BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Ich habe heute meine Schrauben bekommen, das sind aber keine Torx sondern Inbus. Ich habe noch nicht drunter geschaut. Sind die Originalen Torx?


    Grüsse,


    Matze

    Jo, beim M3 sind es Innensechskant M8x28. Beim F30 Torx M8x18. Beide festziehen mit 24 Nm.

  • Wenn ich das richtig sehe liegt für mein Auto aus 06/2017 die ECE-R51.03 für die Standgeräuschmessung zugrunde. Gibt es diese Norm irgendwo im Netz? Ich finde nur diverse Interpretationen und Diskussionen darüber, die Norm selbst aber nicht. Insbesondere interessiert mich da "wann" das Auto gemessen werden soll, direkt nach dem Start (schlecht) oder nach xx Sekunden (gut)? Ist das definiert? Ich finde nur Angaben über die Messentfernung von 0,5m, Messhöhe von 0,2m und einen Winkel von 45 Grad.


    Das Messverfahren hatte mich vor einiger Zeit auch interessiert, nach längerer Suche habe ich es gefunden, aber leider nicht gespeichert. :rolleyes:


    Der Messabstand von 0,5m, ca. 45 Grad und 0,2 m über dem Boden ist richtig, die Geschichte mit dem schlagartigen Gas wegnehmen steht auch in dem Dokument.
    An etwaige Angaben zum Betriebszustand Motor und Anzahl von Messungen kann ich mich nicht mehr erinnern.


    Und die waren vom Ordnungsamt, ernsthaft? 8o
    Das Ordnungsamt kümmert sich doch eher um die Falschparker und Ruhestörung unter Nachbarn.
    Da stellt sich mir die Frage, hat eine Aushilfspolitesse überhaupt die Befugnis ein KFZ sicherzustellen?


    Edit: Habs wieder gefunden, es steht im Anhang 3. :D


    https://eur-lex.europa.eu/lega…uri=CELEX%3A42007X0530(02)

  • Hättest Du den Link nochmal? Der funktioniert leider nicht.

  • Der funktioniert so nicht, hier der Google link, es ist das zweite von oben.


    https://www.google.com/search?…oe=utf-8&client=firefox-b

    Besten Dank nochmal für den Hinweis!!


    Hmm, ich denke die gegenständliche Fassung von 2007 wird ggf. überholt sein, muss mal sehen ob es da was neues gibt bzw. was genau in das Zulassungsjahr/in die Bestimmungen des Fahrzeugs passt.


    Nach dem Dokument wären die Messungen überhaupt nicht verwendbar gewesen.
    Das Schallpegelmeßgerät wurde vor der Meßreihe an meinem Auto überhaupt nicht wie in Anhang 3 1.1.1 gefordert kalibriert, weiterhin war der Ort der Messung auch nicht geeignet weil die Freiräume nach 3.2.3.1 folglich 2.1.1 nicht eingehalten wurden (da standen im nahen Umfeld weitere Autos), weiterhin keine weitere Person als die im Fahrzeug und die messende Person um/hinter dem Fahrzeug stehen darf (bei der ersten Messung stand der zweite Beamte genau hinter dem Auto).


    Nach 3.2.5.2 ist das Fahrzeug auf "normale Betriebsbedingungen" zu bringen, bedeutet "für mich" dass das Fahrzeug nicht kurz nach dem Start direkt in der "lauten" Startphase gemessen werden darf, da das Fahrzeug nach Ablauf der Startphase und auch in Start/Stop Funktion, also in normalen Betriebsbedingungen, nicht in diese Phase zurückkehrt.



    Von daher wäre die erste, belastende Messung komplett ungültig. Die zweite Messung hätte trotz unzureichendem Freiraum und nicht kalibriertem Gerät die Werksangabe im Fzg.schein bestätigt.
    Das von drei Messungen (es wurden zudem nur zwei durchgeführt) wie im Dokument beschrieben die lauteste bewertet werden muss schließt die falsch durchgeführte Messung aus, weil eben keine normale Betriebsbedingung des Fzg. erreicht war und jemand hinter dem Auto stand.



