Ich meine was verbaut ist am Auto muss funktionieren für den TÜV, was nicht da ist, kann auch nicht überprüft werden.
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Vor allem sind NSW keine Pflicht…Nebelschlussleuchte ja!
Trotzdem können Fahrzeugkomponenten eine Systemzulassung haben.
Wohlbekanntes Beispiel geteilte Rückleuchten, 2 Teile außen am Fahrzeug, 2 Teile an der Heckklappe. Baut man Teile davon aus, darf man nicht mit dem Rest weiterfahren, auch wenn theoretisch alle vorgeschriebenen Funktionen noch da sind.
Wie die Zulassung der adaptiven LED-Scheinwerfer hier konkret aussieht und was an der Aussage zur Zulässigkeit dran ist, habe ich jetzt nicht recherchiert.
Es auch aber Kombi-Zulassungen für Kurven-/Abbiegelicht im Hauptscheinwerfer zusammen mit den NSW, die nur als Gesamtsystem geprüft und freigegeben wurden. Ob das bei irgendeiner F3x Variante der Fall ist, weiß ich nicht.