Wenn das Bild vom Rad vorne links stammt is doch alles on Butter. Wird schon alles passen ![]()
Beiträge von n.c.white
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Diese Bremsscheiben haben auch keine Laufrichtung, war nur als Beispiel angedacht. In diesem Fall gehts einfach darum das die schrift eingebaut zu sehen sein muss un L eben links sein muss. Weil man sieht ja, die Halter sind nicht identisch.
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Bremse reset ging durch über Tacho / Geheimmeü, im Service Heft steht trotzdem das Ausrufe Zeichen wegen 230km überschritten, wird ja auch so bleiben.
Schade, aber ist nun so.
Jetzt bin ich schlauer und ihr ebenfalls 😅.
Was mir noch aufgefallen ist, alle 4 Beäge sind identisch, die haben alle einen Ausschnitt für den Sensor, das hätte ich auch nicht gedacht.
Weiß einer für was das L und R auf den Belägen bedeutet? Wenn man rein zoomt sieht man es auf den silbernen Halter.
Ah okay. Dann sind wir nun etwas schlauer geworden

Das L und R steht jeweils für die verbaute seite. Sprich Laufrichtunggebunden. Gibts ja auch bei Bremsscheiben.
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Jop wird mir jetzt auch so angezeigt. Hätte man vielleicht füher so umsetzten sollen. Gerade wenn man ne BlackWeek startet

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Was ist jetzt aus deiner Meldung im iDrive geworden?
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EssaH1412 wenn das gewünschte Fahrwerk keine TTG hat, dann wird es mMn. so sein. Sprich jetztige Gutachten sind dann nach diesem Stichtag nichtmehr verwendbar zum eintragen.
JayDee82 so siehts aus, die meisten kommen oft von denen. Und wenn du wie du sagst eh keine Pops&bangs hast, dann passiert da nichts.
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Wenn ich jedoch die gerissenen HJS DPs sehe, Frage ich mich ob der mehr Preis gerechtfertigt ist.
Lass dir gesagt sein, wenn du die Pops and Bangs im Zaun lässt passiert da nichts großartig. Erfahrung statt Mythen sind hier vorhanden

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Solange das passt, wird das Fahregeräusch auch keiner jemals messen

Ich hoffe dass das auch lange Zeit dann noch so bleibt. Bei den alten E36/46 bekommt man das öfters mit, dass auf Grund Alterung die DB nichtmehr passen

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Ein leidiges Thema: das Fahrgeräusch – besonders für diejenigen relevant, die eine geänderte Abgasanlage verbaut haben und ihre Stage über §19.3 in Verbindung mit §21 (Vollabnahme) eintragen lassen möchten.
Hier ein zusätzlicher Hinweis für euren TÜV-Prüfer, warum beim Fahrgeräusch 74 dB(A) eingetragen werden sollten:
Für das neue TTG (Teiletypgenehmigung) hat das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) eine sogenannte „grüne Liste“ mit prüfbaren Bauteilen veröffentlicht. (KBA-Website → „Grüne Liste“ suchen → Link)
In dieser Liste ist der Punkt „Änderung der Motorsteuerung“ als zulässig markiert. Für die Fahrgeräuschmessung soll laut KBA die EU-Richtlinie 70/157 angewendet werden. Die aktuellste Fassung findet ihr hier: Link.
Darin ist unter § 2.1.1. für „Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz“ ein maximal zulässiger Fahrgeräuschwert von 74 dB(A) festgelegt.
Zur Erinnerung:
Das KBA ist die nationale Bundesoberbehörde, die für Typprüfungen, Teiletypgenehmigungen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie für Homologationen und die Anerkennung technischer Dienste (z. B. TÜV) zuständig ist.
Jede Teiletypgenehmigung wird vom KBA freigegeben, bevor der TÜV diese in Fahrzeugpapiere übernehmen kann. Das bedeutet: Eine Prüforganisation erstellt ein Gutachten, das KBA erteilt die Zulassung des Gutachtens und dann prüft ein Sachverständiger im Einzelfall lediglich, ob der technische Zustand des Fahrzeugs diesem Gutachten entspricht. Bei Vollabnahmen richtet sich der TÜV vollständig nach den Vorgaben des KBA.
Fazit: Mehr als 74 dB(A) Fahrgeräusch sind nicht erlaubt. Exakt 74 dB(A) hingegen sind immer zulässig und können im Rahmen einer Vollabnahme problemlos eingetragen werden.
Wenn ein Sachverständiger dies nicht eintragen möchte, liegt das entweder daran,
a) dass er nicht ausreichend informiert ist oder
b) dass seine Organisation interne Vorgaben hat (z. B. „Wir unterstützen keine lauten Fahrzeuge / Poser“).
Aus gesetzlicher Sicht und gemäß klarer Vorgaben des KBA ist die Eintragung von 74 dB(A) jedoch ohne Weiteres möglich – es steht überall schwarz auf weiß.
Darüber hatte ich mit meinem Prüfer damals auch gesprochen gehabt, ob er nicht anhand dieser Vorgaben das Fahrgeräusch erhöhen kann. Jedoch war er davon kein Fan gewesen und hat, da alles ja E-Prüfzeichen hat, es so eingetragen. Standgeräusch passt gerade Arsch auf Eimer. Beim Fahrgeräusch bin ich mir da nichtso sicher. Bisher hat das aber noch keiner gemessen

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Außerdem hat man als Empfänger rechtlich kein Vetragsverhältnis mit dem Versanddienstleister, weil ja in der Regel der Versender diesen beauftragt. Das durfte ich auch mal lernen, als ein Paket nicht auffindbar war, das aber angeblich zugestellt wurde.
Eine Ähnliche Erfahrung hab ich dieses Jahr auch machen müssen, leider. Paket sei abgegeben worden, war aber niergends auffindbar gewesen. Bis ich dann mein Geld hatte war ein rießiges hin und her, weil der Shop ständig auf den Versanddienstleister verwiesen hat. Bis ich dann, nicht gewollt, mit der rechtlichen Keule ausgerückt bin und denen gesagt hab, dass ich von denen (also Shop) das Geld zu bekommen habe. Wie die dann mit dem Versanddienstleister verbleiben ist dann nicht mein Bier. Keine 2Tage später war das Geld da. Das ganze ging fast 4Wochen.