340i mit HJS DOwnpipe

  • Ja und Nein :D


    Streng genommen laut EU Regelung Nr. 59 Satz 6.2.1.2 dürfen die mit dem Austauschkatalysator gemessenen Werte nicht die gemessenen Werte des Serienstandes überschreiten.


    Ich sehe aber gerade dass HJS seine Hinweise umformuliert hat (ich hatte nur zitiert und meine alte lokal gespeichtere HJS Kopie herangezogen). Hier heißt es nun

    Zitat

    Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten Bauteilen


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten, die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. EineÄnderungs abnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit weiteren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlagemit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ...) entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ. Der Verwendungsbereichdes Austauschkatalysators weicht ab und die Betriebserlaubnis erlischtzunächst nach §19(2), Nr. 3, StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebser -lau bnis nach §21 StVZO sprechen sie mit ihrem Sach verständigen (aaSmT,aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest understellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungs behörde dieBetriebserlaubnis wieder erteilen kann.

    Also lag Tune-it-Safe falsch: ECE+ECE = genehmigt.


    Ich lag damit auch nicht richtig, wobei sich jetzt vortrefflich streiten lässt, wenn eine geänderte Abgasanlage das Geräuschverhalten (auf dem Papier :rolleyes: ) nicht ändert, der Unterschied zum ersten Absatz sein soll.


    Widerum gilt, die Aussage von HJS benennt keinerlei Quellen/Gesetze und darf nicht als rechtlich relevant angesehen werden.



    Zitat von Organized

    Würde die Downpipe +0dB machen und das MPPSK auch, dann hättest du mit deiner Aussage wohl recht, dass die Kombination auch +0dB macht. Du kannst mir aber nicht erzählen, dass dein MPPSK+HJS Pfirsich genauso laut ist wie ein serienmäßiger Karren :crazy:

    Naja, interessant ist, dass bei Umbau auf HJS sich hauptsächlich die Klangfarbe ändert (wird heller), was eine gefühlte Zunahme der Lautstärke bewirkt, aber nicht unbedingt eine Zunahme im Sinne von Schalldruck, gemessen in dB, darstellt.
    Wir haben mal eine Vergleichsmessung C63 (noch mit dem guten alten V8 Sauger und bissle leer geräumt) und 340i MPSSK+HJS gemacht. Gefühlt war der C63 doppelt so laut, laut Messgerät nur marginal... 120 vs 122 dB wenn ich mich recht erinnere :crazy::crazy:

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:

  • Gefühlt war der C63 doppelt so laut, laut Messgerät nur marginal... 120 vs 122 dB wenn ich mich recht erinnere :crazy::crazy:

    Naja, +2dB ist immerhin die 1,6fache Schallintensität und 25% höherer Schalldruck...
    Aber ansonsten natürlich vollkommen Richtig, Wahrnehmung ist nicht nicht nur Pegel.

  • Anders formuliert: das gleiche Geräusch bzw. Gemisch kann nur ein sehr geschultes Gehör raushören, wenn es 2 dB lauter wird ... ab 3 dB spricht man davon, dass Otto-Normal-Hörer das einordnen können soll ... nicht muss.


    Somit kommt die deutlich unterschiedliche subjektive Wahrnehmung aus dem Frequenzspektrum und bei weitem nicht von den 2 dB Differenz.

  • @NoSilentRunning


    Die langen Ausführungen hättest Du Dir sparen können.
    Du hast einen grundsätzlichen Denkfahler bzw. etwas übersehen:


    Es geht nicht um die Addition von Lautstärken, nicht mal um die Lautstärke/Geräuschemission als solche.


    Es geht schlicht und ergreifend um die Bauteile selbst.
    ECE bedeutet serienanaloges Bauteil = OK.


    2x ECE Bauteile (unterschiedlicher Hersteller) sind aber nicht OK bzw. müssen gesondert abgenommen werden.


    Das liegt daran, dass sich die ECE Genehmigung EINER der "serienanalogen" Komponenten auf den ANSONSTEN "SERIENBELASSENEN" Zustand bezieht, und eben NICHT auf die Kombination.

    (Ausnahme gibt es nur, wenn eine Gesamtgenehmigung für die verwendeten Bauteile vorliegt).


