Diskussion TÜV-Prüfer Räder Abrolldifferenz

  • Hallo.


    Ich bin seit ein paar Tagen im Gespräch mit einem TÜV-Prüfer und der Frage: "Sonderräder mit anderer Reifengröße die nicht im Teilegutachten stehen".


    Als Grundlage zur Abroll- und Geschwindigkeitsdifferenz wird die Rad-Reifenkombination die im Fahrzeugschein ab Werk vermerkt ist zur Berechnung herangezogen.


    Nun gibt es einen Disput den ich erstmal nicht Nachvollziehen kann. Auf "reifenrechner.at" wird mir folgendes herausgegeben:


    Tabelle Räderdifferenz.JPG



    Räder Abrolldifferenz.JPG


    Es geht um den Unterschied zwischen Serie 225/45 R18 (8 x 18 Felge) zu Sonderrad 275/25 R20 (10 x 20 Felge).


    Laut dem Rechner gibt es eine Geschwindigkeitsabweichung von +2,2% zur Serienbereifung. Bedeutet wenn der Tacho 102,2 km/h anzeigt fahre ich tatsächlich 100 km/h.


    Meine Wunschbereifung 235/35 u. 265/30 R20 wäre nicht zulässig. Wenn der Tacho 98,9 km/h anzeigt fahre ich bereits 100 km/h. Bedeutet ich fahre mit dieser Wunschbereifung immer 1,1 km/h schneller als die Tachoanzeige. Der TÜV-Prüfer begründet seine Ablehnung der "Wunschreifen" im Bezug auf die Geschwindigkeitsabweichung im + Bereich.


    Hat hier jemand von euch mal ein ähnliches Thema gehabt, also Räder aufgezogen die nicht im Gutachten vermerkt sind? Ich möchte auf gar keinen Fall eine 275er Walze mit 25er Querschnitt hinten und 225er auf 8 1/2" vorne aufziehen!


    Ich kann diese in meinen Augen geringfügige Toleranzabweichung überhaupt nicht nachvollziehen.

  • Tacho darf nie zu wenig anzeigen, muss immer zu viel anzeigen.


    Zitat

    Ich kann diese in meinen Augen geringfügige Toleranzabweichung überhaupt nicht nachvollziehen.

    Du scheinst dich eher nicht auf die Eintragung vorbereitet zu haben, kann das sein? :rolleyes2:

  • Eigentlich fahren deine Wunschkombi mehrere Leute und es gibt oder gab scheinbar keinerlei Probleme damit.

    Das zeigt wieder mal das es einfach am Prüfer liegt.


    Da in der Regel der Tacho eh um 3 km/h vor eilt und es mit zunehmender Geschwindigkeit auch noch mehr wird,

    würde ich an deiner Stelle den Vorschlag machen, die Geschwindigkeit per GPS zu messen.

    Also ein mobiles Navi mit Geschwindigkeitsanzeige an die Scheibe und ab geht's zur Messung.

    Kannst auch vorher mit der Serienbereifung selbstständig durchführen, um zu sehen wie groß die tatsächliche Abweichung ist.

    Sollte das so sein, würde ich dem Herrn Inschinöör den Vorschlag unterbreiten.


    Hatte das auch mal angefragt und der Herr war doch tatsächlich bereit sich darauf einzulassen.

    Leider kam die Wunsch Rad/Reifenkombination bei mir wegen Differenzen mit dem Hersteller nicht mehr zustande.

    Somit hatte sich das Thema Querschnittsänderung für mich erledigt.


    Oder Du fä#hrst zu einer anderen Prüfstelle und checkst ob die etwas handsamer sind ;)


    Grüße,

    Reinhard

  • Ich habe schon etliche Umbauten an zig Fahrzeugen eingetragen lassen. Alles immer Akkurat und technisch Einwandfrei.


    Aber jetzt mal Ernsthaft, ich kann diese Korintenkackerei bei 1,1 km/h Abweichung und "Ich bin der TÜV" heutzutage zwischen Klappenauspuffanlage und Leistungssteigerungen bei Turbomotoren jenseits des technisch haltbaren einfach nicht nachvollziehen. Die Verhältnismäßigkeit ist doch gar nicht mehr gegeben.


