Beiträge von nexo

    Die 265kw Variante ist im Gutachten mit aufgeführt. Die gab es ja nur mit MPPSK. Trotzdem nicht legal?

    Nein, aber eine gute Argumentationsgrundlage, mit der ein Prüfer arbeiten kann. In diesem Fall muss die Beurteilung "265kW-Variante unverändert <=> 240kW-Variante + MPPSK eingetragen" geleistet werden. Das ist nicht weder offensichtlich noch selbstverständlich. Dann kann es mit dieser Argumentation als Vergleichsgutachten gesehen werden. Wäre vermutlich günstiger, als die Alternative, aber ein anerkannter Prüfer auf ein Stück Papier schreiben.


    er sagt tüv mäßig kein Problem weil die Downpipe eintragungsfrei

    Ob "kein Problem" in diesem Kontext nun heißt "fahr' einfach damit rum" oder "wir haben/bekommen dafür ein Gutachten"... ?(


    Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Autohaus wie Matthes, gegenüber den Prüfern so argumentiert. Aber da das vorherige Zitat aus dem Kontext gerissen war ohne die Formulierung (bzw. die Interpretation) der Frage bekannt sind, kann es auch einfach sein, dass nur die Frage "MPPSK + eintragungsfreie Downpipe zulässig?" ohne inhaltliche Kenntnis der Zulassung beantwortet wurde.


    Das betrifft dann den reinen M Performance Endschalldämpfer sicherlich auch oder ? Das der mit der HJS DP nicht legal ist ?

    Ist eine nachträgliche Veränderung innerhalb der selben Baugruppe (Abgassystem), also gleiches Spiel.

    Weiß jemand, ob/wie man die Touch Funktion bei der Fahrt benutzen kann? Ich meine im Kopf zu haben, dass es einer der zwei inaktiven Parameter dafür verantwortlich war (..._SL ?), aber das Netz schweigt sich dazu aus.


    Die Tage mit einem F10 mit Touch Controller ab Werk gefahren, der ging bei der Fahrt (keine Ahnung ob was verändert wurde, ist mir erst im Nachhinein überhaupt aufgefallen dass der Kollege das wie selbstverständlich benutzt hatte). Mein nachgerüsteter tat es schon immer nur im Stand, also tippe ich auf ein SpeedLimit nahe 0. Schritttempo würde mir ja schon reichen, muss jetzt nicht bei 250 drauf rumfingern.

    Es dürfte eher abstrakt formuliert sein, dass sichergestellt sein muss dass der Tank nicht durch Bedienfehler offen bleib und nur die vorgesehene be-/entlüftung genutzt wird. Gibt ja andere Hersteller, die mittlerweile Tanks ohne Schraubdeckel verbauen (mit entsprechend dichter Klappe innen), das ist auch zulässig und so ein Band ist dann natürlich überflüssig.


    War bei einem meiner letzten Wagen bestimmt 10 Jahre lang kaputt und wurde nie bemängelt... Mag also sein dass es mit Euro 6 o.Ä. kritischer gesehen wird oder es ist einfach nur vielen Prüfern egal.

    Nö, gibt es nicht einzeln. Brauchst einen neuen Verschluss oder musst basteln.


    Hab meinen gerade auf Garantie (vllt. wars auch Kulanz, soll mir gleich sein) ersetzt bekommen, nachdem der TÜV es als geringfügigen Mangel vermerkt hatte.


    Bissl albern, wenn man den Deckel eh immer oben in die Klappe steckt und das Band damit nie wirklich nutzt, aber so ist’s...

    Ist auf jeden Fall den Montagehinweisen der Hersteller zu entnehmen. Kennzeichnungspflicht o.Ä. gibt es meines Wissens nach nicht. Steht aber bei fast allen drin, mindestens als Empfehlung (Hintergrund ist, dass man mögliche Schäden bei der Demontage z.T. nur erschwert erkennen kann)

    Da war Hessen etwas voreilig mit der Umsetzung der strikten Interpretation einer EU-Richtlinie und der damit verbundenen Bündelungsbehörde. Soweit mir bekannt, hat entgegen der damaligen Ankündigungen kein Bundesland nachgezogen.


    Da es aber ein Formalismus zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere, sprich Änderung der Zulassung ist, hilft dir ein TÜV-Gutachten aus dem „Ausland“ leider auch nicht weiter. Papiere muss nunmal die ausstellende Behörde ändern.

    Die gelochten Scheiben sind doch der einzig relevante Unterschied (von der Farbe mal abgeshehen) zwishen M Sportbremse Serie und Nachrüstung Performance Bremse. Und auch für die "kleine" 340mm gibt es von BMW selbst gelochte Scheiben. Bei den 370ern ist Preisunterschied kaum der Rede wert.