Verkehrsrechtsschutz für den 435i vom Kumpel

  • Hi,


    ich hoffe mal das ist der richtige Bereich dafür. Ich möchte euch mal etwas fragen bzw. eine Diskussion eröffnen. Die Frage wird von meinem Kumpel gestellt, aber ich übernehme das Schreiben, da er sich nicht registrieren möchte.


    Nun ist es so, dass der Wagen einige Änderungen hat und etwas lauter ist. Wie wir die Behörden kennen, legen sie alles still, was sie unter die Hände bekommen. Um die Gutachterkosten etc. bei so einem Fall zu sparen, würde er gerne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Er und ich haben seit Tagen einige Versicherungsbedingungen verglichen, aber bei keinem etwas über Tuning gefunden. Auch in der Suche bei bekannten Suchmaschinen gibt es nichts.


    Nun die Diskussionsfragen: Ist denn grundsätzlich alles am Fahrzeug versichert? Gehen wir mal davon aus, dass z.B. eine Änderung nicht erlaubt ist (Kat entfernt oder ESD bearbeitet, etc.), steht denn die Versicherung dann trotzdem hinter dir, wenn es um Gutachterkosten, Behördenkosten oder andere Kosten geht? Bei den meisten Versicherungen werden vom Staat angeordnete Sachverständigenkosten übernommen. Ist es denn auch der Fall, wenn etwas illegal am Fahrzeug ist? Gehen sie denn mit dir auch vor Gericht (wenn der Mandant es möchte), wenn etwas illegales am Fahrzeug ist?

  • Also das würd mich schon stark wundern, wenn eine Versicherung in einem solchen Fall was zahlen würde.

  • Sachen die unter Vorsatz geschehen sind werden sicher nicht versichert sein, aber hier sollte man einfach mal den Berater der Versicherung fragen.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Mir stellt sich dann die Frage, wozu die V-Rechtsschutzversicherung gut sein soll. Wenn man nichts illegales am Fahrzeug hat, dann braucht man die Versicherung auch nicht. Ich beziehe mich gerade nur auf Tuning. Das die Versicherung auch andere Dinge übernimmt, ist mir klar. Dann soll man doch stillgelegt werden. Wenn alles legal ist, muss man auch keine Gutachterkosten oder Bußgelder zahlen.


    Also braucht man im Endeffekt so eine Versicherung gar nicht, wenn alles legal ist. Wenn etwas illegal ist, wird sowieso nicht gezahlt und muss alles selber tragen.

  • Ja, das meinte ich ja auch. Naja wir müssen mal, vorsichtig formuliert, ein paar Versicherungen anschreiben und nachhaken.

  • Mir stellt sich dann die Frage, wozu die V-Rechtsschutzversicherung gut sein soll. Wenn man nichts illegales am Fahrzeug hat, dann braucht man die Versicherung auch nicht. Ich beziehe mich gerade nur auf Tuning. Das die Versicherung auch andere Dinge übernimmt, ist mir klar. Dann soll man doch stillgelegt werden. Wenn alles legal ist, muss man auch keine Gutachterkosten oder Bußgelder zahlen.


    Also braucht man im Endeffekt so eine Versicherung gar nicht, wenn alles legal ist. Wenn etwas illegal ist, wird sowieso nicht gezahlt und muss alles selber tragen.

    Manchmal ist es auch die Frage, ob alle Anwesenden der Ansicht sind, dass etwas zulässig ist oder nicht ... ein Beispiel:


    Bei einer Verkehrskontrolle gefällt der Rennleitung die Rad/Reifenkombination nicht und auch die entsprechende Eintragung reicht dem Herren nicht und somit wird ein Vorsprechen beim TÜV notwendig inkl. Gutachten ... das könnte imho ein Fall für eine Rechtschutzversicherung sein.


