Zu Punkt 1.) jrgn_f30 Markus F. Das ist so nicht richtig. (Am Ende vom Post ist die Kurzfassung)
In der "EU RICHTLINIE 97/24/EG" in der Fassung vom *07.09.2009* (Klick) wird mit den Punkten 1.27. und 1.31 u.a. definiert:
bei Reifen, die für eine Geschwindigkeit von über 210 km/h, jedoch nicht mehr als 270 km/h ausgelegt sind, darf die Höchstlast den Prozentsatz des zu der Tragfähigkeitskennzahl des Reifens in nachstehender Tabelle gehörenden Massenwertes mit Bezug auf den Kennbuchstaben für die Geschwindigkeitskategorie des Reifens und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, an dem der Reifen montiert wird, nicht überschreiten
Der relevante Auszug aus der Tabelle aus 1.13.3:
Höchstgeschwindigkeit (km/h)
| Höchstlast Geschwindigkeitskategorie Kennbuchstabe W
|
| 250 | 95% |
Edit: Der Vollständigkeit halber hab ich die Tabelle als Bild für die Indexe V und W als Attachment angefügt. Für Y skaliert die Höchstlast noch schneller herab.
Das bedeutet im Klartext:
-> Ein Reifen mit Geschwindigkeitsindex W hat bei den erlaubten 250km/h nur noch 95% seiner Tragfähigkeit. Ein Reifen mit Y hat hier noch 100%.
Die Werte für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit aus dem Fahrzeugschein dürfen bei Sommerreifen nicht unterschritten werden.
-> 91Y steht für 615kg bei 250km/h.
-> 91W steht für 584,25kg bei 250k/h. (615kg * 0,95)
=> Ein W Reifen müsste also 647,39kg Traglast haben, das entspricht dem Index 93W
Kurzfassung:
Nein, ein 91W Reifen darf nicht als Sommerreifen auf ein 325d aufgezogen werden, insofern die Forderung im Fahrzeugschein 91Y beträgt.
Ein penibler TÜVer verweigert das Siegel und ein Polizist wird bei einer Kontrolle meckern.
Meine Empfehlung: Nicht aufziehen. Ich persönlich würde nicht mal einen 93W aufziehen, da der Polizist das Y suchen wird. Und dem Polizist die Traglast-Regelung ab 240km/h zu erklären, das wär mir auch zu blöde.