Alles rund um den B58-Motor.

  • Solange die Standgeräuschmessung, bei einer Kontrolle, im eingetragenen Bereich + den Toleranzen ist, fehlt eigentlich erstmal die Grundlage einer Fahrgeräuschemessung.


    Ob die Fahrgeräuschemessung überhaupt jemals durchgeführt wird, wenn man schon im Stand jegliche Limits bei weitem übersteigt 🤷🏼

    Ist ja dann eh schon offensichtlich, das etwas nicht passt.

  • Die Standgeräuschmessung wird ausschließlich dazu genutzt, schnell und unkompliziert eine mögliche Manipulation der Abgasanlage zu überprüfen.


    Daher kann sie auch problemlos bei einer ordnungsgemäßen Einzelabnahme nahezu beliebig auf den zur Änderung passenden Wert gesetzt werden.


    Aber ja: Meistens reicht eine Standgeräuschmessung aus, um zu zeigen, dass etwas nicht ordnungsgemäß ist.