Es kommt immer auf das Datum der Typgenehmigung an - Nicht auf das Baujahr. An die Typgenehmigung ist das Geräusch- und Emissionsverhalten gekoppelt.
z.B. gab es durch die Einführung des OPF neue Typgenehmigung, ob es noch weitere beim F3x gab weiß ich nicht.
Bei unseren F3x Modellen ohne OPF ist es so, dass das Fahrzeug im normalen, fahrbereiten Zustand die Geräuschmessung zu erfolgen hat. Das ist der Comfort-Modus und die Klappen sind geschlossen.
Wie es beim F3x mit OPF ist, weiß ich nicht.
Beim G2x (und sehr wahrscheinlich auch beim neuen RS3) ist es so, dass das Fahrzeug mit Klappen offen die Messwerte im Fahrzeugschein einzuhalten hat. (Unabhängig vom Fahrmodus müssen die Werte in allen Fahrmodi eingehalten werden)
Dass das Gaspedal aber "ruckartig" nach dem Halten der Soll-Umdrehungen der Messung losgelassen werden muss, ist schon immer so. Das Knallen beim Runtertouren zählt mit zur Messung.
Die Kollegen der Polizei haben also alles richtig gemacht. Wenn der neue, serienmäßige RS3 im Stand zu laut ist, dann ist es für den Kollegen zwar doof, aber langfristig muss Audi dann nachbessern. Die kennen sich da aus... *Klick*