Ist glaube ich nicht das erste Mal, dass sowas passiert...
Für unseren B58:
Die eingetragenen Werte für Stand - und Fahrgeräusch müssen zum einen legal sein und zum anderen vom Fahrzeug unter gewissen Regeln stets eingehalten werden.
Welche Regeln das sind, definieren die Gesetzte, die zum Zeitpunkt der Typgenehmigung gegolten haben. Die Typgenehmigung muss all diese Gesetze erfüllen, andernfalls darf das Fahrzeug nicht auf dem Markt zugelassen werden.
Das Standgeräusch hat rechtlich fast keine Bedeutung. Es dient vielmehr dazu, eine Überprüfung von manipulierten Abgasanlagen zu erleichtern. Hier hat jeder B58 erstmal 90db(A) stehen. Erst ab über 100db(A) kann davon ausgegnagen werden, dass die Fahrgeräuschmessung so oder so nicht mehr bestanden werden kann...
Das Fahrgeräusch ist sehr schwer zu messen, hier stehen beim B58 71 db(A) drinnen, legal wären bis zu 72 db(A). (Eingetragene Leistungssteigerung ab 380PS könnte sogar 73db(A)...)
Beim B58 mit und ohne MPPSK ist es so, dass weder die 90db(A) im Stand, noch die 71db(A) bei der Fahrgeräuschmessung überschritten werden.
Erst in Kombination einer Downpipe werden die Werte ans Limit getrieben oder sogar überschritten. Es gibt 5db(A) Tolleranz, aber Tuning-Maßnahmen und Tolleranz haben erstmal nichts mit der Typgenehmigung vom Fahrzeug zu tun.
Trotzdem ist es mittlerweile so, dass du innerorts mit und ohne MPPSK jederzeit bei offene Klappe wegen "Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht" zu 80€ verdonnert werden kannst.
=> Wenn hier irgendwann der Leidensdruck zu hoch wird, kann es gut möglich sein, dass auch die Klappen-Schaltfunktion vom Fahrerlebnisschalter entfernt wird.
Da aber wie gesagt die Werte weit von den erlaubten Werten entfernt sind, denke ich nicht, dass wir die "nächsten" auf der Liste sind. Vielleicht irgendwann ja, vielleicht aber auch nicht.
Wenn es denn TTRS trifft, denke ich eher dass als nächstes die RS3 und RS Q3 Modelle an der Reihe sind...