Alles rund um den B58-Motor.

  • Eine Erhöhung des Standgeräusch ist auch bei 84db(A) nicht notwendig.

    Das MPPSK ist beim Fahrgeräusch von Werk aus lauter als per Schein erlaubt.

    Keine Ahnung, wie BMW das geschafft hat.

    Das hat nichts mit 55 Parts zu tun, fällt dann aber eben auf

  • Frag doch mal nach, ob man es trotzdem mit einer Erhöhung des Standgeräuschs eintragen kann. Ich würde mich da persönlich ungern auf die Toleranz verlassen müssen.

    Ist schon geschehen, werde berichten.


    Update: ohne Standgeräuschmessung+Fahrgeräuschmessung ist die Stage 1/2 bei MPPSK nicht eintragbar.

    Es wird eine dB Erhöhung empfohlen.

    Also bleibt es wie beim alten für die MPPSK fahrer.

    Nur das es jetzt eine Stage 2 gibt die 15Ps und ne Downpipe beinhaltet.


    Freiwillige vor 😂.

  • Das MPPSK ist beim Fahrgeräusch von Werk aus lauter als per Schein erlaubt.

    Keine Ahnung, wie BMW das geschafft hat

    Das MPPSK wurde noch nach den "alten" Meßvorschriften freigegeben, da war WIMNI nur eine Fahrt mit 50 km/h notwending, nicht wie heute "in allen relevanten Fahrzuständen". Das ist ja das Spiel mit den Klappen, bei der Messung alles im Rahmen und wenn offen dann gib ihm.

  • Ist so nicht korrekt. Das MPPSK ist nach ECE R51.2 geprüft [Link].

    Bei der Fahrgeräuschmessung ist es so, dass zwar beim Prüflauf mit geschlossener Klappe eingefahren wird, sich jedoch die Klappe automatisch öffnet, weil die 4.000 U/min überschritten werden....

  • Update: ohne Standgeräuschmessung+Fahrgeräuschmessung ist die Stage 1/2 bei MPPSK nicht eintragbar.

    Es wird eine dB Erhöhung empfohlen.

    Also bleibt es wie beim alten für die MPPSK fahrer.

    Nur das es jetzt eine Stage 2 gibt die 15Ps und ne Downpipe beinhaltet


    Das deckt sich genau mit dem, was meine Erfahrungen & Recherchen ergeben haben.


    Du brauchst einen Amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) der ein Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 StVZO erstellen darf.

    Grundsätzlich sagt dir aber nicht jeder TÜV-Prüfer sofort, ob er ein aaPmT, aaP, aaSmT oder ein aaS ist. Nicht jede Prüfstelle hat überhaupt einen aaS.

    Weiterhin muss der Prüfer gewillt sein, alle Dokumente zu lesen, zu verstehen und die notwendigen Prüfungen durchzuführen.

    Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung und Fahrgeräuschmessung durchgeführt.

  • Ist so nicht korrekt. Das MPPSK ist nach ECE R51.2 geprüft [Link].

    Bei der Fahrgeräuschmessung ist es so, dass zwar beim Prüflauf mit geschlossener Klappe eingefahren wird, sich jedoch die Klappe automatisch öffnet, weil die 4.000 U/min überschritten werden....

    Wird die Fahrgeräuschmessung mit über 4000rpm gemacht? Ich kenne noch die alte Din, da würde bei unseren Fahrzeugen bei 3750 rpm soweit ich das im Kopf habe die Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden.

  • Eigenrlich drehen wir uns hier doch nur im Kreis. Der Realist hat doch letztes Jahr schon gesagt was fürn aufwand das ist usw. MPPSK ist eben nicht gut, wenn man weiteres vor hat.