BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Ich hadere noch mit mir. Die Apps liegen schon mal auf dem Handy.

    Das mit den Reifen ist korrekt. Meine müssen jetzt auch wieder neu.

    Muss nur noch gucken welche ich nehme...

  • Ich werde dieses mal die Continental SportContact 7 ausprobieren :) In 255/35R19 ist er schon verfügbar, 225/40R19 müsste demnächst kommen.


    Ansonsten waren die Michelin Pilot Sport 4S aber auch super:thumbup:

  • Weil es seit Ende 2021 noch eine Holding GmbH (Vermögensverwaltungs Dingsbums) von dem Gründer gibt, denke der wird alle Gewinne in die GmbH über Lizenzgebühren transferieren.

    Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss jede UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr als Gewinnrücklage einstellen.

    Das bedeutet, dass höchstens 75 Prozent der UG-Gewinne am Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet werden können.

    Die Pflicht zur Rücklagenbildung entfällt, sobald die UG-Gesellschafter beschließen, das Eigenkapital in Stammkapital umzuwandeln, sodass es 24.999 Euro übersteig -> Umwandlung in GmbH als Folge.


    Gerade wegen der Ausschüttung in die Holding wäre es sinnvoll möglichst bald in eine GmbH umzufirmieren, weil sonst in der UG Millionen auflaufen die im Falle eines Rechtsstreits dann eben zur Disposition stünden... und nicht nur die 25k€ einer GmbH ;)

    F31 340i sDrive - H&R - HJS - MPPS-ratatatatata-K :hunteR:Mercedes Benz Schwere Klasse "SK1729" - 15l V8 Saugdiesel :punk:

  • Teil 1
    Teil 2
    Teil 3
    Teil 4


    Seit her kein weiteren Messungen gegeben. Status: Standmessung alles i.O. Fahrgeräuschmessung noch ausstehend.


    Manuel13 Spannender Vierteiler, der zu folgendem Ergebnis kommt:

    - Die beim 340i immer eingetragenen 90db(A) werden selbst mit MPPSK & Klappe offen eingehalten.

    - Gemäß der Typzulassung deines Fahrzeuges (zu finden im Fahrzeugbrief) gilt folgende EU-Verordnung für deine Lärmwerte.
    - Gemäß 4.2.5.2 gilt: "Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen."

    - Das bedeutet für dich: Auto starten, Kaltstart & Kat heizen abwarten, Comfort Modus. => Klappe bleibt zu!

    - Bei geschlossener Abgasklappe werden die 90db(A) + 5db(A) Tolleranz selbst mit MPPSK & DP nicht überschritten.

    Wenn du also "nur" den MPESD hast, dann wird die Geräuschmessung ergeben, dass dein Fahrzeug definitiv nicht zu laut ist.

  • So was ähnliches gab es für den M2 Competition bereits in der Schweiz - in Zürich wurden die reihenweise stillgelegt bei entsprechenden Kontrollen, weil die Dinger lauter sind, als im Schein eingetragen... War wohl ein Fehler von BMW...

  • Ist glaube ich nicht das erste Mal, dass sowas passiert...


    Für unseren B58:

    Die eingetragenen Werte für Stand - und Fahrgeräusch müssen zum einen legal sein und zum anderen vom Fahrzeug unter gewissen Regeln stets eingehalten werden.

    Welche Regeln das sind, definieren die Gesetzte, die zum Zeitpunkt der Typgenehmigung gegolten haben. Die Typgenehmigung muss all diese Gesetze erfüllen, andernfalls darf das Fahrzeug nicht auf dem Markt zugelassen werden.


    Das Standgeräusch hat rechtlich fast keine Bedeutung. Es dient vielmehr dazu, eine Überprüfung von manipulierten Abgasanlagen zu erleichtern. Hier hat jeder B58 erstmal 90db(A) stehen. Erst ab über 100db(A) kann davon ausgegnagen werden, dass die Fahrgeräuschmessung so oder so nicht mehr bestanden werden kann...

    Das Fahrgeräusch ist sehr schwer zu messen, hier stehen beim B58 71 db(A) drinnen, legal wären bis zu 72 db(A). (Eingetragene Leistungssteigerung ab 380PS könnte sogar 73db(A)...)


    Beim B58 mit und ohne MPPSK ist es so, dass weder die 90db(A) im Stand, noch die 71db(A) bei der Fahrgeräuschmessung überschritten werden.

    Erst in Kombination einer Downpipe werden die Werte ans Limit getrieben oder sogar überschritten. Es gibt 5db(A) Tolleranz, aber Tuning-Maßnahmen und Tolleranz haben erstmal nichts mit der Typgenehmigung vom Fahrzeug zu tun.


    Trotzdem ist es mittlerweile so, dass du innerorts mit und ohne MPPSK jederzeit bei offene Klappe wegen "Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht" zu 80€ verdonnert werden kannst.

    => Wenn hier irgendwann der Leidensdruck zu hoch wird, kann es gut möglich sein, dass auch die Klappen-Schaltfunktion vom Fahrerlebnisschalter entfernt wird.


    Da aber wie gesagt die Werte weit von den erlaubten Werten entfernt sind, denke ich nicht, dass wir die "nächsten" auf der Liste sind. Vielleicht irgendwann ja, vielleicht aber auch nicht.

    Wenn es denn TTRS trifft, denke ich eher dass als nächstes die RS3 und RS Q3 Modelle an der Reihe sind...

  • Sowas gab es hier in Deutschland auch bereits bei den B58 Motoren


    Und ansonsten sehe ich das Einführen von Softlimitern als sinvolle Maßnahme...

    Es gibt ja eine Art Bauteilschutz, aber für kurze Zeit kann man aktuell bis in Drehzahlbegrenzer knallen...

    Und es gibt immer irgendeinen, der sowas Nachts in der Wohnsiedlung der Großstadt testen muss...