Ich habe noch in meiner Asservatenkammer für den Kriegsfall ein 1 Liter-Gebinde BASF G48 Fertigmix---
Du Glückspilz, ich hab nur noch 0.5L Rest übrig, hab es letztes Jahr beim Globus gekauft, schade das es keinen mehr gibt.
Ich habe noch in meiner Asservatenkammer für den Kriegsfall ein 1 Liter-Gebinde BASF G48 Fertigmix---
Du Glückspilz, ich hab nur noch 0.5L Rest übrig, hab es letztes Jahr beim Globus gekauft, schade das es keinen mehr gibt.
Also meiner hat es ja auch, ca 250ml auf 10.000km.
Ist jetzt nicht schlimm finde ich.
Auf Rückfrage beim Service Berater, Aussage war, ist normaler Verbrauch.
Alles anzeigenLiebe MPPSK-Fahrer,
es wurde Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich habe das Risiko auf mich genommen und habe die "55Parts B58 Stage 1" in Kombination mit dem MPPSK Auspuff beim TÜV im Rahmen eines Vollgutachtens gemäß §21 StVZO vorgeführt.
In *Teil 1 (Klick)* hatte mich die Neugier (und Furcht) gepackt, ob das MPPSK die eingetragenen Geräuschwerte einhalten würde.
In *Teil 2 (Klick)* habe ich dann mit einem Messaufbau (gemäß der geltenden EU-Verordnung) das Standgeräusch ermittelt. Ergebnis: MPPSK mit Seriendownpipe im Comfort-Modus sind ca. 82db(A). (Höhere Werte werden nur in Kombination mit Downpipe oder z.B. dem MPE durch Entfall der Klappe erreicht)
In *Teil 3 (Klick)* habe ich mich über das Thema Fahrgeräusch informiert, mit der Erkentnis: Mit mehr PS könnten mehr db(A) eingetragen werden.
In *Teil 4 (Klick)* habe ich das Fahrgeräusch versucht zu messen. Ergebnis: MPPSK mit Seriendownpipe könnte knapp werden.
Und was soll ich sagen? Meine Recherchen und Testaufbauten waren perfekt.
Im Rahmen der Abnahme wurden Stand- und Fahrgeräuschmessungen durchgeführt. Dazu hat der TÜV-Prüfer ein geeichtes Messgerät verwendet. Sie sind mit dem Auto ca. 45 Minuten zu einer Teststrecke verschwunden.
Ergebnis Standgeräuschmessung durch den TÜV: 82db(A) - Exakt wie ich es in *Teil 2 (Klick)* gemessen habe!
Ergebnis Fahrgeräuschmessung durch den TÜV: Im 2. Gang zu laut! Im 3. Gang innerhalb der Toleranz. Die 71db(A) vom Fahrzeugschein sind, exakt wie in *Teil 4 (Klick)* erwartet, zu niedrig, denn der Auspuff ist zu laut!
Die 55Parts Software reduziert dabei sogar den Geräuschpegel, da das Knallen im Vergleich zur MPPSK-Software deutlich reduziert ist.
Daher gilt: Das MPPSK schafft die Fahrgeräuschmessung in der Serie nicht. Da die Standgeräuschmessung aufgrund der geschlossenen Klappe aber eingehalten wird, wird es nie zu einer Überprüfung der Fahrgeräuschmessung kommen.
Wieso ist es trotzdem für mich gut ausgegangen? Exakt wie in *Teil 3 (Klick)* herausgefunden, kann durch die Erhöhung der Leistung die db(A) das Fahrgeräusches angepasst werden.
Im Rahmen der Eintragung wird das auf den maximal legalen Wert, den die EU-Verordnung zulässt, erhöht. Damit wird das Fahrgeräusch inkl. Toleranz eingehalten.
Weitere unbedingt notwendige Nachweise waren:
- Nachweis Traglast & Geschwindigkeitsindex der Reifen bei 270km/h: Geschwindigkeitsindex Y hat bei 270 noch keinen Lastabschlag.
