BMW 340i M Performance Power and Sound Kit

  • Daß das MPPSK betroffen ist war klar, da die Typgenehmigung zum 1.7.18 hinfällig wird, da nicht ECE R59.03 konform. Und damit auch für Bestandsfahrzeuge nicht mehr abnahmefähig.

  • Das heißt dann konkret, dass man beim nächsten TÜV durchfällt, wenn man es eingebaut hat und es bereits vor 1.7.18 abgenommen wurde? Also quasi alle, die das zwischen Juli 2016 und Juli 2018 haben einbauen lassen?!

  • Das heißt dann konkret, dass man beim nächsten TÜV durchfällt, wenn man es eingebaut hat und es bereits vor 1.7.18 abgenommen wurde? Also quasi alle, die das zwischen Juli 2016 und Juli 2018 haben einbauen lassen?!

    Das ist grad die große Unbekannte, da wird grad viel Unsicherheit verbreitet. Aus dem allgemeinen Rechtsempfinden würde ich sagen nein, da ja sonst alle Fahrzeuge mit einer AGA, die nicht in allen Fahrzuständen die maximale Lautstärke einhalten, aus dem Verkehr gezogen werden müßten. Im allgemeinen gilt ja Bestandsschutz, nur gibt es immer wieder übereifrige Schandis...

  • Das heißt dann konkret, dass man beim nächsten TÜV durchfällt, wenn man es eingebaut hat und es bereits vor 1.7.18 abgenommen wurde? Also quasi alle, die das zwischen Juli 2016 und Juli 2018 haben einbauen lassen?!

    Das wär ja wohl der Witz des Jahrhunderts, wenn das so kommen würde !!! Da rüstet man sich für viel Geld seine Karre nach und darf dann hinterher wieder schön alles zurückrüsten lassen,
    weil irgendwelche Herrschaften gerade mal nen Furz quer sitzen haben ? Ich bin mal gespannt...

  • Was ja auch lustig wäre, die orginal AGA hat ja auch ne Klappe, die müßte ja dann genauso aus unzulässig sein. Das MPPSK ist ja nicht lauter als das Orginal :saint:

  • MPPSK vom 440i ist betroffen!


    Kein Vertrieb mehr, ebenso keine Nachrüstung oder Codierung!


    Bis auf Weiteres, Infos werden im Laufe das Juli erwartet. Mehr als den Inhalt des Schreibens kennt wohl auch meine Informationsquelle nicht.

    das liegt daran, dass das PPSK so nicht OPF-fähig ist. Ab August gibt’s den 40i nur mit OPF und dafür muss das PPSK geändert werden. Wird wohl derzeit geprüft.


    Für Bestandsfahrzeuge sollte es keine Probleme geben mit TÜV u Co.

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  • MPPSK vom 440i ist betroffen!


    Kein Vertrieb mehr, ebenso keine Nachrüstung oder Codierung!


    Bis auf Weiteres, Infos werden im Laufe das Juli erwartet. Mehr als den Inhalt des Schreibens kennt wohl auch meine Informationsquelle nicht.

    Wer sagt das, dass das MPPSK betroffen ist ?


    Welches Schreiben ?


    Grüße

  • Laut Händler wo ich heute war und er mir das Schreiben zeigte kommt kein B58 / 40i aktuell vor wo eingestellt wurde!!!!


    Nur M2, M3/4 und die ganzen Sound Generatoren und 35i aber vom MPPSK (40i) Stand da Nüx!!!

  • Das Problem mit dem MPPSK ergibt sich aus meiner Sicht aus folgendem Absatz aus der amtlichen Bekanntmachung:


    "Veränderte Steuerungen von serienmäßig verbauten Klappen-Schalldämpferanlagen/Soundgeneratoren sind nur dann im Sinne der StVZO als zulässig anzusehen, wenn die Fahrzeuge nach der Umrüstungunter allen realen Betriebszuständen nicht lauter als im serienmäßigen und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand sind."


    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, daß das MPPSK das erfüllt :D . Kritisch wird der nächste Satz:


    "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, welche die nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht berücksichtigen,sind zukünftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen."


    Sprich, das MPPSK ist auch für Fahrzeuge ohne OPF ab 1.7.2018 nicht mehr eintragungsfähig.