Beiträge von Realist

    Da müsste man jetzt exakt in der Genemigung der ECE R-Nummer nachsehen, ob da nicht die Steuerung "mit in Kombination als ein Bauteil" gelistet ist ;)
    Das ist nämlich möglich & damit wäre die ECE-Zulassung nur in zwingender Kombination legal zulässig...

    "Prinzipiell muss ja die Seriensteuerung ausreichen" => Genau das verneint Grail ziemlich professionell:

    Zwar würde die originale Steuerung des Fahrzeugs funktionieren, allerdings wurde sie nach einer älteren Zulassung mit anderen Messwerten genehmigt. Dadurch kann es sein, dass die Klappen im relevanten Geschwindigkeitsbereich zu lange offen bleiben und das Fahrzeug damit außerhalb der zulässigen Geräuschgrenzwerte liegt

    SOKO Tuning kennt die Tasten am Lenkrad.


    Wenn dir die Zulassung egal ist, dann ist deine Frage beantwortet.


    Ja, es wird nur im Stand gemessen, ob der eingetragene Wert eingehalten wird. Wird dabei MHD als Dongle oder eine Klappensteuerung am Lenkrad erkannt, ist im Fall der Fälle dann zapfenstreich. Du triffst die Entscheidung, du verantwortest das Risiko.

    Die Seriensteuerung ermöglicht es beinahe beleibig die Klappen zu öffnen - bei jeder Geschwindigkeit.

    Die Grailanlage die Klappen muss zwischen 20–80 km/h geschlossen halten, weil ansonsten die Messwerte nicht eingehalten werden.

    Deswegen ist zwangsweise die ECE R-59 Steuerung notwendig, weil die Abgasanlage ansonsten keine Zualssung hat.

    Seriensteuerung + Grail => Keine Zulassung

    ECE R-59 Steuerung + Grail => Legal

    Seriensteuerung + Grail + MHD "Klappe zu" => Keine Zulassung.


    Was ist der Fall der Fälle? Eine Kontrolle? Bei der Kontrolle wird dein OBD Port gepüft - Da macht der MHD OBG Stecker mehr Probleme als die Abgasanlage alleine...

    Da bin ich gespannt. Denn laut BMW papieren ist sie ja nur mit der dazu gehörigen software legal.

    Moment, nicht so schnell ;) Der BMW-Teileservice „darf“ bzw. soll die MPPSK-Abgasanlage ausschließlich in Kombination (Software + Abgasanlage) verkaufen.

    Entsprechend beschreibt auch das BMW-Teilegutachten ausschließlich diese Kombination aus Software und Abgasanlage.


    Grundsätzlich ist es jedoch – und das war schon immer so – möglich, die MPPSK-Abgasanlage über eine §21-Vollabnahme eintragen zu lassen.

    Dafür müssen allerdings Leistungsmessung, Abgasverhalten und Geräuschverhalten nachgewiesen werden.

    Genau darin liegt der Knackpunkt: MPPSK-Software + MPPSK-Abgasanlage belegt, dass die Software funktioniert und zur Abgasanlage passt.

    Aber wer erbringt den Nachweis für Serien-Software in Kombination mit der MPPSK-Abgasanlage?

    Stichwort: beeinflussende Bauteile etc.


    Möglich ist es also grundsätzlich – allerdings werden die meisten, die die Abgasanlage „stand-alone“ erwerben, weder diese zusätzlichen Kosten tragen noch die entsprechenden Nachweise erbringen wollen.

    Wenn jedoch ein Gutachten vorliegt, dass diese Nachweise sowohl mit Serien als auch veränderter Abgasanlage beschreibt (so wie es jetzt in den neusten 55Parts Gutachten der Fall ist), dann ist man schon ein riesen Schritt weiter.

    Als Quatsch würde ich es nicht bezeichnen. Ich benutze den Modus schon ab und zu.


    Für den Traction Modus habe ich noch keine echte Verwendung gefunden, DSC off ist aber was ganz anderes als Sport+...


    Kann aber auch ein Thema der Motorisierung, Allrad & Software sein, wieso es für mich kein Quatsch ist

    Sehe das so wie Bubu.


    Was die E-Technik angeht: Absolut nichts der einzigen Technik entspricht dem heutigen Stand der Technik. Eine witzigste Batterie, veraltete Batterietechnik und Management, viel Gewicht für wenig Mehrwehrt, und und und. Die Energiedichte,das Gewicht, etwaige Kosten bei Fehlerdiagnosen...


    Der 330e aus dem LCI ist dagegen eine enorme Weiterentwicklung. Auf diesem völlig anderen Konzept wurde die Entwicklung im G20 weitergeführt.


    Wenn man ein Schrauber ist & viel selbst machen kann, dann okay...


    Falls es dir eigentlich um einen billigen oder "sparsamen" 3 Liter geht ist es vermutlich eine der schlechteren Ideen.


    Falls es dir um das Fahren eines Hybrids geht, dann ist es vermutlich doch sogar die schlechteste Idee.


    2012 kam das System auf den Markt, da war das vielleicht gut. In quasi 2026 ein 14 Jahre altes Hybridkonzept zu kaufen... Nochmal gut überlegen.


    P.S. Ich wette, es geht dir darum ein 3l Benziner zu fahren und der Active3 ist halt am günstigsten? ;)

    Zulassungstechnisch zwei komplett unterschiedliche Fahrzeuge. Nach deiner Logik hätte BMW selbst nicht verstanden, dass ein 320i eigentlich ein 330i ist, weil beide im LCI ein B48 haben? Sorry, das verstehst du leider falsch.


    Kann sein die Abgasanlge passt, ausprobieren. Kann sein, es passt nicht. Erster Anhaltspunkt: Sind alle Teilenummern von allen Abgasanlagenbaueilen von 335i und Active3 identisch?


    Aber Zulassungstechnisch: ABE gilt nach der Aussage vermutlich nicht. Eine ABE die nur für den 335i gilt, gilt nicht automatisch für den Active3. EG-Typgenehmigung mit den, die in ABE aufgelistet sind verglichen. Poste mal die ABE hier rein.