F31 Frontschaden nach Unfall

  • Rechtsschutzversicherung deckt i.d.R. nicht jeden Gang zum Anwalt ab. Der ADAC hat z.B. "Deckungsablehnung wegen ungenügender Erfolgsaussicht" in den Bedingungen. Ich denke nicht, dass das bei anderen Versicherungen anders ist. Der Tipp "ab zum Anwalt" ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden (auch für den TE) und wird bei einer eindeutigen, von der Polizei protokollierten Vorfahrtsverletzung sicher zu einer solchen Ablehnung führen. Man kann mal mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und hören, wie die den Fall sehen, aber gleich zum Anwalt (dessen Uhr tickt sofort) ist eher ein schlechter Rat.


    So einen simplen Schaden gibt man der Versicherung und lässt es regeln. Auch die eigene VK und KH würde aktiv werden, wenn da irgendeine Chance auf Zahlung durch den Gegner bestünde. Die sind schliesslich auch Wirtschaftsunternehmen.

    Danke für die Aufklärung. :)

  • Danke Leute für die zahlreichen Antworten!
    Bin selbst mein eigener Berater bzw Ansprechpartner, da ich in der Finanzbranche selbständig bin :)
    Also was RS und meine VK betrifft ist das alles klar. Wagen wurde immer bei BMW gewartet, muss das nochmal mit der Fachabteilung abklären, das dürfte aber klar gehen.
    Werde jetzt nochmal mit meiner freien Werkstatt klären, die haben auch sehr kulante Gutachter im Haus. Werde per KVA abrechnen lassen und dann sehen was rauskommt.
    Was denkt ihr betreffend auf den Schaden. Für mich sieht das so aus, als wenn ein Stoßstangentausch nötig ist. Aber meiner Meinung nach hat es sich damit getan. Oder was meint ihr?
    Wie sieht es aus, dort eine M-Stoßstange zu verbauen? Benötige ich da noch etwas zusätzlich? Bzw was ist dort anders als bei der normalen Stoßstange die ich gerade montiert habe? Wäre gut zu wissen :)
    Weil dann wäre meine Überlegung eine intakte Stoßstange zu holen vllt in meiner Farbe oder eine intakte umzulackieren. Wenn es nur die Stoßstange ist dürfte das eine Reperatur von 500€ sein bei entsprechenden Kontakten, oder ? Die leichten Kratzer im SW kann mir ein Kollege der Fahrzeugaufbereiter ist wahrscheinlich rauspolieren :)


    Liebe Grüße

  • da du anscheinend zufaul bist, hier zu suchen :D
    aber ich kann dein Ärger verstehen und deswegen erleichtere ich dich bei der Suche... (Zeit hast du auch gespart :D )



    Du brauchst: Teile-Nr.: 51952318192 --> tipp diese bei leebmann24.de als BSP ein.
    dann eben noch die Frontstange ....




    Bei den Nachrüstsatz, hast du auch die M-Schweller dabei , sowie auch Teile für den Heck :)
    Für Heck brauchst du dann auch eben nur die Stoßstange + Diffusor


    ....dann hast du alles fertig, da nur mit M Front ist es nicht erlaubt zufahren (keine Zulassung, nur als Gesamtpaket)










    btw. damals habe ich auch überlegt nur die Front umzurüsten und wenn man den nachtrüstsatz einzeln kauft, da zahlt man deutlich drauf (ca. 500 €mehr)... da lohnt sich der Nachrüstsatz zukaufen und nach und nach auf M umbauen :)








    Gruß

  • Okay, sry xD
    Ja mich regt das ganze ziemlich auf. Ich werde jetzt mal abwarten was bei der ganzen Sache jetzt raus kommt und dann werde ich entscheiden ob ich auf M umbauen oder es eben lassen. Ist mein Geschäftswagen. Aber da ich den natürlich jeden Tag nutze ist es für mich auch nicht ganz uninteressant wie er aussieht. Wie gesagt mal abwarten. Bedanke mich schon mal für die Hilfe von euch allen.
    Hoffe, dass es wirklich nur die Stoßstange vorne ist. Je nach Höhe des Gutachtens bleibt da vllt noch was hängen.
    Der Vollkasko werde ich es sowieso melden, da ich sowieso 3fach Rabattschutz habe und nicht hoch gehe in der Versicherung :)


    Lg Thomas

  • Noch kurz ein Einwurf: Wenn du über Gutachten auszahlen lässt wird ja vom Schaden die MwSt abgezogen (und anschließend deine SB). Kannst du danach allerdings nachweisen dass du tatsächlich reparieren hast lassen - sprich Bilder des Instand gesetzten Fahrzeugs - dann bekommst du auch noch die MwSt nachträglich ausbezahlt, da diese ja quasi angefallen ist wenn du tatsächlich reparieren hast lassen

  • Aber natürlich nur in der Höhe der dann tatsächlichen Rechnung. Also beim Kumpel in der Garage für paar Kästen Bier reparieren lassen und dann die mwst noch abgreifen ist nicht!

  • Wenn du den Wagen geschäftlich nutzt und Vorsteuerabzugsberechtigt bist, wird eh nur der Nettobetrag ausgezahlt.