Beiträge von nexo

    Prinzipiell richtig. Bei Halogenscheinwerfern ist der Anstieg traditionell stärker, als bei Xenon/LED[1]. Das wird hauptsächlich durch die Scheinwerferkonstruktion beeinflusst. Rüstet man Halogen-Reflektor-Scheinwerfer mit LED Modulen aus, bekommt man den Lichtkegel sicher nicht auf das Niveau der Projektionssyteme runter.


    Bei Xenon und LED gibt es zusätzlich das "Stadtlicht", wo unter 50km/h die Fahrerseite noch ein wenig abblendet und ich meine auch nach außen geschwenkt wird, sodass der Unterschied der Lichtkegel im Stadtverkehr (sichtbar) stärker ausfällt, während es auf der Bahn fast eine Linie ist. Weiß gar nicht, ob die Halogen-SW das auch tun.


    OSRAM wird die Teile wohl so konstruiert haben, dass sie trotzdem im Rahmen der Grenzwerte bleiben. Kann sein, dass sie nicht ideal eingestellt sind, kann aber auch einfach auf dem Foto täuschen. Aber Einstellen kostet ja im Regelfall kein Vermögen.


    [1] https://www.hella.com/techworld/de/Technik/Beleuchtung/Lichtverteil...


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    Ping(t) doch mal die Kollegen im zuvor verlinkten Topic an. Da haben ja nach grobem Überfliegen mindestens 3 je eine Wintersaison Erfahrung hinter sich.

    Meiner hatte beim Kauf eine neu lackierte Frontstoßstange. Ich habe Fotos vor der Neulackierung gesehen, zwei tiefere Kratzepuren untendrunter (vermutlich auf einem gerade eben nicht passenden Bordstein aufgefahren) und ein paar kleinere Steinschläge. Wurde dem Ex-Leasingnehmer sicher auch mit einem vierstelligen Betrag in Rechnung gestellt. Hätte ich bei meinem eigenen vermutlich einfach so gelassen. Lackierung handwerklich - soweit ich’s beurteilen kann - perfekt, ohne farbliche Abweichung, im Auftrag des Vertragshändlers gemacht. Fand ich so in Ordnung und in 3,5 Jahren die ich den Wagen jetzt habe keinen Nachteil gegenüber dem Werkslack.


    Wenn es wirklich nur lackiert wurde, nicht instandbesetzten, gespachtelt, o.ä., kann die Erklärung absolut harmlos sein. „Wir wissen nicht, warum es gemacht wurde“ dürfte kaum stimmen. Sowas macht man ja nicht aus Langeweile, um den Leasingnehmer zu ärgern.

    Frage kommt mir doch sehr bekannt vor. Mechanisch tauschen geht, aber die Verriegelung ohne Komfortzugang wohl nicht.


    Auch schon erlebt, jeder Prüfer tickt da eben am Ende leicht anders, muss ja schlussendlich auch seine eigene Unterschrift drunter setzen.


    < Das können wir so nicht eintragen.

    > Ich hatte letzte Woche mit Herrn X die Unterlagen besprochen und es jetzt eingebaut.

    < Achso, hat der Chef gesagt… der ist aber heute krank. (war mir in dem Szenario gar nicht bewusst, dass der Mensch was höheres war)

    > Dann komm ich nächste Woche einfach nochmal, wenn er wieder fit ist?

    > Ne schon OK, machen wir eben.


    Ob das Einknicken am Ende dann besser ist, als Prinzipientreue, sei’s drum (hätte ja erstmal jeder behaupten können, mit dem Chef gesprochen zu haben). Aus Kundensicht unnötiges Theater, nachdem man sich extra bemüht hat, es richtig zu machen.

    Je nach Autohaus ist locker jedes dritte Leasingfahrzeug nachlackiert meist aufgrund von Steinschlägen Kratzern, also z.T. nichtmal verpflichtend anzugeben. Manche Fahrzeuge sogar schon bei Erstauslieferung nach Transportkratzern (liest man immer mal wieder, wenn Leute bei der Übernahme Lackdicken messen)


    Lackiert und gespachtelt, wie es in der Überschrift heißt, sind auch nochmal zwei paar Schuhe.

    An einer fachgerechten Lackierarbeit ist im Normalfall nichts auszusetzen, teilweise sogar besser ausgeführt, als die Werkslackierung. Andere kaufen mit Kratzern und lassen selbst neu lackieren. Wäre jetzt grundsätzlich erstmal kein K.O. Kriterium.


    Vier Teile sind schon etwas über normal, daher wäre es wohl spannend in Erfahrung zu bringen, warum. Weil der Vorbesitzer mal an einer Hecke vorbeigefahren ist und Kratzer übers halbe Auto hatte oder doch eher die Hauswand, wo die ankratzen noch aufgefüllt werden mussten?

    […] sind laut ETK für mein Fahrzeug freigegeben.

    Blöd, dass Freigaben nur die dafür zuständige Behörde erteilen kann. Das ist in Deutschland das Kraftfahrtbundesamt, nicht die Autoren eines Ersatzteilekataloges.


    Woher soll der Katalog das denn auch rechtsverbindlich wissen? Kennt Baureihe und Werksausstattung (meistens richtig), aber ob/wie/wo und als was der Wagen zugelassen ist, wissen ziemlich genau Zulassungsbehörde und Halter, das war’s.

    Kannst beim Hersteller oder über eine Niederlassung/Händler neue Dokumente anfordern. Ob BMW dafür irgendeine Gebühr verlangt, weiß ich nicht.

    Was drin steht, ist bei der Zulassungsstelle ja kein Geheimnis, es gibt auch keine Pflicht, das Papier mitzuführen, schränkt die allermeisten also nicht wirklich ein, keins zu haben. Bisher hat es der Prüfer bei der HU und bei zusätzlichen Eintragungen immer selbst geschafft, die zulässigen Größen aus dem System zu ermitteln, Papier liegt seit Erwerb bei der ZB2 im Safe.

    Aber wenn doch die Reifen für einen F30 320d N47N 3D31 freigegeben sind, warum darf ich sie dann nicht fahren? Das verstehe ich nicht.

    Laut welchem Dokument sind sie das denn? Zulassungspapiere sagen Nein, TÜV-Computer sagt Nein … da hat der Prüfer leider nichts in der Hand, was diese Aussage untermauert.

    Lässt dich damit vom Hof fahren, wirst an der nächsten Ecke angehalten, sagst „TÜV hat OK gesagt“ und der Streit geht los. (die Wahrscheinlichkeit dafür ist sicherlich verschwindend gering, aber nicht Null)


    Entweder die Papiere haben Recht, dann sind sie für genau dieses Modell eben nicht zugelassen oder die Papiere sind falsch, so viel mehr Möglichkeiten gibt es ja nicht. Detektivarbeit, warum das eine oder andere so ist, wie es ist, ist müßig.


    Ich würde eine formale Anfrage an die BMW KB stellen mit bitte um belastbare Auskunft über zulässige Rad/Reifenkombinationen für die Fahrgestellnummer.

    Parallel dazu den Prüfer fragen, was er zur Eintragung benötigt. Scheinkopie eines anderen 320d, Vergleichsgutachten irgendeiner Zubehörfelge gleicher Größe, gestempelte Katalogseite vom BMW Händler, … die üblichen Verdächtigen.

    Was immer davon zuerst zum Ziel führt.