeführt, führt der eine Fahrgeräuschmessung durch. Da diese nicht bestanden wird, dann eben auf deine Kosten.


    Dein Risiko, deine Verantwortung, dein Geld.


    Aber wieso überhaupt um Legalität kümmern wenn dann MHD drauf kommt....

    JayDee82 Wir fassen zusammen, Grail sagt:
    - Die Klappen müssen zwischen 20-80 km/h geschlossen bleiben, sodass die gesetzlich zulässige Geräuschkonform eingehalten werden

    - Die Seriensteuerung kann das Klappensystem nicht so genau steuern, wobei es zu Unregelmäßigkeiten der geschwindigkeitsrelevanten Bereiche kommen kann
    => Die Seriensteuerung kann die Klappe zu jeder beliebigen Geschwindigkeit öffnen
    - und somit die Klappe im nicht zulässigen Bereich offen wäre

    nexo Du hast es erfasst, es geht um die Verkaufsstrategie. Es wird eine schwammige Formulierung gewählt, die trotzdem eindeutig ist:

    a.) "Unsere ECE R-59 Steuerung sorgt dafür, dass die Klappensteuerung der Abgasanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht."und

    b.) "[...] die originale Steuerung [...] wurde [...] nach einer älteren Zulassung mit anderen Messwerten [...]."
    Wenn man die Sätze auf das wesentliche reduziert, steht es doch schwarz auf weiß ;)

    BekoAbi Bitte nehm es mir nicht übel, aber es bringt nichts, da noch weiter drauf herumzureiten.
    Hab Verständnis, dass ich es nur noch einmal klipp & klar ausdrücken kann - auch wenn es scheinbar nicht dein Wunschgedanken trifft:
    Für einen legalen Betrieb der genannten Grail-Abgasanlage ist die ECE R59 Steuerung zwingend notwendig


    Es gibt jetzt zwei Wege, wie du da ansonsten weiter kommst:


    1.) Du besprichst dein Vorhaben mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS), z.B. beim TÜV oder DEKRA in deiner Nähe

    2.) Du baust dir Wissen bezüglich Homologation & und gesetzlichen Anforderungen an. Ich empfehle dir folgende Werke als Minimum:
    - ECE R51.2 => *Link*
    - 70/157/EWG => *Link*
    - Was ist eine eG-Typgenehmigung => *Link*
    - ECE R59 => *Link*
    - Gegenseitige Beeinflussung => *Link*
    - Und falls du je ne Downpipe möchtest => *Link*
    =>Wenn du das alles gelesen hast, dann helfe ich dir und diskutiere auch gerne wieder weiter .

    Andere Zulassung bedeutet andere Zulassung. Frag bei Grail wie sich das unterscheidet.

    Sie schreiben das es funktioniert (bezieht sich auf Funktion, technisch) und dass es mit der originalen Steuerung keine Zulassung genemigt wurde.

    Was das für eine ist, ist auch scheiß egal - Die abgasnlage braucht die ECE-Steuerung um legal zu sein

    Grail schreibt doch selbst, dass die originale Steuerung des Fahrzeugs [technisch] funktioniert, diese originale Steuerung des Fahrzeugs allerdings mit einer anderen Zulssung genehmigt wurde.

    Weiterhin schreibt Grail:

    Unsere ECE R-59 Steuerung sorgt dafür, dass die Klappensteuerung der Abgasanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

    => Um legal unterwegs zu sein, benötigst du zwingend die ECE R-59 Steuerung.

    Da müsste man jetzt exakt in der Genemigung der ECE R-Nummer nachsehen, ob da nicht die Steuerung "mit in Kombination als ein Bauteil" gelistet ist ;)
    Das ist nämlich möglich & damit wäre die ECE-Zulassung nur in zwingender Kombination legal zulässig...

    "Prinzipiell muss ja die Seriensteuerung ausreichen" => Genau das verneint Grail ziemlich professionell:

    Zwar würde die originale Steuerung des Fahrzeugs funktionieren, allerdings wurde sie nach einer älteren Zulassung mit anderen Messwerten genehmigt. Dadurch kann es sein, dass die Klappen im relevanten Geschwindigkeitsbereich zu lange offen bleiben und das Fahrzeug damit außerhalb der zulässigen Geräuschgrenzwerte liegt

    SOKO Tuning kennt die Tasten am Lenkrad.


    Wenn dir die Zulassung egal ist, dann ist deine Frage beantwortet.


    Ja, es wird nur im Stand gemessen, ob der eingetragene Wert eingehalten wird. Wird dabei MHD als Dongle oder eine Klappensteuerung am Lenkrad erkannt, ist im Fall der Fälle dann zapfenstreich. Du triffst die Entscheidung, du verantwortest das Risiko.

    Die Seriensteuerung ermöglicht es beinahe beleibig die Klappen zu öffnen - bei jeder Geschwindigkeit.

    Die Grailanlage die Klappen muss zwischen 20–80 km/h geschlossen halten, weil ansonsten die Messwerte nicht eingehalten werden.

    Deswegen ist zwangsweise die ECE R-59 Steuerung notwendig, weil die Abgasanlage ansonsten keine Zualssung hat.

    Seriensteuerung + Grail => Keine Zulassung

    ECE R-59 Steuerung + Grail => Legal

    Seriensteuerung + Grail + MHD "Klappe zu" => Keine Zulassung.


    Was ist der Fall der Fälle? Eine Kontrolle? Bei der Kontrolle wird dein OBD Port gepüft - Da macht der MHD OBG Stecker mehr Probleme als die Abgasanlage alleine...

    Da bin ich gespannt. Denn laut BMW papieren ist sie ja nur mit der dazu gehörigen software legal.

    Moment, nicht so schnell ;) Der BMW-Teileservice „darf“ bzw. soll die MPPSK-Abgasanlage ausschließlich in Kombination (Software + Abgasanlage) verkaufen.

    Entsprechend beschreibt auch das BMW-Teilegutachten ausschließlich diese Kombination aus Software und Abgasanlage.


    Grundsätzlich ist es jedoch – und das war schon immer so – möglich, die MPPSK-Abgasanlage über eine §21-Vollabnahme eintragen zu lassen.

    Dafür müssen allerdings Leistungsmessung, Abgasverhalten und Geräuschverhalten nachgewiesen werden.

    Genau darin liegt der Knackpunkt: MPPSK-Software + MPPSK-Abgasanlage belegt, dass die Software funktioniert und zur Abgasanlage passt.

    Aber wer erbringt den Nachweis für Serien-Software in Kombination mit der MPPSK-Abgasanlage?

    Stichwort: beeinflussende Bauteile etc.


    Möglich ist es also grundsätzlich – allerdings werden die meisten, die die Abgasanlage „stand-alone“ erwerben, weder diese zusätzlichen Kosten tragen noch die entsprechenden Nachweise erbringen wollen.

    Wenn jedoch ein Gutachten vorliegt, dass diese Nachweise sowohl mit Serien als auch veränderter Abgasanlage beschreibt (so wie es jetzt in den neusten 55Parts Gutachten der Fall ist), dann ist man schon ein riesen Schritt weiter.