Alles rund um den B58-Motor.

  • So wie es bei diesem Youtube Kommentar für mich klingt, bleibt die Vmax unangetastet bei 250 km/h:

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    Naja das ist für mich jetzt irgendwie keine eindeutige Aussage was die Vmax jetzt ist. Denn sie war ja bisher bei 270, was ja hier und da eine große Hürde war zum Eintragen. Da hätte/könnte man durchaus mal drauf hinweisen welche Vmax denn nun jetzt hinterlegt ist. Es steht weder in der Beschreibung was dazu noch wurde im Video was dazu gesagt.

  • Ich hab mir das Video nun auch angesehen und hab etwas gemischte Gefühle...


    Grundsätzlich erstmal geil, dass es nun 3 Stages mit Zulassung für den B58 gibt!


    Nun meine ABERs...

    Alu Chargepipe Pflicht hat man kein Risiko das die Serien „Kunststoff“ reißt, somit wäre man Safe aus Alu, was auch „standhafter“ ist/wäre.

    Das klang für mich absolut klar nach "wir wolle nochmal Paar € rausholen"!

    Es wird selbst gesagt, dass es technisch nicht notwendig ist, aber man benötigt deren Pipe für die Eintragung.

    Wieso MUSS das sein wenn es grundsätzlich nicht notwendig wäre?

    Ging ja bisher bekannterweise auch ohne...


    Klassisches "wenn ihr legal sein wollt, müsste ihr dann doch auch bitte noch unsere anderen Teile kaufen"

    Mich nervt nur das Thema mit MPPSK :cursing: .

    Versteh ich nicht....


    Mit MPPSK finde ich gerade die Stage I völlig uninteressant. Insbesondere bzw. gerade nun in der "neuen" Version.

    Effektiv sprechen wir von 75 "Papier"-PS und gerade einmal 65 NM mehr im Vergleich zum MPPSK. Selbst bei der Beschleunigung 100-200 steht ca. 10 Sek. Kann ja aber auch 10,5 Sek. sein und dann sprechen wir von 1-1,5 Sek. die man schneller ist.

    Ich darf nun aber (sofern MHD noch nicht vorhanden) knapp 1.500,-- € ausgeben und bekomme dafür effektiv nur eine kleine Änderung.

    Wems das wert ist, why not. Mit nem Stock-x40i wär das evtl. ein Thema. Oder eben OPF-Modelle wie die G-Reihe wo halt bisher gar nichts ging und MPPSK sowieso kein Thema ist.

    Aber mit MPPSK seh ich da keinen wirklichen Mehrwert.. geb ich das Geld lieber anders aus.

  • Es wird selbst gesagt, dass es technisch nicht notwendig ist, aber man benötigt deren Pipe für die Eintragung.

    Wieso MUSS das sein wenn es grundsätzlich nicht notwendig wäre?

    Ging ja bisher bekannterweise auch ohne...

    Weil für reine Software kein Gutachten mehr erstellt werden kann, es muss was physisches bzw. ein Bauteil (was man anfassen kann😛) dabei sein. Nur so kann ein Gutachten erstellt werden.

  • Wieso MUSS das sein wenn es grundsätzlich nicht notwendig wäre?

    Ging ja bisher bekannterweise auch ohne...


    Mensch Manuel, du musst unsere vorherigen Posts mal durchlesen oder das Video nochmal schauen. Da wirds erklärt wieso das jetzt sein MUSS ;)

    Kurz gefasst: Eine reine Software wird nichtmehr als Teil angesehen was man aber für ein TEILEgutachten braucht. Somit haben sie die Chargepipe genommen. SIe hätten auch einfach nur das Inlet oder den Ansaugschlauch nehmen können. Haben aber wohl selbst die Chargepipe als am sinnvollsten gesehen das die ja beim N55 gern mal hops ging oder eben wegem Geld. Das ist jetzt reine Spekulation.


    Edit: EssaH1412 war schneller im Tippen ^^

  • Die erste Stage 1 hatte kein wirkliches "Gutachten" sondern nur einen Musterbericht, Eintragung nach §21. Und selbst das war nen "Glücksspiel".


    Die aktuelle hat ja ein Teilegutachten nach $19.3


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  • Weil für reine Software kein Gutachten mehr erstellt werden kann, es muss was physisches bzw. ein Bauteil (was man anfassen kann😛) dabei sein. Nur so kann ein Gutachten erstellt werden.


