Man liest sehr häufig in Foren “ Der Sitz hat eine ABE also ist er Eintragungsfrei… „, “ weil der Sitz eine ABE hat, kann man Ihn auch eintragen lassen…“. Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht.
Der Sitz verfügt über eine ABE, das ist richtig. Wenn man sich die ABE jedoch genauer durchliest, merkt man schnell der E92 ist nicht aufgeführt in der ABE. Dies hängt mit der Typgenehmigung des Fahrzeugs zusammen. Der E92 erfüllt mit dem Seriensitz inkl. Airbag den Seitenaufprallschutz. Nimmt man den Sitz heraus und baut einen anderen ein, muss dieser theoretisch auch mit einen Seitenairbag ausgestattet sein. Hier käme nur der Recaro Sportster in Frage, der im Grunde das gleiche ist, wie der BMW Performance Sitz. Jetzt werden einige Leute sagen “ der GTS hat aber auch Rennschalensitze ab Werk verbaut“. Das ist auch korrekt, jedoch ist der GTS eine Kleinserie (Sonderserie), die mit der Typgenehmigung des E92 nichts gemein hat. Daher braucht man einen TÜV- Prüfer, der gewillt ist auf Basis des GTS M3 die Sitze in eure E92 einzutragen. Denn einen anderen Seitenaufprallschutz hat der GTS nämlich auch nicht wirklich.
Ob ein Sitz eingetragen wird oder nicht, ist beim TÜV meist reine Willkür. Der eine Prüfer macht es, der andere schickt Euch nach Hause. Hier empfiehlt es sich Leute in Foren zu suchen, die den Sitz schon eingetragen haben.
Kommen wir zum letzten Punkt, der Sitzbelegungsmatte. Viele sparen sich das Geld für eine Sitzbelegungsmatte nach dem Umbau. Ich möchte Euch hier erklären, warum das keine gute Idee ist.
Wie es der Name schon sagt, prüft diese Matte ob der Sitz belegt ist oder nicht. Ist eine SBM verbaut und es passiert ein Unfall, dann löst der Airbag auf der Beifahrerseite NUR aus, wenn sich wirklich eine Person auf dem Sitz befindet. Lässt man die SBM weg, löst der Beifahrerairbag IMMER mit aus. Somit wäre es ratsam diese Matte zu verbauen.