Das wurde schon mal im MPPSK Thread beleuchtet.
Rechtlich gibt es zwei Werte. Die Standgeräuschmessung und die Fahrgeräuschmessung.
- Für die Standgeräuschmessung kann es einen db(A)-Wert im Fahrzeugschein geben, muss es aber nicht. Sie ist theoretisch optional. Auch muss keine Drehzahl angegeben sein, dann gilt automatisch maximal Drehzahl / 2.
- Die Fahrgeräuschmessung muss jedes Fahrzeug einhalten - er ist ausschlaggebend.
Die Standgeräuschmessung ist lediglich ein Indiz, dass schnell von der Polizei und Prüfstellen überprüft werden kann, um Manipulationen auszuschließen bzw. zu erkennen.
Die Fahrgeräuschmessung ist extrem schwierig zu rekonstruieren - dazu muss umfangreiche Messtechnik und Umgebungsbedingungen vorhanden sein. Kann kein Polizist der Welt überprüfen.
Kurz um: Die 90db(A) bei 3.750 U/min sind absolut rechtlich in ordnung und geben der Polizei/dem Prüfer eine einfache Möglichkeit, deine Abgasanlage hinsichtlich Manipulation zu überprüfen.
Das Messverfahren für das Fahrgeräusch ist für deine Zulassung relevant und lässt sich nur unter schwierigen - ja fast schon laborartigen - Bedingungen ermitteln.
Dort werden unter Umständen die 3.750U/min überschritten - muss aber nicht. Es gibt ein definiertes Prüfverfahren, welches eben eingehalten werden muss.