Umzug und Zulassung in Spanien mit MPPSK

  • Sind 2 Fahrzeuge, einmal Umzug nach Spanien, einmal Verkauf nach Frankreich.


    Wobei der mit der ausländischen Zulassung auch nicht ganz so trivial ist. Je nach nationaler Rechtsprechung 6-12 Monate maximal und was die Versicherung dazu sagt ist nochmal ein anderes Thema.

    (Grenzgänger, Dienstwagen, o.Ä. mal außen vor, gibt ein paar Ausnahmen)


    Klar, wo kein Kläger und so, soll erstmal einer nachweisen, dass der Wagen nicht nur temporär dort läuft, aber halt auch nicht richtig. Dass man alle 2 Jahre zur HU eine deutsche Prüfstelle aufsuchen darf könnte auf Dauer eventuell auch etwas nerven. Da müsste der Wagen schon ein ganz besonderes Unikat sein, damit es mir das wert wäre.

  • Naja du wirst ja ab und an nach Deutschland fahren, nehme ich an.. sollte also kein Akt sein das zu verbinden?!

  • Um die Leute und Fahrzeuge die es hier eigentlich geht bezweifel ich es , dass sie öfters nach Deutschland fahren werden. Deshalb wird sich ja nach neuen CoC Papieren bemüht.

  • Jo, mal davon abgesehen dass das bei beiden Kandidaten hier wohl eh keine Option zu sein scheint, das schwächste Argument aus dem letzten Halbsatz rausgepickt... naja.


    Bei Wohnsitzwechsel gibt es je nach Zielland 1-3 Monate Frist zur Ummeldung.

    Wenn man den Wagen auf eine dritte Person zulässt, führt ein dauerhafter Aufenthalt des Fahrzeugs im Ausland nach spätestens einem halben Jahr im Regelfall auch zu Problemen, mindestens bei der Versicherung. Also tendenziell auch nur dann eine Option, wenn man in Grenznähe unterwegs ist oder regelmäßig (= mehrfach im Jahr) in Deutschland aufenthält.


    "Kenne" selbst ein paar Kandidaten, die seit Jahren mit fremden Kennzeichen (nicht aus den hier direkt angrenzenden Ländern) rumfahren, aber richtig und rechtens ist das halt in vielen Fällen nicht.



    ... warten wir mal ab, ob es irgendwelche Bewegung in Sachen CoC gibt.

  • Rückmeldung kommt wenn ich was zu berichten habe.

    München hat mich an den Händler verwiesen. Nachdem ich dann schrieb das es eigentlich nicht akzeptabel ist mich immer an andere zu verweisen und wenn die WLTP Angabe nicht korrekt wäre das dann alles mögliche so schnell wie möglich geändert werden würde, schrieb man mir das man mir in anderen Sachen gerne helfen könne, aber meine Argumentation nichts daran ändert, dass ich mich an den Händler wenden soll.

    Der Händler sitzt in Syke. Zu weit weg.

    Habe meinen Servicepartner kontaktiert und das Problem geschildert, Ur mit der Begründung das ich selber umziehe. Ist aber nebensächlich und ändert nichts am Problem der Zulassung in Frankreich.

    Es interessiert ihn selbst und es wurde irgendein Antrag an Bmw gestellt. Welcher genau, sagte mir die Dame am Telefon nicht, aber er scheint wenigstens etwas zu versuchen.

  • Folgende Antwort kam:

    folgende Rückmeldung habe ich aus der BMW Fachabteilung für Fahrzeugdokumente erhalten:

    Das COC Dokument beschreibt den Zustand des Fahrzeuges „am Bandende“ (gesetzliche Anforderung der EU), können / dürfen wir als Hersteller kein COC mit einen Zubehörpaket ausstellen.

    In Deutschland werden auch bei Eintragungen von typgenehmigten Änderungen (z.B. mittels Auszug aus der Typgenehmigung) die Variante und Version des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren ZB I und II nicht verändert, sondern „nur“ die geänderten technischen Eigenschaften eingetragen.

    In Frankreich werden teilweise die Variante / Version der genehmigten Zubehörversion eingetragen. Aber ein anderes COC wird auch dort nicht ausgestellt.


    Also Pustekuchen. Habe das dem Käufer mal weitergegeben. Mal sehen was die französischen Behörden jetzt machen.