Leasing Rückgabe: seltsames mit dem Lack festgestellt

  • Heute habe ich meinen Dreier aufgrund Leasingende zurückgegeben.

    Bei der Lackschichtdickenmessung hat sich ergeben, dass der ganze Wagen rund 220 hat, aber eine Türe hat komplett 150. Das kam dem Prüfer sehr seltsam vor und wollte mir einen Unfall unterstellen. Mithilfe des Verkäufers konnten wir das "Problem" zwar klären und ich habe im Protokoll auch 0€ Minderwert stehen, aber ein Ungutes Gefühl habe ich trotzdem.

    Wie kann das sein, dass ein fabrikneues Auto unterschiedliche Lackdicken hat? Die Standardlackdicke sollte laut meinen Recherchen rund 150 sein, also wäre nach dieser Logik der gesamte Rest des Wagens nachlackiert. Wie kann das sein?

    Meint Ihr da kann mir noch etwas hinterher verrechnet werden? Ansonsten ist der Wagen blitzeblank. Nicht mal einen Steinschlag hat er.

  • Nach meinen Erfahrungen liegen die Lackschichtdicken fabrikneuer, nicht nachlackierter Autos je nach Hersteller zwischen ca. 70 und 150 my. Oftmals werden Neuwagen aber aufgrund von z.B. Kratzern, Lackfehlern oder Transportschäden bereits im Herstellerwerk, auf dem Transportweg oder beim Händler nachlackiert. Lackschichtdicken von ca. 200 bis 300 my können dann vorliegen, habe ich selbst schon erlebt. Der Kunde erfährt i.d.R. nichts von der Nachlackierung und hat möglicherweise ein Problem beim späteren Verkauf, wenn ihm ein verschwiegener Unfallschaden unterstellt wird.

  • dann war das Auto ja bis auf die Türe komplett nachlackiert. Und sowas wird einem als fabrikneu verkauft oder geleast und steht auch nicht in der Historie?

  • Da eine fachgerechte Nach-/Neulackierung keinen Mangel darstellt, muss es nicht explizit angegeben werden. Auch sind Lackschäden ohne Unfallhintergrund oder Spachtel-/Karosseriearbeiten nicht ausweispflichtig, wenn es nicht gerade eine Speziallackierung ist, bei der die Authentizität signifikant zum Fahrzeugwert beiträgt.


    Von daher nein, das ist keine Pflichtangabe. Wenn der Händler es denn überhaupt weiß, kann er es angeben, aber warum sollte man sich damit groß DIskussion einhandeln...

  • aber warum sollte man sich damit groß DIskussion einhandeln...

    weil am Ende der Leasingrückgabe ich die Diskussion habe. Wenn ich da keinen Anschluss-Leasingvertrag hätte, hätte ich wohl ein Problem gehabt. Der Händler musste viel Überzeugungsarbeit leisten. Anscheinend hat der Dekra Mensch bei der Rückgabe mehr zu sagen als der Händler. Som kam er mir zumindest vor.

  • weil am Ende der Leasingrückgabe ich die Diskussion habe. Wenn ich da keinen Anschluss-Leasingvertrag hätte, hätte ich wohl ein Problem gehabt. Der Händler musste viel Überzeugungsarbeit leisten. Anscheinend hat der Dekra Mensch bei der Rückgabe mehr zu sagen als der Händler. Som kam er mir zumindest vor.

    Soweit mir mal von meinem Händler erklärt wurde, hat die Dekra im Grunde genommen gar nichts zu sagen. Die sprechen lediglich eine Empfehlung aus. Was der Händler daraus macht, liegt ganz allein in seinem Ermessen.

  • vielleicht ist das jetzt anders.

    Ich muss meinen Neuen irgendwo mal prüfen lassen, um in Zukunft sicher zu gehen. Macht der Dekra das, wenn ich mal hinfahre?

  • Und in welcher Welt ist "weil hinterher jemand anders das Problem hat" ein Argument, den Konflikt selbst auf sich zu nehmen? ;)


    Du sagst es, es ist dann deine Diskussion und du bist als Kunde in der schlechteren Position. Bei Neuwagen-Übergabe wäre der Händler in der Defensive, da mit Sicherheit Kunden versuchen, das mit gleicher Argumentation als Mangel zu reklamieren. Wenn man es nicht anspricht, verschiebt man das Problem auf den Zeitpunkt der Rückgabe und den Nachteil Richtung Kunde. Ob das die allerfeinste Art gegenüber dem Kunden ist, sei nun dahingestellt. Natürlich immer vorausgesetzt, der Händler wusste es zu diesem Zeitpunkt überhaupt davon, das muss nicht zwingend der Fall gewesen sein.


    Der Händler ist ja oft nicht selbst Leasinggeber, sondern auch nur Vermittler für z.B. die BMW Bank. Der externe Gutachter liefert ein mehr oder weniger neutrales Gutachten über den Fahrzeugzustand. Da steht dann eben, dass es diese "Anomalie" gibt, das lässt sich ja auch nicht so einfach wegdiskutieren. Damit das dann keine Wertminderung zur Folge hat, bedarf es plausiblen Argumenten, die hier ohne einen Nachweis über Vor-Auslieferungs-Lackierung o.Ä. halt schwierig sind.

  • es geht nicht darum, ein Problem weiter zu geben, sondern zu dokumentieren, dass es eine Anomalie von Anfang an gegeben hat. Wenn man dies dann schriftlich hat, dann kann man dieser Diskussion bei der Rückgabe aus dem Weg gehen. Sicher kann der Händler nichts dafür, aber dann erwarte ich vom BMW Werk, dass dieser Umstand in der Historie vermerkt wird. Das war es bei meiner Rückgabe eben nicht.