Die 265kw Variante ist im Gutachten mit aufgeführt. Die gab es ja nur mit MPPSK. Trotzdem nicht legal?
Nein, aber eine gute Argumentationsgrundlage, mit der ein Prüfer arbeiten kann. In diesem Fall muss die Beurteilung "265kW-Variante unverändert <=> 240kW-Variante + MPPSK eingetragen" geleistet werden. Das ist nicht weder offensichtlich noch selbstverständlich. Dann kann es mit dieser Argumentation als Vergleichsgutachten gesehen werden. Wäre vermutlich günstiger, als die Alternative, aber ein anerkannter Prüfer auf ein Stück Papier schreiben.
er sagt tüv mäßig kein Problem weil die Downpipe eintragungsfrei
Ob "kein Problem" in diesem Kontext nun heißt "fahr' einfach damit rum" oder "wir haben/bekommen dafür ein Gutachten"...
Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Autohaus wie Matthes, gegenüber den Prüfern so argumentiert. Aber da das vorherige Zitat aus dem Kontext gerissen war ohne die Formulierung (bzw. die Interpretation) der Frage bekannt sind, kann es auch einfach sein, dass nur die Frage "MPPSK + eintragungsfreie Downpipe zulässig?" ohne inhaltliche Kenntnis der Zulassung beantwortet wurde.
Das betrifft dann den reinen M Performance Endschalldämpfer sicherlich auch oder ? Das der mit der HJS DP nicht legal ist ?
Ist eine nachträgliche Veränderung innerhalb der selben Baugruppe (Abgassystem), also gleiches Spiel.