- Überprüfung der Felgen & Fahrwerk: Serien M-Fahrwerk wurde als ausreichend bewertet.
- Nachweis zur Anzeige von Geschwindigkeiten über 250km/h: Nachweis der Codierung vor Ort.
- Nachweis, dass tatsächlich die 55Parts Map auf dem Fahrzeug aufgespielt ist: Nachweis der Software vor Ort.
- Teilegutachten des MPPSK: Das Teilegutachten von BMW ist zur Eintragung in Kombination notwendig.
- DM-Automobile Diffusor: Die DM-Automobile ABE ist zur Eintragung in Kombination notwendig. Nachweis der sicheren Befestigung vor Ort.
Ich würde sagen, es war ein genauer & penibler Prüfer, der seine Arbeit ernst & gewissenhaft durchführt.
Gleichzeitig sehr kompetent, der die Gesetzte & Verordnungen kennt und anwenden kann.
Im Rahmen der Abnahme wurden bestimmt über 100 Fotos von allem angefertigt.
Ergebnis: V-Max, Erhöhung des Fahrgeräusches, Leistung in Kombination mit MPPSK Auspuff in Kombination mit DM-Automobile Diffusor.
Am Ende wurde alles positiv bewertet, sodass einer Eintragung nichts im Weg steht.
Das hört sich alles Schön und gut an, Bravo 🫱🏾🫲🏽.
Wäre jetzt noch gut zu wissen:
- wie viel dB eingetragen wurden?
- was der Spaß beim TÜV gekostet hat?
chap dreini1985 ich bin auch so ein Kandidat 😂
Alles anzeigenFahrzeugauftrag kann im System geändert werden. Wenn man den selbst verändert, gibt es bei Codierung oder Programmierung Möglichkeiten:
1. Software sagt “Unterschied“ festgestellt und man lässt die Finger davon
2. man ignoriert das und spielt den Systemstand drüber
3. man lässt den FA über PUMA (“München“) ändern, dann stimmen System und Fahrzeug wieder überein
Ja, kann man offiziell ändern lassen, aber nicht jeder Händler spielt da mit.
Ok danke für die Info.
Das heißt nur BMW vor Ort kann das „entscheiden“.
Muss ich mal ansprechen.
Bevor ich bei BMW nachfrage stell ich die Frage den Experten 😉.
Wenn man die Schaltpaddles oder Lenkradheizung nachrüstet kann man die bei BMW offiziell in den Fahrzeugauftrag eintragen?
Wie zb das MPPSK.
Laut dem Fahrzeugschein der gepostet wurde standen nach wie vor 250KM/H drin. Bei mir wurden es 270.
Du hast aber MHD/55parts, richtig?
Sicher, dass die Aulitzky Sache eintragbar ist? Für mich wirkt das ganze Aulitzky App Thema wie eine Nachmache von MHD & XHP, weil sie sehen wie gut das läuft
Ja ist eingetragen mit HJS Downpipe sogar.30bd2bee-65c6-45eb-a520-4cf2685fa1e4.jpeg
Von Aulitzky gibt es doch was legales auch für die MPPSK Modelle, aber auch nur 300kw/408Ps (zumindest beim M240i eingetragen)
Aber die 360 PS Variante (also nacher 504 PS) wäre dann nach der 40% Regelung zu stark für die Karosserie der 340 PS Fahrzeuge.
Für diese müsste die Software dann also wieder abgeändert werden, was ein neues Abgas- und Geräuschgutachten zur Folge hätte.
Man könnte ja aber die Leistung auf XXXPS „limitieren“ bzw 35% abnehmen, es muss ja nicht immer auf Maximum gegangen werden.
360PS = 504PS (40%)
340PS = 476PS (40%)
360PS = 486PS (35%)
340PS = 459Ps (35%)
Wenn die 360PS die maximale (40%) Leistung eingetragen bekommen ink Geräuschmessung, dann müsste doch die 340PS ebenfalls durchkommen, oder liege ich falsch?