    Das die Räder per Sonderabnahme eingetragen werden müssen aufgrund der geänderten Reifen ist gar kein Thema.


    Guter Tipp mit dem Vergleich der Geschwindigkeitsmessung von Serie zu Sonderrad! Werde ich auf jeden Fall durchführen.

  • Werde am Donnerstag meine M666 mit genau der gleichen Wunschbereifung eintragen lassen, 235/35 20 + 265/30 20 hab das Vergleichsgutachten unter anderem Von Wheelforce dabei wo genau diese Bereifung angegeben ist.

  • Eben, die Rad/Reifenkombi wird bei mehreren Gutachten aufgeführt.

    Von daher verstehe ich das auch nicht.


    profesor

    Das ist keine Korinthenkackerei, das ist Dienst nach Vorschrift mit 0-Toleranz.

    Oder die Macht des kleinen Mannes, die manche eben brauchen.


    Seis's wie's sei, bei diesem Herrn geht scheinbar nichts was nicht schwarz auf weiß aufgeführt ist.

    Von daher würde ich mir jeden weiteren Gang und jegliche Diskussion mit Ihm ersparen.

    Vergeudete Zeit und unnötig belastend.


    Grüße,

    Reinhard

  • Mein TÜV hat damals mit der Bereifung einfach eine Probefahrt mit einem GPS gemacht, alles dokumentiert und nach 15 Minuten war der Zauber vorbei - war aber auch Anfang 2013 :D

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Wie bereits gesagt: Die Regel besagt der Tacho darf 0kmh nacheilen und x kmh voreilen. Wenn du durch irgendeine Änderung auf 1,5kmh Nacheilung kommst bist du außerhalb des zulässigen Bereichs. Ende


    Wozu sind denn Grenzen da wenn man keine Korinthenkackerei betreiben soll? Und wenn man bei Grenzen „mal ein Auge zudrücken“ soll wo liegt dann die neue Grenze?

    Wenn irgendwo „max 100kg“ steht und 101,5kg noch ok sind, kann ich es dann auch mit 110kg belasten? Und wenn die 110 halten sind 120 bestimmt auch kein Problem. Eigentlich ist das ja bestimmt auf doppelte Sicherheit ausgelegt und dann ist man selbst mit 180kg noch mehr als safe, oder?

  • Hallo zurück.

    Es gibt offenbar größere Schwierigkeiten die Schmidt Gambit mit o.g. Reifengröße einzutragen.

    Erstmal scheinen es nur die wenigsten Prüfingenieure überhaupt zu können oder dürfen.

    Aufgrund der Reifenkombi ist es eine Einzelabnahme, aber selbst durch ein bereits eingetragenes Fahrwerk wäre es selbst mit Reifen laut Gutachten eine Einzelabnahme.

    Der gute Mann bei der Dekra hat erstmal die gefühlten 100 Seiten des Felgengutachtens und des Fahrwerkgutachtens durchforstet.

    Es fehlt eine Reifen Freigabe vom Hersteller.

    Diese habe ich bereits erhalten.

    Der Prüfer möchte zudem ein von einer Firma bestätigte Bescheinigung über die Soll und Ist Geschwindigkeit der geänderten Räder.

    Und hier komme ich nicht weiter.

    Ich habe keine Firma gefunden die eine evt. Tachoangleichung bei einem F31 durchführen könnte, wenn dies bei dem Modell überhaupt möglich ist.

    Ich habe wohl eine Firma gefunden die die Geschwindigkeit (Tacho und tatsächliche Geschwindigkeit) feststellen und mit einem Schriftstück beglaubigen kann, aber für den Fall einer Abweichung nichts einstellen kann.

    Natürlich möchte ich diese Tachoangleichung auch gar nicht durchführen lassen, dürfte ich nämlich anschließend keine anderen Räder mehr fahren außer die eingetragenen 20" (Stichwort Winter und 18").


    Hat jemand noch eine Idee, oder kennt jemand eine Firma die sich auf solche Themen spezialisiert hat?


    Generell habe ich jetzt schon den Kaffee auf aufgrund der ständigen Rumtelefoniererei mit TÜV, Dekra und Firmen. Der Bosch Dienst führt soetwas zumindest nicht durch.


    Was für ein Akt für echt akkurat passende und überhaupt nicht schleifende 20" Räder.