Beiträge von Realist

    Die Anlassfarbe ist übrigens ein Witzprodukt ;)


    Also meiner sieht da nach über 50.000km MPPSK echt verratzt aus... Nach der Wikipedia-Tabelle Stellenweise (kreisförmige Flecken) bis zu 260°C.

    Wobei mir 300°C - 320°C ganz gut gefallen würden :evil:


    (Oh, die Tabelle bezieht sich auf Werkzeugstahl... Angaben passen daher nicht, Farbverlauf aber eventuell schon... Ihr wisst was ich meine...)


    Oder ganz schwarz lackieren... Kenne mich da aber nicht aus und weiß nicht ob es einen lackgibt, der die Hitze abkann und auch am Endtopf haftet.

    Hat jemand ein funktionierenden Tipp?



    Nachtrag zu Markus F. => 500km mit Klappe zu und am Stück "fliegen lassen" haben bei mir nichts gebläut... :(

    Öhm.... Ja die Lampen passen, haben aber keine Zulassung in der StZVO...


    https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp


    Bei BMW nur bei 2er AT und 2er GT zugelassen. (bischen runter scrollen im Link)


    Noch weiter gescrollt kommt die Kompatibilitätsliste mit PDF. Da wird für den 2er AT & GT noch das SMART CANBUS Modul als notwendiges Zusatztool benötigt.

    https://www.osram.de/ecat/LEDriving%20SMART%20CANBUS-Zubeh%C3%B6r%20f%C3%BCr%20LED%20Ersatzlampen-Autobeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_3403097/ZMP_4062243/

    Das wurde schon mal im MPPSK Thread beleuchtet.


    Rechtlich gibt es zwei Werte. Die Standgeräuschmessung und die Fahrgeräuschmessung.

    - Für die Standgeräuschmessung kann es einen db(A)-Wert im Fahrzeugschein geben, muss es aber nicht. Sie ist theoretisch optional. Auch muss keine Drehzahl angegeben sein, dann gilt automatisch maximal Drehzahl / 2.

    - Die Fahrgeräuschmessung muss jedes Fahrzeug einhalten - er ist ausschlaggebend.


    Die Standgeräuschmessung ist lediglich ein Indiz, dass schnell von der Polizei und Prüfstellen überprüft werden kann, um Manipulationen auszuschließen bzw. zu erkennen.

    Die Fahrgeräuschmessung ist extrem schwierig zu rekonstruieren - dazu muss umfangreiche Messtechnik und Umgebungsbedingungen vorhanden sein. Kann kein Polizist der Welt überprüfen.


    Kurz um: Die 90db(A) bei 3.750 U/min sind absolut rechtlich in ordnung und geben der Polizei/dem Prüfer eine einfache Möglichkeit, deine Abgasanlage hinsichtlich Manipulation zu überprüfen.

    Das Messverfahren für das Fahrgeräusch ist für deine Zulassung relevant und lässt sich nur unter schwierigen - ja fast schon laborartigen - Bedingungen ermitteln.

    Dort werden unter Umständen die 3.750U/min überschritten - muss aber nicht. Es gibt ein definiertes Prüfverfahren, welches eben eingehalten werden muss.

    "Adaptive LED" sind spezielle Scheinwerfer, die sich deutlich vom normalen LED Scheinwerfer unterscheiden. (Hinsichtlich Funktionen und Lichtausbeute. Die Optik ist ähnlich, aber es gibt Unterschiede)


    Adapative LED Scheinwerfer können bei Lenkraddrehung mit in die Kurve schwenken und in Kombination mit der Fernlichtautomatik (Selective Beam) wird der Gegenvekehr bei Fernlicht ausgeschnitten. So ist z.B. auf der rechten Seite durchgehend Fernlicht, während links aus ist.


    Das "normale" LED hat die 'Trennelemente' nicht in einer Flucht.
    Beim adaptiven LED sind sie perfekt in einer Flucht.


    LED_Trennelement.png