    Mensch Manuel, du musst unsere vorherigen Posts mal durchlesen oder das Video nochmal schauen. Da wirds erklärt wieso das jetzt sein MUSS ;)

    Kurz gefasst: Eine reine Software wird nichtmehr als Teil angesehen was man aber für ein TEILEgutachten braucht. Somit haben sie die Chargepipe genommen. SIe hätten auch einfach nur das Inlet oder den Ansaugschlauch nehmen können. Haben aber wohl selbst die Chargepipe als am sinnvollsten gesehen das die ja beim N55 gern mal hops ging oder eben wegem Geld. Das ist jetzt reine Spekulation.

    Das habe ich durchaus verstanden.. die Antwort gibst du ja aber bereits selbst drauf ;)

    Chargepipe-Probleme wären mir beim B58 im Gegensatz zum N55 neu.

    Somit hätte man ja auch ein Teil nehmen können, welches finanziell nicht wirklich ins Gewicht fällt.

    Bekanntlich hat man sich für etwas andres, technisch NICHT relevantes entschieden und das hat für mich "ein Gschmäckle".


    Just my 2 Cents.

    Die erste Stage 1 hatte kein wirkliches "Gutachten" sondern nur einen Musterbericht, Eintragung nach §21. Und selbst das war nen "Glücksspiel".


    Die aktuelle hat ja ein Teilegutachten nach $19.3

    Auch das mag korrekt sein.

    Ändert aber an meiner Aussage bzgl. "Sinnhaftigkeit" bei Verbau des MPPSK zu Stage I nichts.

  • Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, 75PS sind über 20% mehr. Ob es das einen wert ist oder nicht muss jeder selbst entscheiden.


    Unsinniger finde ich es die S3 an einen Turbo zu koppeln, wobei diese Leistung auch ohne möglich wäre (siehe MPS). Noch dazu nur mit einem Turbosystems S2 welchen man bei 55 Parts gekauft haben MUSS. Heißt derjenige der einen z.B. gebraucht oder direkt bei Hersteller gekauft hat schaut da auch in die Röhre.

  • Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, 75PS sind über 20% mehr. Ob es das einen wert ist oder nicht muss jeder selbst entscheiden.

    Yes.

    Und die 65 NM mehr entsprechend massiven 13% an "Mehr".


    Unsinniger finde ich es die S3 an einen Turbo zu koppeln, wobei diese Leistung auch ohne möglich wäre (siehe MPS). Noch dazu nur mit einem Turbosystems S2 welchen man bei 55 Parts gekauft haben MUSS. Heißt derjenige der einen z.B. gebraucht oder direkt bei Hersteller gekauft hat schaut da auch in die Röhre.

    Auch hier besagtes Gschmäckle.


    Kann nur auf meine erste Aussage zurückkehren: OPF- & G-Modell geil, dass man legal was machen kann!

    Non-OPF-stock ebenfalls.


    MPPSK-Modelle für mich uninteressant da Kosten-/Nutzen nicht im passenden Verhältnis für mich steht.

  • Chrisch ja das ist der Musterbericht der dem Sachverständigen zur Hilfe dient wegem Eintragen. Aber du bekommst ja auch das Gutachten von SLS mit was ja die Abgasemmissionen etc. bescheinigt. Rein mit so nem Musterbericht würdest du es nicht eingetragen bekommen. Da könnte ja jeder sich was von ner Fimra die was mit Autos zu tun hat was ausstellen lassen und ab zum Prüfen rennen.


    Manuel13 bin ich voll bei dir. Aber was wäre dann noch technisch sinnvoll? Beim B58 muss Motor und Ansaugmäßig für ne Stage1 rein garnichts gemacht werden. Block und Ansaugung gehen ja locker bis 600PS und drüber. Der Silikonschlauch wäre aus meiner Sicht die bessere Wahl gewesen. Noch einfacher zu tauschen und die Kosten geringer. Somit auch aktraktiver fürn Endkunden.

    Sei es drum es ist jetzt leider so wie es ist. Die Gesetzesgebung hat eben nunmal jetzt strenge Auflagen erteilt für solches Tuning und können eigentlich froh sein, dass das mit solch nem geringen Aufwand und Kosten möglich ist. Die MPPSK Fahrer schauen leider nach wie vor in die Röhre. Das war bisher auch mein Grund wieso ich die Anlage nicht habe. Mit meiner HJS und MESD bin ich da sehr gut und freier unterwegs.