    Seriendownpipe = 1a = 1a´= ECE Downpipe.
    Serienabgasanlage = 1b = 1b´ = ECE Abgasanlage.


    aber 1a´ + 1b´ ist eben nicht 1a´b´, sondern = 2.


    Deswegen gilt (wie bei allen sonstigen Bauteilen): 1x serie durch ECE Bauteil tauschen = problemslos OK.
    aber 2x ECE Bauteil tauschen = nicht OK


    Die von TuneItSafe wissen, wovon sie reden.
    Ist keine Werbeagentur, sondern ein Zusammenschluss von verschiedenen Fachfirmen und der Polizei.
    Man darf aber dabei auch mit seinem Logo werben.




    IMG_0962.PNGZ

  • Schön was die Initiative sagt, ich gehe nach dem was in der StVZO steht.


    Und wie gesagt, die MPPSK Abgasanlage hat keine ECE Freigabe, sondern nur ein Gutachten.


    Edit: Überhaupt verstehe ich das Problem nicht. MPPSK + HJS mit Klappen geschlossen hält den offiziellen Lautstärketest ein lt. den im MPPSK Thread gemachten Messungen. Also trag's doch ein wenn du unbedingt willst?

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:

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  • Also, ich hatte mich zu dem Thema auch mal informiert...


    HJS und andere Tuner verkaufen die Downpipe mit ECE Zuallasung für eine 265kw Variante. Eine ECE Zulassung ist immer für eine Menge von Fahrzeugen zugelassen, die per HSN/TSN identifiziert werden können.
    Daher habe ich mal die Homologations-Abteilung von HJS angeschrieben gehabt. (Die haben mehr Ahnung als die vom "einfachen" E-Mail / Telefon Support).
    Aber, folgende Info von HJS (28.05.2019):


    BMW 340 I Touring X-Drive 2015-2018 326 (240) 2.998 Benzin 0005/CDN
    BMW 340 I Touring X-Drive ab 2015 360 (265) 2.998 Benzin 0005/CFG


    Ich habe auch die HSN/TSN Schlüssel für die Limo, den GT und jeweils mit und ohne xDrive erhalten. Mein Fahrzeug hat den Schlüssel der 240kw Variante, also 0005/CDN. Daher ist die ECE Zulassung der 265kw Variante für mein Fahrzeug nicht gültig. Gleiches gilt für Limo und GT, verkauft in DE wurden nur Fahrzeuge mit dem 240kw Schlüssel.


    Nun gibt es ja die Möglichkeit, die Sache über ein Vergleichsgutachten anzupacken, nur die Anfrage von mir bei BMW, in wie weit die Varianten CDN & CFG beim "Motor & Abgasstrang" gleich sind, ist im Sande verlaufen.


    Auf Nachfragen beim TÜV hat sich aber ergeben, dass die ECE-Zulassung in Kombination mit einem Teilegutachten in der gleichen Baugruppe keine Zulassung besitzt.
    Auch hat sich ergeben, dass eine ECE-Zulassung nur im Serienzustand gültig ist. Das steht zwar nicht in der StVZO, aber in den EU-Regeln bzgl. ECE-Zulassung.


    Es gibt nur 3 Möglichkeiten (So ist mein Stand)
    - Ich scheiß drauf und fahre an dieser Stelle nicht legal
    - Ich erstelle ein Gutachten (Gemäß allen Prüfungen, die im MPPSK Teilgutachten aufgelistet sind).
    - Ich nehme ein Referenzfahrzeug, welches die Kombination bereits eingetragen hat, als Vergleichsfahrzeug. (Habe bei HJS angefragt, ihnen ist keine Referenz bekannt).


    Edit: Die Chancen für eine Eintragtung stehen theoretisch gar nicht so schlecht, denn die Pegelgrenzen werden von MPPSK+HJS eingehalten.

  • Nachtrag:

    Ich möchte eine Abgasanlage und eine Downpipe oder geänderte Ansaugung verbauen. Was muss ich beachten?


    Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt. Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Außerdem kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung.


    Man könnte nun beim TÜV mal die Kombination Teilegutachten + EG(ECE)-Betriebserlaubnis anfragen. Eventuell ist es (mittlerweile) doch einfacher als gedacht...