Da bin ich gespannt. Denn laut BMW papieren ist sie ja nur mit der dazu gehörigen software legal.
Moment, nicht so schnell
Der BMW-Teileservice „darf“ bzw. soll die MPPSK-Abgasanlage ausschließlich in Kombination (Software + Abgasanlage) verkaufen.
Entsprechend beschreibt auch das BMW-Teilegutachten ausschließlich diese Kombination aus Software und Abgasanlage.
Grundsätzlich ist es jedoch – und das war schon immer so – möglich, die MPPSK-Abgasanlage über eine §21-Vollabnahme eintragen zu lassen.
Dafür müssen allerdings Leistungsmessung, Abgasverhalten und Geräuschverhalten nachgewiesen werden.
Genau darin liegt der Knackpunkt: MPPSK-Software + MPPSK-Abgasanlage belegt, dass die Software funktioniert und zur Abgasanlage passt.
Aber wer erbringt den Nachweis für Serien-Software in Kombination mit der MPPSK-Abgasanlage?
Stichwort: beeinflussende Bauteile etc.
Möglich ist es also grundsätzlich – allerdings werden die meisten, die die Abgasanlage „stand-alone“ erwerben, weder diese zusätzlichen Kosten tragen noch die entsprechenden Nachweise erbringen wollen.
Wenn jedoch ein Gutachten vorliegt, dass diese Nachweise sowohl mit Serien als auch veränderter Abgasanlage beschreibt (so wie es jetzt in den neusten 55Parts Gutachten der Fall ist), dann ist man schon ein riesen Schritt weiter.