Die einzig sichere Methode, einen Airbag auf Funktion zu prüfen, ist ihn auszulösen.
Spaß beiseite: Entweder neu oder gar nicht!
"Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Laut Altfahrzeug-Verordnung sind Airbags aus jedem Altfahrzeug unverzüglich nach Anlieferung im Demontagebetrieb von geschultem Fachpersonal nach Herstellervorgabe zur Entsorgung im Fachbetrieb auszubauen oder auszulösen."
Irgendwo geistern auch noch immer Aussagen herum, dass der Handel mit noch in Lenkrädern eingebauten Airbags zulässig sein soll. Dazu kann ich aber nichts sagen. Wie Du schon selber geschrieben hast, ist es ein sicherheitsrelevantes Teil und sollte daher nur aus zuverlässiger Quelle stammen - und das kann nach meiner persönlichen Auffassung nur der Hersteller sein.