    Ein anderes Beispiel: jemand kommt auf die Idee, trotz besseres Wissens, den Kat auszuräumen und weil man einmal dabei ist, nach dem Kat auch alle Schalldämpfer auf glattes durchgehendes Rohr umzubauen ... die Rennleitung würde im Fall einer Kontrolle dann auch mal ein Gutachten anfordern und das Fahrzeug stilllegen bis dahin ... da sagt die Versicherung wohl eher: Vorsatz und keine Deckung.


    Das Feld bei Tuning ist ja sehr weit und nur weil man etwas grundsätzlich technisch umsetzen kann, muss es ja noch lange nicht erlaubt sein und oft kennt sich der Tuner ja auch mindestens hinreichend mit der gesetzlichen Grundlage aus ... es werden halt ggf. Risiken in Kauf genommen ...


    Unwissenheit schützt ja auch nicht vor Strafe ... wieviele fahren denn mit nicht eingetragenem Chiptuning durch die Gegend?


    Der Hauptanwendungsfall für eine Rechtschutzversicherung ist vermutlich bei einem Unfall und uneindeutiger Aussagen der Beteiligten. Die Versicherung soll Dir zu Deinem Recht verhelfen, was nicht bedeutet, dass Du im Unrecht bist bzw. gegen ein Gesetzt verstößt und die Versicherung dafür zahlt, dass Du trotzdem Recht bekommst ;)

  • Der Versicherer zahlt bei Fahrlässigkeit und ggf. noch grober Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz ist er definitiv raus aus der Sache.


    Zu Recht, wie ich finde. Sonst könnte ja jeder alles Mögliche am Auto rumbasteln und dann die Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wenn er damit auffällt.


    Den Kat auszuräumen (um bei dem Beispiel zu bleiben) ist für die Verkehrsrechtsschutz dann so wie ein nachweislich absichtlich herbeigeführter Unfall für die Kfz-Haftpflicht. Letztere würde dann dem Geschädigten gegenüber in die Regulierung eintreten müssen, sich aber vom Verursacher das Geld zurückholen. Bei der Rechtsschutz wäre der "Kat-Entferner" ja Verursacher und Geschädigter zugleich. Das funktioniert nicht.


    Frag bei den Versicherern nach. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...

  • Super erklärt. Ja, so kenne ich das auch.


    Ich meinte eigentlich wissentlich den Auspuff lauter machen. Egal, ob durch entfernen des Kats oder straight pipes. Gut, jetzt wissen wir, dass in diesen Fällen nicht bezahlt wird.


    Trotzdem werde ich mal ein paar Versicherungen abklappern und nachhaken. Danke allen!

  • Wenn ich beim nächsten G7 Gipfel mit Pflastersteinen und Molotov Cocktails werfe zahlt dann meine Privathaftpflicht den Schaden? ;)


    Die Verkehrs-RSV hat schon noch etliche andere Anwendungsfälle...z.b „Strittige“ Verstöße wie Tempolimit oder Abstand (ist die Messung gültig usw), wenn dir jmd ren fährt aber dir eine Teilschuld aufbrummen will, wenn du jmd rein fährst aber ihm ne Teilschuld aufbrummen willst, wenn du ZU UNRECHT still gelegt wirst (was bei deinem Kumpel nicht zutrifft).


    Bei den Mustang Fahrern scheint es ja relativ gängig zu sein dass diese mal im Serienzustand stillgelegt werden von übereifrigen Cops. Da ist dann erstmal das Fahrzeug beschlagnahmt, Gutachterkosten, Ausfallkosten etc. Wenn du am Ende den Rechtsstreit gewinnst bekommst du zwar den Großteil (leider nicht immer alle) Kosten vom Staat zuruck, aber es gibt z.b auch Leute die es in finanzielle Nöte bringen würde erstmal x Tausend Euro an Gutachter und Gerichtskosten vorzustrecken.
    Auch einigen Leuten mit M Perf AGA ist das schon passiert. Hatten wir nicht hier im Forum einen 35i Fahrer der trotz ECE Downpipe etc stillgelegt wurde?


    Generell kannst du sagen wenn du vor Gericht gewinnst hättest du die RSV nie gebraucht ;)