Alles anzeigenIch hab mit meinem Gutachter mal gesprochen und er meinte auf meine Frage hin, was an Maximalleistung denn eingetragen werden kann folgendes
Ab 40% muss die Festigkeit nachgewiesen werden, das beinhaltet Fahrversuche mit Xxx runden Nürburgring.
Beim 1er/2er sind es 47xPS
Beim 3er/4er sind es 500PS, aufgrund dem MPPSK.
Hatte dann explizit danach gefragt, ob es wirklich keine Rolle spielt ob das MPPSK nicht ab Werk verbaut war und ob die 500Ps nur bei Fahrzeugen eingetragen werden können die das MPPSK haben.
Reaktion darauf war dann, das es egal sei.
Problem an der Geschichte, es gibt kein Gutachten für 500PS.
Die Tuner machen ein Gutachten für den M140i, und das kann auch bei allen anderen B58 angewendet werden. Ein Gutachten für alles eben.
Ist für mich persönlich eine unlogische Aussage, aber gut wenn der TÜVER das einträgt dann ist es so 😅🫱🏾🫲🏽.