Beiträge von Realist

    Wird die Fahrgeräuschmessung mit über 4000rpm gemacht? Ich kenne noch die alte Din, da würde bei unseren Fahrzeugen bei 3750 rpm soweit ich das im Kopf habe die Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden.

    Bei der ECE R51.2 findet zur Fahrgeräuschmessung eine starke Beschleunigung statt. Dabei öffnet die Klappe selbstständig.



    Eventuell verwechselst du da etwas mit der Standgeräuschmessung.
    Bei der Standgeräuschmessung wird die Drehzahl auf 3.750 U/min erhöht und dann schlagartig das Gaspedal losgelassen.

    Update: ohne Standgeräuschmessung+Fahrgeräuschmessung ist die Stage 1/2 bei MPPSK nicht eintragbar.

    Es wird eine dB Erhöhung empfohlen.

    Also bleibt es wie beim alten für die MPPSK fahrer.

    Nur das es jetzt eine Stage 2 gibt die 15Ps und ne Downpipe beinhaltet


    Das deckt sich genau mit dem, was meine Erfahrungen & Recherchen ergeben haben.


    Du brauchst einen Amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) der ein Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 StVZO erstellen darf.

    Grundsätzlich sagt dir aber nicht jeder TÜV-Prüfer sofort, ob er ein aaPmT, aaP, aaSmT oder ein aaS ist. Nicht jede Prüfstelle hat überhaupt einen aaS.

    Weiterhin muss der Prüfer gewillt sein, alle Dokumente zu lesen, zu verstehen und die notwendigen Prüfungen durchzuführen.

    Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung und Fahrgeräuschmessung durchgeführt.

    Ist so nicht korrekt. Das MPPSK ist nach ECE R51.2 geprüft [Link].

    Bei der Fahrgeräuschmessung ist es so, dass zwar beim Prüflauf mit geschlossener Klappe eingefahren wird, sich jedoch die Klappe automatisch öffnet, weil die 4.000 U/min überschritten werden....

    Eine Erhöhung des Standgeräusch ist auch bei 84db(A) nicht notwendig.

    Das MPPSK ist beim Fahrgeräusch von Werk aus lauter als per Schein erlaubt.

    Keine Ahnung, wie BMW das geschafft hat.

    Das hat nichts mit 55 Parts zu tun, fällt dann aber eben auf

    Wenn dein Prüfer sich mit der Standgeräuschmessung abfrühstücken lässt, wird es eingetragen.

    Die 90db(A) reichen für die Standgeräuschmessung locker aus.

    Weil aber Kombinationsabnahme brauchst du dann trotzdem eine §21 Abnahme.

    Laut 55 Parts wird das Standgeräusch dadurch nicht erhöht, kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen (?)

    Das Auto wird mit Klappe geschlossen gemessen. Damit bleibt man mit 300 Zeller innerhalb der Toleranz (90db Standgeräusch+ 5db Toleranz).

    Das reicht um Standgeräuschmessung zu bestehend - Eine Fahrgeräuschmessung wird damit aber nicht bestanden.

    Selbst wenn der 300 Zeller eingetragen ist, fliegt dir das bei einer Fahrgeräuschmessung um die Ohren. Nur die wird nahezu nie durchgeführt.
    Bei meinem Fahrzeug (Serien DP + MPPSK) wurde eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt, mit dem Ergebnis: Das MPPSK ist zu laut.
    Details gibts alles im 55 Parts Thread

    Ich versteh auch nicht wieso 55parts die dB Erhöhung nicht mitgemacht hat, das wäre für alle Parteien eine WIN WIN Situation.

    Ich glaube, das geht im Rahmen eines TGA nicht.

    Für die Anpassung der Dezibel ist eine §21 Abnahme notwendig. Da wird dem Fahrzeug die bisherige Betriebserlaubnis entzogen und anschließend wird geprüft, ob das Fahrzeug im Einklang mit nationalem und EU-Recht steht.
    Solange das Fahrzeug dem geltendem Recht entspricht gibt es eine neue Betriebserlaubnis. Deshalb können dabei auch nahezu alle Werte angepasst / geändert werden. §21 Vollabnahme eben.

    Bei einem § 19 (3) Teilegutachten sind da Grenzen gesetzt.Das wäre sonst wiedersprüchlich zum Teilegutachten als Konzept.

    Das ist in den Kosten einer Vollabnahme enthalten. Das hat kein Einzelpreis. Die hat es gegeben, weil der MPPSK-Auspuff die Fahrgeräuschmessung nicht eingehalten hat und die Gesetzgebung es zulässt.
    Das der Auspuff zu laut war, hat aber nicht mit der Map zu tun.

    Kann mir aber gut vorstellen, dass der mit der Stage1 bei Vollgas wesentlich mehr hinten rausfeuert wegen anfettung [...]

    Bei Langstrecken-Vollgasfahrten (Autobahn >400km) ist der Negativrekord von 13,5 auf 14,x gestiegen. Dafür fährt man aber schon schneller.

    Die 'alte' Stage 1 ist ja mit VMax 270km/h.
    Vorher mit MPPSK war es so, dass die Geschwindigkeit bei Tacho 258km/h stehen geblieben ist. Laut GPS ist das exakt 250km/h.
    Jetzt zeigt die Dashcam bei 14,2 auch mal GPS 270 an :thumbup:

    Von demher ist der Mehrverbrauch akzeptabel. Wie gesagt: Bei gleicher Fahrweise gleicher Verbrauch