    Denke wenn was kommt komme ich da raus. Zudem habe ich eine immerhin verbeamtete Zeugin die den Verlauf recht genau mitverfolgt hat. Werden das mal alles schriftlich dokumentieren damit wenn in vielleicht zwei Monaten noch mal Gegenwind kommen sollte alles genau nachvollzogen werden kann.


    Als ich nach dem ganzen laienhaften Getue und den unverhältnismäßigen Verzögerungen bekannt gegeben habe meine Weiterfahrt anzutreten hat mich auch niemand aufgeklärt oder aufgehalten, von daher sehe ich auch hier kein Problem...
    ...soweit "meine" Theorie!





    Werde mal versuchen die für mich aktuell gültige Fassung der ECE-R51.02 bzw. .03 zu finden und das für einen eventuellen Wiederholungsfall aufzuarbeiten um nicht wieder Gefahr zu laufen, mit ÖPNV weiterfahren zu müssen.


    So wie ich das sehe ist das Fahrzeug, so wie in der gegenständlichen Fassung aus 2007 zu messen, zumindest bzgl. dem Standgeräusch konform.


    Anlage: ECE-R51.02 (2007)
    (dieser Link sollte direkt klappen)



    EDIT: ECE-R51.03 (2018)
    (demnach sollte für die meisten Autos hier die o.g. ECE-R51.02 gelten)

  • Du könntest die ausschnitte der Dokumente ausdrucken, um sie bei der nächsten Kontrolle vor zu halten.

    Das war der Plan, relevante Stellen markieren und ausdrucken - das Gutachten kann man dagegen vergessen, interessierte die nicht! Eigentlich auch korrekt da ja eingetragen.

  • hast du noch keine Post vom Ordnungsamt Ron? :D

    Nein, denke so schnell mahlen die Mühlen nicht. Gehe aber davon aus dass eine Einladung zur Vorführung beim TÜV o.ä. kommt, ggf. auch direkt eine Anhörung oder Gerichtsverhandlung. Kompetenz war bei der Messung auf jeden Fall nicht zugegen.



    Die blöde Startphase kann ich allerdings nicht so einfach interpretieren. In der ECE-R51.02 stand noch "normale Betriebsbedingungen", interpretiere ich wie mit "normalen" Steuerzeiten. Die .03 kann für mein Auto auch noch nicht gelten.


    In der ECE-R51.03 steht nichts mehr von "normalen Betriebsbedingungen", würde bedeuten dass das Auto in keinem Betriebszustand lauter als der neue Grenzwert sein darf, was ja auch schon häufig in Diskussionen hier festgestellt wurde. Das wäre mit dem Auto aber so überhaupt nicht einzuhalten.


    Würde mich mal interessieren wie sowas aktuell Umsetzung findet. Ggf. haben die jetzt Klappen in der AGA um so über Verkleinerung des effektiven Ausströmrohres den Gegendruck und damit die Dämpfung im ESD zu begünstigen.
    Die geänderten Steuerzeiten werden nach wie vor notwendig sein um die Kat´s schneller aufzuwärmen, somit die Abgaswerte einhalten zu können.




    Ich warte ab, bin mittlerweile doch etwas "entstresst" so viel Mist wie da gebaut wurde.
    Natürlich müssen die bei der Kontrolle nur ihren Verdacht bestätigen und keine amtliche, eintragungsfähige Geräuschmessung durchführen die wahrscheinlich im Anschluss der TÜV durchgeführt hätte, mit so groben Fehlern und übertrieben gesehen Meßgerät im Rohr brauche ich mich aber auch nicht schikanieren zu lassen.


    Wer weiß ob die überhaupt vom Ordnungsamt waren, am Ende wollten die nur Autos abkassieren :D . Ausgewiesen hat sich da keiner (gut, hab auch nicht gefragt).
    Das bei so einer Aktion nur ein Abschleppwagen im Umlauf war ist auch schon verdächtig.


    Vielleicht frage ich einfach doch mal bei der "Rennleitung" nach was da los war.